Mitbestimmungrecht des BR bei Gehaltsumgruppierung?
Hallo, hat der BR bei der Umgruppierung (Gehalt) Mitbestimmungsrecht, wenn ja muß einstimmig abgestimmt sein und was passiert, wenn der BR, der Umgruppierung nicht zustimmt? Gruß und Dank, Toni
Community-Antworten (2)
14.12.2006 um 14:19 Uhr
Ja der BR hat Mitbestimmungsrecht , wenn der BR nicht zustimmt dann darf auch nicht Umgruppiert werden. schau doch mal im BetrVG nach
14.12.2006 um 15:20 Uhr
§ 99 BetrVG Abs.1 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
Mit der Mehrheit der Stimmen wird dafür oder dagegen abgestimmt
§ 99 Abs. 3 und 4 BetrVG zur Zustimmungsverweigerung
Mehr dazu findest ihr z.b. bei Däubler/Kittner/Klebe unter der RN 75-85 und 162- 170
MfG Mille
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