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Lohnerhöhungen von BR

H
Horstel
Nov 2016 bearbeitet

Löhnerhöhung bei BRV bzw. BRV-Stellvertreter

In unserer Firma gibt es einen Tarifvertrag, in der Funktion hat man sein Jahren die Max.Grenze des erlernten Berufes erlangt.

Jetzt die Frage, da man jetzt ja eine völlig andere Arbeit aufürt, somit eine neue Lohngruppenbezeichnung hätte und in der letzten Zeit Lohnerhöhungen stattfinden bis auf z.B. BRM, haben wir die Möglichkeit, ohne ins Unrecht zu rücken, mehr Lohn zu beantragen?

MfG Horst

1.11506

Community-Antworten (6)

R
rolfo

09.08.2011 um 10:12 Uhr

Die Frage kann aber nicht dein Ernst sein.

H
Horstel

09.08.2011 um 10:25 Uhr

Guten Morgen, wieso nicht unser Ernst?

E
eveline

09.08.2011 um 12:11 Uhr

Schon mal das BetrVG angesehen? Auch das Thema "BR" = Ehrenamt!! Auch, dass man eben nicht für die BR-Tätigkeit bezahlt wird!! Es gibt zum Glück noch nicht den Beruf = BR!!

Empfehle also einmal "BetrVG § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis" zu lesen!

Wissen deine Koll welche dich ja wohl auch gewählt haben von Deinen Überlegungen? Könnte sein, dass sie dann bei der nächsten Wahl es sich überlegen

Ach ja auch mal § 78, letzter Satz lesen!!

R
rkoch

09.08.2011 um 12:26 Uhr

@all

Horstel drückt sich möglicherweise ungeschickt aus. Ich lese das:

und in der letzten Zeit Lohnerhöhungen stattfinden bis auf z.B. BRM

z.B. dahingehend, das es möglicherweise Lohnerhöhungen gegeben hat, die Amtsträger dabei aber außen vor gelassen wurden.

Insofern: Horstel, kannst Du Dein Problem etwas mehr detaillieren? Was ist KONKRET das Problem? Bring mal ein Beispiel aus der Praxis....

H
Horstel

09.08.2011 um 12:37 Uhr

es ist genau so.. AN mit der selben Tätigkeit wie der BRV bzw.BRV-Stell. haben im Aktuellen Jahr eine Lohnerhöhung zwischen 0,50€ - 0,70€ die Stunde erhalten. Es gibt noch einige AN denen noch keine Lohnerhöhung gezahlt wurde.. aber wer weiss wie lange? Also liebe Eveline bitte nicht so viele Emotionen.. DANKE! Wir haben alle Familien die auch was zum Leben brauchen, dass man der letzte A... als BR ist, damit lebt man, aber das man seine Rechnungen deshalb nicht mehr Bez. kann dürfte ja wohl auch nicht sein. Danke rkoch

R
rkoch

10.08.2011 um 10:34 Uhr

@Horstel und damit wären wir beim § 78 BetrVG: Schutzbestimmungen Die Mitglieder des Betriebsrats [...] dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit [...] nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

Und damit hat Eveline, insbesondere was den zweiten Halbsatz, des letzten Satzes am Ende doch noch Recht!

Denn genau dieser Halbsatz (berufliche Entwicklung) ist die Basis für ein ziemlich weit gefächertes Spektrum an Handlungen die ein AG nicht tun darf, bzw. tun muß.

Dazu gehört:

  • Gleichbehandlung bei der Lohngestaltung
  • Gleichbehandlung bei der Fortbildung
  • Gleichbehandlung bei den Aufstiegsmöglichkeiten, etc.

Die Rechtsprechung erkennt i.d.R. an, das BRM in gleichem Maße an derartigen beruflichen Entwicklungen teilhaben MÜSSEN, was natürlich auch einklagbar ist.

In diesem Sinne auf Deinen Fall bezogen:

Wenn in Eurem Betrieb z.B. 60% der AN eine Lohnerhöhung bekommen haben, so haben auch entsprechend viele BRM statistisch gesehen ebenfalls eine Lohnerhöhung zu erwarten gehabt. Sind alle BRM leer ausgegangen, so muß man dem AG Absicht unterstellen, es sei denn er hat seine Erhöhungen auf gewisse Abteilungen bzw. Tätigkeitsbereiche beschränkt, die im BR nicht vertreten sind. Aber selbst dann ist nicht auszuschließen, das er seine Benachteiligung nur wegen der BRM eben auf die MA dieser Abteilungen/Tätigkeiten ausgeweitet hat. Hier wäre allerdings eine längere Betrachtung von Nöten, sprich: Die Benachteiligung muß systematisch erfolgen.

haben wir die Möglichkeit, ohne ins Unrecht zu rücken, mehr Lohn zu beantragen?

Bei dem Satzteil "ins Unrecht zu rücken" ist wieder schwer zu verstehen was Du damit meinst.... Grundsätzlich wäre ein Gespräch mit dem AG angesagt um die Gründe für die Ungleichbehandlung zu erfahren. So weit er SACHLICHE Gründe anführen kann sollte man die Sache ebenfalls sachlich versuchen zu regeln. §87 (1) Nr. 10 und 11 geben hier einiges an Werkzeug an die Hand. Hat er keine sachlichen Gründe oder will sich gar nicht äußern stehen die Chancen gut für ein entsprechendes Verfahren vor dem ArbG. Das ist das gute Recht eines jeden BR und hat mit "ins Unrecht rücken" nichts zu tun...

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