Erstellt am 14.12.2006 um 13:19 Uhr von pieter
Ja der BR hat Mitbestimmungsrecht , wenn der BR nicht zustimmt dann darf auch nicht Umgruppiert werden. schau doch mal im BetrVG nach
Erstellt am 14.12.2006 um 14:20 Uhr von Mille
§ 99 BetrVG Abs.1 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
Mit der Mehrheit der Stimmen wird dafür oder dagegen abgestimmt
§ 99 Abs. 3 und 4 BetrVG zur Zustimmungsverweigerung
Mehr dazu findest ihr z.b. bei Däubler/Kittner/Klebe unter der RN 75-85 und 162- 170
MfG
Mille