W.A.F. LogoSeminare

BV Inhalte ändern

E
eghaj11
Sep 2022 bearbeitet

Hallo miteinander,

Wir haben zuletzt ein Abschnitt aus unseren aktiven BV in der Sitzung auf Wunsch von AG neu abgestimmt. Es wurde keine Änderung aber im BV vorgenommen. Es geht mir darum ob sowas zulässig ist ohne die BV geändert zu haben. Es geht um eine Verbesserung für die MA

250011

Community-Antworten (11)

T
titapropper

22.09.2022 um 10:10 Uhr

Sorry, entweder ist es noch zu früh oder ich bin irgendwie verpeilt: ich verstehe nur Bahnhof.

E
eghaj11

22.09.2022 um 10:39 Uhr

Wunsch X von AG BV bleibt unberührt Es folgt eine Abstimmung in der Sitzung Ich denke ohne den BV umgeschrieben zu haben kannst du nichts abstimmen nur weil ein zwei Zeiler von AG kommt

T
takkus

22.09.2022 um 11:14 Uhr

Der ArbGeb möchte eine Änderung / Ergänzung zur BV? Dies war TOP in der Sitzung? Der BR hat dann darüber abgestimmt, ob er der Änderung zustimmt oder nicht? Ergebnis: er stimmt nicht zu? Der Antrag des ArbGeb auf Änderung / Ergänzung wurde abgelehnt? War es so? Natürlich kann, nein anders- ich MUSS über den Änderungswunsch des ArbGeb abstimmen!

C
celestro

22.09.2022 um 11:50 Uhr

Wenn man nichts ändert, wie kann dann für die MA etwas verbessert werden? Oder andersherum ... wofür mache ich einen Beschluss bzgl. eines Punktes der BV, wenn nichts geändert wird?

Oder war das Ergebnis des Beschlusses, das nichts geändert wird?

"Es folgt eine Abstimmung in der Sitzung Ich denke ohne den BV umgeschrieben zu haben kannst du nichts abstimmen nur weil ein zwei Zeiler von AG kommt"

Wieso nicht? Also ich denke schon, dass das geht.

E
eghaj11

22.09.2022 um 12:09 Uhr

Nein es wurde dem zugestimmt

T
titapropper

22.09.2022 um 12:12 Uhr

Wem wurde zugestimmt?

C
celestro

22.09.2022 um 12:22 Uhr

Dem Änderungswunsch des AG.

D
DummerHund

22.09.2022 um 19:09 Uhr

Wenn dem Änderungswunsch des AG, per Beschluss zugestimmt wurde, dann muss die alte BV auch neu verfasst und so ausgelegt werden das sie für alle MA zugänglich ist. Für die Zugänglichkeit zu dieser neuen BV ist dann der AG zuständig.

R
Relfe

22.09.2022 um 23:15 Uhr

die Änderung wird erst wirksam wenn die BV angepasst und beidseitg unterschrieben wurde, ansonsten gilt die alte BV weiter, weil sie das gültige Dokument ist.

C
celestro

23.09.2022 um 11:42 Uhr

Würde ich auch so sehen ... ABER ... wenn AG und BR sich einigen, einen Punkt anders zu behandeln ... und der für die MA "besser" ist ... wer in der Welt wird sich dann beschweren?

D
DummerHund

23.09.2022 um 12:13 Uhr

@Celestro Wahrscheinlich erst mal keiner. Aber gehen wir mal so 8 Jahre weiter in die Zukunft. Alles neue Leute im BR--- ein Rechtsstreit (Gründe lass ich mal weg) über genau dieser BV findet statt. Br klagt auf Einhaltung der BV. Es ist nicht neu Nieder geschrieben und Ratifiziert worden. Wie würde ein Richter wohl entscheiden?

Ihre Antwort