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Provison BR als Aussendienstler bei BR-Schulung

G
geploeg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgender Fall. Bei uns im Betriebsrat haben wir ein Mitglied, welches im Aussendienst tätig ist. Er hat also neben seinem Festeinkommen auch eine Provision für vermittelten Umsatz. Wenn dieses Mitglied jetzt auf eine sagen wir einwöchige Schulung geht, macht er natürlich keinen Umsatz und somit keine Provision. Nun sollen ja BR Mitglieder auf Grund ihrer BR-Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden. Wie habt ihr das in euren Betrieben gelöst mit BR'lern im Aussendienst?

Wäre um jeden Rat dankbar.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

19.11.2010 um 20:33 Uhr

@geploeg Wie ist es denn bei Euch bei Krankheit oder Urlaub geregelt?

D
DerAlteHeini

19.11.2010 um 22:47 Uhr

geploeg Dann ist der Durchschnitt zu errechnen und zu zahlen. Möglich ist auch, dass geschaut wird, was vergleichbare Arbeitnehmer in dieser Zeit verdient haben, dass erhält das BR Mitglied für die Zeit in der es BR Arbeit geleistet hat.

P
pfeilenbogen

20.11.2010 um 11:57 Uhr

Kölner

Wie ist es denn bei Euch bei Krankheit oder Urlaub geregelt? Was hat dieses hiermit zu tun??

BR-Arbeit und dazu zählt auch notwendige Schulungsmaßnahmen sind weder Krankheit noch Urlaub! Dieses ist auch so, wenn man manchmal diese Eindrücke vielleicht gewinnen kann. ;-)

Hier ist einzig der Antwort von "DerAlteHeini" zu folgen.

K
Kölner

20.11.2010 um 18:32 Uhr

@pfeilenbogen Folge Du mal ruhig - kein Problem. Das, was 'DeralteHeini' schreibt KANN stimmen, muss aber NICHT stimmen!

Aber wenn Du genug nachdenkst kommst Du auch noch drauf. Im Zweifel hilft Dir aber bestimmt § 23 BetrVG (brüll)...

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