Löhnerhöhung bei BRV bzw. BRV-Stellvertreter

In unserer Firma gibt es einen Tarifvertrag, in der Funktion hat man sein Jahren die Max.Grenze des erlernten Berufes erlangt.

Jetzt die Frage, da man jetzt ja eine völlig andere Arbeit aufürt, somit eine neue Lohngruppenbezeichnung hätte und in der letzten Zeit Lohnerhöhungen stattfinden bis auf z.B. BRM, haben wir die Möglichkeit, ohne ins Unrecht zu rücken, mehr Lohn zu beantragen?

MfG Horst