Erstellt am 05.07.2021 um 20:44 Uhr von Lungenhunger
Hi Covid. Das ist Arbeitszeit. Ihr müsst nur schauen das ihr nicht über 10h kommt. Da wird es erst schwierig. Alles davor muss auf das Zeitkonto gutgeschrieben werden oder bezahlt werden. Genau so Schicht Zuschläge für die Kollegen die dafür aus der Schicht gehen um an der BR-Sitzung teil zu nehmen
Erstellt am 05.07.2021 um 20:47 Uhr von Covid
Hallo Lungenhunger, haben sie dies irgendwie im BetrVG gelesen?
Erstellt am 05.07.2021 um 20:55 Uhr von Lungenhunger
Im §37 steht das auf jedenfall mit dem Schicht Wechsel.
Ich bin gerade am schauen wo ich das gelesen hab. Ich weis das aber von unserem Gewwrkschaftssekretär und von unserem Anwalt. Jedoch wo es schriftlich ist kann ich dir gerade noch nicht beantworten
Erstellt am 05.07.2021 um 20:57 Uhr von Covid
Erstellt am 05.07.2021 um 22:44 Uhr von Dummerhund
https://www.kliemt.blog/2019/03/11/zeitgutschriften-fuer-ausserhalb-der-arbeitszeit-verrichteter-betriebsratstaetigkeit/
Erstellt am 06.07.2021 um 08:09 Uhr von xyz68
Ansonsten kann man auch ganz lieb zum Arbeitgeber sagen:
"Danke für deine Fürsorge, in Zukunft werden wir uns vertagen und am nächsten Tag mit der Sitzung weiter machen."
Wie oft macht ihr Sitzungen, dass es jedes Mal solch eine Dauer hat?
Wenn viele Themen anliegen, kann man auch öfter Sitzungen machen oder aber mal geplant 2 Tage in Folge.
Ich kenne solch lange Sitzungen eigentlich nur aus dem KBR oder in Vorbereitungen auf dringende BVen. Beim KBR haben wir sie gesplittet, da die Konzentration doch merklich nachlässt. Und die Sitzungen für die Erstellung der BVen sind nicht sehr oft und auch von Pausen durchzogen.
Erstellt am 06.07.2021 um 08:24 Uhr von Covid
Hallo, vielen Dank für die Antworten, sehr gute Argumente. Gruß und bleibt gesund.
Erstellt am 06.07.2021 um 09:12 Uhr von Relfe
@Lungenhunger
so einfach ist das nicht Arbeitszeit, weil der BR nicht eigenständig beschließen darf Überstunden zu machen, das wäre Bevorzugung der BRM.
Grundsätzlich hat der AG Recht: wenn der BR die Sitzungen länger macht als die übliche AZ wäre, dann ist das durch den AG als Überstunden zu genehmigen ansonsten wird das nicht "vergütet".
daher bin ich bei @xyz68
sprecht mit dem AG, wenn er das nicht möchte mit den "verlängerten" BR-Sitzungen, dann macht ihr auch nicht länger sondern öfter.
Braucht ihr wahrscheinlich nur 1-2x machen, dann bietet euch der AG an das ihr auch länger machen könnt :-)
Erstellt am 06.07.2021 um 10:16 Uhr von Dummerhund
Relfe
"so einfach ist das nicht Arbeitszeit, weil der BR nicht eigenständig beschließen darf Überstunden zu machen, das wäre Bevorzugung der BRM."
Diese Aussage solltest du noch mal überdenken.
Wer beschließt denn deiner Meinung nach ob eine Sitzung länger dauert, über die eigentliche Arbeitszeit hinaus.?
Ganz bestimmt nicht der AG.
Sicherlich sollte man sehen das Sitzungen nicht länger dauern als nötig. Hält ein BR dies aber für erforderlich, wird der AG schwerlich was dagegen machen können.
Erstellt am 06.07.2021 um 10:33 Uhr von Relfe
@Dummerhund
der AG ermöglich die Sitzungen innerhalb der persönlichen AZ und damit sind die "selbstgenehmigten Überstunden des BR" als Freizeit zu werten.
es ist also möglich die 10 Std an 2 Tagen innerhalb der persönlichen AZ zu leisten. Die Kollegen dürfen dafür natürlich entsprechend weniger Stunden in ihrer Schicht machen und die AZ in der Lage anpassen, aber nicht die Überstunden einfach als "genehmigt" annehmen.
im o.g. Fall wird ja 10 Std BR-Arbeit gemacht, nicht erst 7-Std-Schicht und danach 3-Std-BR-Arbeit (wenn dem so wäre, dann wäre ich bei Dir)
Betriebsbedingte Gründe für eine Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit liegen immer vor, wenn der Arbeitgeber dafür gesorgt hat, dass die Betriebsratstätigkeit nicht innerhalb der Arbeitszeit durchgeführt worden ist.
