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Mitbestimmungrecht des BR bei Gehaltsumgruppierung?

T
Toni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hat der BR bei der Umgruppierung (Gehalt) Mitbestimmungsrecht, wenn ja muß einstimmig abgestimmt sein und was passiert, wenn der BR, der Umgruppierung nicht zustimmt? Gruß und Dank, Toni

4.17002

Community-Antworten (2)

P
pieter

14.12.2006 um 14:19 Uhr

Ja der BR hat Mitbestimmungsrecht , wenn der BR nicht zustimmt dann darf auch nicht Umgruppiert werden. schau doch mal im BetrVG nach

M
mille

14.12.2006 um 15:20 Uhr

§ 99 BetrVG Abs.1 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

Mit der Mehrheit der Stimmen wird dafür oder dagegen abgestimmt

§ 99 Abs. 3 und 4 BetrVG zur Zustimmungsverweigerung

Mehr dazu findest ihr z.b. bei Däubler/Kittner/Klebe unter der RN 75-85 und 162- 170

MfG Mille

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