Bei uns existiert eine BV aus 2002 über Direktversicherungen, Pensionskassen und Riesterförderung.
Die Wahlmöglichkeit für Beschäftigte wird auf fünf Versicherungsgesellschaften beschränkt.
Ich möchte jetzt aber einen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft machen, da diese deutlich besser Konditionen hat.
Lohnbuchhaltung lehnt diesen Vertrag ab und verweisst auf diese (depperte) BV.
Kann doch nicht wahr sein, dass ein Betriebsrat per BV meine frei Entscheidung einschränken will. Ist das überhaupt gesetlich zulässig. Ist so eine BV überhaupt rechtlich wirksam.
Mit dem BR kann ich nicht sprechen, die wollen so wenig Arbeit wie möglich