--> hat der AG nicht getan
Nach § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG liegen betriebsbedingte Gründe auch dann vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann.
--> geht ja innerhalb der persönlichen AZ, sonst könnte die Sitzung ja nicht 7,5 / 8 Std während der AZ stattfinden
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratsmitglieder/betriebsratsmitglied-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-der-arbeitszeit/
Erstellt am 06.07.2021 um 12:07 Uhr von Dummerhund
@Relfe
Dein eigener Tenor:
"es ist also möglich..."
NICHT MUSS
Wir kennen die Begebenheiten dort nicht.
Erstellt am 06.07.2021 um 12:48 Uhr von Covid
Hallo, vielen Dank für eure Hilfe. Wir sind ein kleines Unternehmen und versuchen unsere Themen zu sammeln und somit machen wir einen Tag Sitzung. "Es ist nicht so einfach wenn man als BR Knüppel in die Beine geschlagen werden." Ausserordentliche Sitzungen machen wir nach Bedarf. Das schlimme ist das sich HR einmischt und festlegen will was und wie wir besprechen sollen. Ihr seht nicht so einfach, wir kämpfen weiter. Danke
Erstellt am 06.07.2021 um 15:29 Uhr von xyz68
Ganz ehrlich, dann lieber kürzere Sitzungen und dafür regelmäßig.
An HR die Info dann und dann sind die Sitzungstermine. Wenn HR dann mit Anträgen kommt, die nicht warten können gibt es halt außerordentliche Sitzungen.
Sollte es wirklich zum Regel-Termin keine Themen geben, dann entweder absagen oder mal schauen, was noch zu besprechen ist. Ich halte nichts von Mammut-Sitzungen. Die vom KBR alle drei Monate reichen völlig aus. Ansonsten machen wir im BR alle 14 Tage Sitzung und Kleinkram macht der Betriebsausschuss (11er Gremium)
Erstellt am 06.07.2021 um 15:41 Uhr von Dummerhund
@Covid
Wenn ich dich jetzt hier richtig verstehe habt ihr keinen regelmäßigen Zyklus was eure BR Sitzungen an belangt, sondern macht dann eine wenn ihr genügend Themen zusammen habt?
Wenn dem so ist bin ich noch weiter bei dem was ich bisher dazu geschrieben habe.
Ich würde dem AG aber folgendes mitteilen.
1.Ihr haltet es für erforderlich (und das Wort erforderlich solltet ihr euch merken, da euch das nur schwer jemand widerlegen kann) Themen schnellst möglich und zusammen hängend einen einem Tag ab zu arbeiten.
2. Sollte es doch mal über die üblich tägliche Arbeitszeit hinaus gehen bedauert ihr dies genau so sehr, denn ihr habt ja schließlich auch Familie die zu Hause auf euch wartet.
3. Solltet sie weiterhin der Meinung sein das der BR die Themen nicht zusammenhängend abarbeiten kann wenn es mal länger dauert, werdet ihr am Folgetag wieder zusammen treten und die Sitzung fort setzen.
4. Wir bitten daher umgehend auf ihre Antwort.
Lasst ihm das so bestimmend zu kommen, denn ihr seit keine Bittsteller. Als BR ist euer Vertragspartner. Nicht mehr und nicht weniger.
Der HR würde ich mitteilen.
1.Der BR findet es löblich das er als Interessenvertreter in diesem Hause war genommen wird.
2. Wir fordern die HR jedoch auf es dem BR vor geben zu wollen wie und wann er seine Arbeit zu erledigen hat. Der BR ist stehts bemüht Themen zeitnah ab zu arbeiten, jedoch arbeitet dieses Gremium selbstständig und unterliegt keiner Weisung.
Gerne aber sind wir weiterhin für alle Gesprächsthemen offen die dem wohle der Belegschaft und des Unternehmen als Ganzes dienen.
Beides ist höflich aber Bestimmend. Seht euch als Autohändler und nicht als Bittsteller der ein Auto haben will. Und wenn ich noch keine Schulungen hattet sucht euch Seminare raus und ab die Maus.
