Riesterförderung / Einschränkung des Wahlrechts durch BR
Bei uns existiert eine BV aus 2002 über Direktversicherungen, Pensionskassen und Riesterförderung. Die Wahlmöglichkeit für Beschäftigte wird auf fünf Versicherungsgesellschaften beschränkt. Ich möchte jetzt aber einen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft machen, da diese deutlich besser Konditionen hat. Lohnbuchhaltung lehnt diesen Vertrag ab und verweisst auf diese (depperte) BV. Kann doch nicht wahr sein, dass ein Betriebsrat per BV meine frei Entscheidung einschränken will. Ist das überhaupt gesetlich zulässig. Ist so eine BV überhaupt rechtlich wirksam. Mit dem BR kann ich nicht sprechen, die wollen so wenig Arbeit wie möglich
Community-Antworten (2)
11.06.2010 um 14:34 Uhr
Ja, das ist per BV oder TV möglich.
Außerdem wird oft vergessen, dass die Firmen besser Konditionen haben als private Kunden. Bei uns macht das ganz gut was aus.
11.06.2010 um 15:36 Uhr
Gromit: Was gesetzlich zulässig ist, ist deutlich weniger als eure BV vorsieht. Mal grob vereinfacht: Du kannst vom ArbGeb verlangen, dass er eine Direktversicherung abschließt. Punkt. Mit wem euer ArbGeb Versicherungsverträge schließt, ist aber eindeutig sein Problem! ER schließt ab, ER ist Versicherungsnehmer! Du bist gegenüber der Versicherung unwiderruflich Bezugsberechtigter - mehr nicht!
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