BV Inhalte ändern
Hallo miteinander,
Wir haben zuletzt ein Abschnitt aus unseren aktiven BV in der Sitzung auf Wunsch von AG neu abgestimmt. Es wurde keine Änderung aber im BV vorgenommen. Es geht mir darum ob sowas zulässig ist ohne die BV geändert zu haben. Es geht um eine Verbesserung für die MA
Community-Antworten (11)
22.09.2022 um 10:10 Uhr
Sorry, entweder ist es noch zu früh oder ich bin irgendwie verpeilt: ich verstehe nur Bahnhof.
22.09.2022 um 10:39 Uhr
Wunsch X von AG BV bleibt unberührt Es folgt eine Abstimmung in der Sitzung Ich denke ohne den BV umgeschrieben zu haben kannst du nichts abstimmen nur weil ein zwei Zeiler von AG kommt
22.09.2022 um 11:14 Uhr
Der ArbGeb möchte eine Änderung / Ergänzung zur BV? Dies war TOP in der Sitzung? Der BR hat dann darüber abgestimmt, ob er der Änderung zustimmt oder nicht? Ergebnis: er stimmt nicht zu? Der Antrag des ArbGeb auf Änderung / Ergänzung wurde abgelehnt? War es so? Natürlich kann, nein anders- ich MUSS über den Änderungswunsch des ArbGeb abstimmen!
22.09.2022 um 11:50 Uhr
Wenn man nichts ändert, wie kann dann für die MA etwas verbessert werden? Oder andersherum ... wofür mache ich einen Beschluss bzgl. eines Punktes der BV, wenn nichts geändert wird?
Oder war das Ergebnis des Beschlusses, das nichts geändert wird?
"Es folgt eine Abstimmung in der Sitzung Ich denke ohne den BV umgeschrieben zu haben kannst du nichts abstimmen nur weil ein zwei Zeiler von AG kommt"
Wieso nicht? Also ich denke schon, dass das geht.
22.09.2022 um 12:09 Uhr
Nein es wurde dem zugestimmt
22.09.2022 um 12:12 Uhr
Wem wurde zugestimmt?
22.09.2022 um 12:22 Uhr
Dem Änderungswunsch des AG.
22.09.2022 um 19:09 Uhr
Wenn dem Änderungswunsch des AG, per Beschluss zugestimmt wurde, dann muss die alte BV auch neu verfasst und so ausgelegt werden das sie für alle MA zugänglich ist. Für die Zugänglichkeit zu dieser neuen BV ist dann der AG zuständig.
22.09.2022 um 23:15 Uhr
die Änderung wird erst wirksam wenn die BV angepasst und beidseitg unterschrieben wurde, ansonsten gilt die alte BV weiter, weil sie das gültige Dokument ist.
23.09.2022 um 11:42 Uhr
Würde ich auch so sehen ... ABER ... wenn AG und BR sich einigen, einen Punkt anders zu behandeln ... und der für die MA "besser" ist ... wer in der Welt wird sich dann beschweren?
23.09.2022 um 12:13 Uhr
@Celestro Wahrscheinlich erst mal keiner. Aber gehen wir mal so 8 Jahre weiter in die Zukunft. Alles neue Leute im BR--- ein Rechtsstreit (Gründe lass ich mal weg) über genau dieser BV findet statt. Br klagt auf Einhaltung der BV. Es ist nicht neu Nieder geschrieben und Ratifiziert worden. Wie würde ein Richter wohl entscheiden?
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