Erstellt am 10.03.2015 um 22:11 Uhr von Kölner
Jau. Und ne BV sollte her, die solche Fälle regelt.
Erstellt am 11.03.2015 um 10:12 Uhr von gironimo
Dabei gibt es keine feste Formel, die zur Anwendung kommt. Ihr müsst Euch eben mit dem AG zusammensetzen und genau aufrechnen, wo Nachteile durch die BR-Arbeit entstehen und wie man die am besten ausgleichen kann. Denkbar sind ja verschiedene Alternativen.
z.B. Ermittlung eines Durchschnittseinkommens und dadurch einer Ausgleichszahlung; oder von vornherein Reduzierung der Soll-Vorgabe usw.
Erstellt am 11.03.2015 um 11:01 Uhr von dabbelx
siehe dazu §37 Absatz 4 BetrVG. Damit ist alles gesagt.
Erstellt am 11.03.2015 um 11:07 Uhr von Kölner
@dabbelx
Ne, eben nicht!
Es bedarf einer konkreten Umsetzung der tatsächlichen betrieblichen Entlohnungssystematik für die Zeiten, die ein BRM für seine Aufwendungen eben als BRM leistet.
Da hilft oft nur eine entsprechende Regelungsabrede/BV!