Erstellt am 06.07.2021 um 17:23 Uhr von Catweazle
Der § 37 BetrVG ist doch eindeutig. BR-Tätigkeit, die BETRIEBSBEDINGT außerhalb der persönlichen Arbeitszeit anfällt, muss der Arbeitgeber vergüten. Der Arbeitgeber muss also in irgend einer Form Einfluss darauf genommen haben. Wenn die Sitzung aber länger als die Arbeitszeit dauert ist das eher betriebsratsbedingt. Euer Arbeitgeber handelt korrekt wenn er die zusätzliche Zeit nicht vergütet.
Erstellt am 06.07.2021 um 19:55 Uhr von Lungenhunger
Wir halten regelmäßig jede Woche eine Sitzung von ca 2-3 Stunden. Da kann man viel zeitnah abarbeiten. Wenn es mal wenig geben sollte kann die Sitzung auch kürzer ausfallen. Wir haben uns für montags gegen 13:00 Uhr entschieden da allen schichtern, egal welche Schicht sie haben, es möglich ist ohne großen Aufwand daran Teil zu nehmen. Und wenn das so ist dann ist das bei unseren als Überstunden angelaufen. Da wir ein elektronisches Zeiterfassungssystem haben, wo wir auf betriebsratstätigkeit stechen können. Die 2-3 Stunden schmerzen den AG weniger als wenn unsere Nachtschichten unter der Woche eher gehen, damit sie 11h Pause zwischen den Arbeitszeiten haben. Und ja es ist in dieser Hinsicht nicht immer klar was Arbeitszeit ist und was nicht aber im Zweifel mal die Gewerkschaft oder den Anwalt fragen wie das bei euch genau auszulegen ist.
Erstellt am 06.07.2021 um 22:00 Uhr von Dummerhund
Ich denke hier bedarf es weder einen Anwalt noch eine GEW. Hier bedarf es mal Stärke zeigen das man als BR ernst genommen wird. @Catweazle mag ja in so weit recht haben. Aber müllt eIn AG mich ständig mit Sachen voll die eigentlich vom Gesetz her schon geregelt sind, oder aber er übergeht mich als BR dann würde ich als BR behaupten er nimmt da durch Einfluss drauf. Und käme er mir dann noch Dumme würde ich als BR festlegen das in Zukunft jede Woche eine BR Sitzung statt finden würde. Festen Tag fest legen. AG mitteilen das Sitzung morgens zum Schichtbeginn an fängt und die einzelnen BRM´s melden sich beim Vorgesetzten wenn fertig. Wenn´s dann jede Woche den ganzen Tag dauert hat er halt ein Eigentor geschossen. Den Zahn würde ich ihm ziehen.
@ Lungenhunger
BR Arbeit im Zeiterfassungssystem halte ich für mehr als bedenklich. Aber das müsst ihr selber wissen.
Erstellt am 08.07.2021 um 04:41 Uhr von BRHamburg
Es ist hier vielleicht auch mal etwas Disziplin auf Seiten der BRM in den Sitzungen gefragt. Das eine Sitzung lange dauert, liegt nicht selten daran das jeder versucht seine Sicht durch zudrücken in dem er sein Argument immer wiederholt. Versucht mal die Sitzung wirklich zu planen. Ihr habt ja eine Tagesordnung auf der ihr die Punkte stehen habt die besprochen werden sollen. Jetzt legt ihr für jeden TOP eine Zeit fest in der ihr diesen Punkt besprecht. Ist die Zeit abgelaufen, wird abgestimmt oder es wird vertagt. Und wenn die Zeit der Sitzung abgelaufen ist, wird die Sitzung halt unterbrochen und am den nächsten Tag fordgesetzt.
Erstellt am 09.07.2021 um 14:08 Uhr von Linessi
Hallo Covid, es stimmt das Betriebsrat ein Ehrenamt ist. Das heißt aber nicht, dass wenn die Sitzung länger dauert ihr es nicht vergütet bekommt. Denn Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit und sollte auch da erfolgen.
Und wie schon in den anderen Kommentaren angesprochen, solltet ihr lieber regelmäßige Sitzungen machen. Da wird es auch übersichtlicher. Und wie schon gesagt, ihr seit ein Gremium und das entscheidet, wann und wie oft Sitzungen erforderlich sind. Natürlich solltet ihr auch die betrieblichen Belange im Auge behalten, aber ihr bestimmt und nicht der AG oder HR. Das wäre dann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit.
HG