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Betriebsrat,Arbeitszeit und Ort,Kündigung,

E
erlemaga
Jan 2018 bearbeitet

Muß ein Br Mitglied ein vom Arbeitgeber gestelltes Büro nutzen ,wenn dieses zB. kein Fenster hat,keine Heizung besitzt, es für andere zugänliche Zweitschlüssel gibt,Schimmel vorweißt,oder das Büro zeitgleich von anderen MA genutzt wird???? Wie wird Arbeitszeit aufgezeichnet,wenn sie nicht in diesem Büro sondern z.B vom Büro zu Hause oder unterwegs verrichtet wird?? Kann dies Grund einer Kündigung sein wg. z.B Arbeitszeitbetrug?***

Kleiner Nachtrag****

wir sind 29Br`s in einem GesamtBR und arbeiten in verschiedenen Filialen bundesweit verteilt. Einige Freigestellte haben Büros die aber -jedes für sich-einen Mangel aufweisen-und sei es der Zweitschlüssel,denn anschließbare Schränke gibt es nicht. Für Ausschüße, Br Sitzungen ect. fallen wöchentlich/mtl. extreme Fahrzeiten an . Jetzt wurden natürlich auch Mitarbeiteranrufe mal von zu Hause aus bearbeitet(Geschäftszeiten bei uns 9°°Uhr bis z.T. 22°°Uhr) ,weil das Handy fast immer an ist und die Leute meist erst anrufen ,wenn sie selber zu Hause sind. Dieser "Rund um die Uhr Einsatz" wird jetzt als Arbeitszeitbetrug und Arbeitsverweigerung bewertet und als Bevorteilung anderen MA gegenüber,die ja auch nicht von zu Hause arbeiten können.
vertrauensvolle Zusammenarbeit? auf einer Augenhöhe?? Warum sind Theorie und Praxis nur sooo weit auseinander ... :-(

@peanuts : ALso wir sind ein Gesamt BR -29 Mitglieder und alle zusammen sind wir "das Gremium" ,warum fragst du?

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Community-Antworten (6)

P
Petrus Akzeptiert

16.03.2012 um 12:40 Uhr

@erlemaga: Da gibt es wohl nur den einen Weg: Ihr haltet Euch an die Regeln und zwingt den ArbGeb, sich ebenfalls an die Regeln zu halten. Konkret:

sei es der Zweitschlüssel, denn anschließbare Schränke gibt es nicht.

Auf eines davon hat aber der BR einen Rechtsanspruch: Entweder ein BR-Büro, für das nur BR-Mitglieder einen Schlüssel haben - oder sicher (!) verschließbare Schränke (und sicher sind die "handelsüblichen" Schrank-/Bürocontainer-Schlösser nicht - da muss schon was anderes her). Notfalls muss das der BR eben einklagen.

Mitarbeiteranrufe mal von zu Hause aus bearbeitet

Wie Gironimo schon schrieb: BR-Arbeit hat im Normalfall im Betrieb stattzufinden. Wenn es keinen betriebsbedingten Grund dafür gibt, dass die BR-Arbeit zwingend außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfinden muss, dann muss der ArbGeb die auch nicht bezahlen. Deine Mitarbeiter zu Hause nach Feierabend ist also Freizeit und Ehrenamt. Wenn ihr alle ständig unterwegs seit - und damit für die ratsuchenden Kollegen "schwer greifbar", solltet ihr überlegen, ob die Einrichtung von festen Sprechstunden während der üblichen Arbeitszeit nicht sinnvoll wäre. An dem Tag sind dann eben keine Ausschusssitzungen, etc. Und bei euren Arbeitszeiten muss es dann wohl 2 oder 3 Sprechzeiten am gleichen Tag geben, damit alle MA die Chance haben, ein BRM während ihrer bezahlten Arbeitszeit (!) "zu erwischen". Da müssen dann die BRM auch mal schichten. Erfordert ein wenig Planung des Betriebsrats - aber machbar.

"Rund um die Uhr Einsatz" wird jetzt als Arbeitszeitbetrug ... bewertet

Wenn ihr das Ehrenamt in der Freizeit als Arbeitszeit verbucht habt, könnte man das so sehen. Siehe oben: Verlegt es in die Arbeitszeit. Hat dann eben gegebenenfalls die Konsequenz, dass Cheffe für 2x 1h "rumsitzen in der BR-Sprechstunde" bezahlen muss, statt für 3x 10 min Auskunftsanruf am Abend im Monat. Wenn er es so will, muss er das so bezahlen.

und als Bevorteilung anderen MA gegenüber,die ja auch nicht von zu Hause arbeiten können.

Dann eben im Betrieb. Räumlichkeiten und Zeit hat der ArbGeb zur Verfügung zu stellen.

Warum sind Theorie und Praxis nur sooo weit auseinander ... :-(

Och sind sie oft gar nicht. Ihr könnt ja die Theorie "probeweise" zu Eurer Praxis machen. Manchmal stellt sich dann schnell die Einsicht ein, ob ein eher pragmatischer Mittelweg nicht doch die bessere Lösung für alle Beteiligten wäre

G
gironimo

16.03.2012 um 09:32 Uhr

Dieses Büro muss niemand benutzen (Arbeits- und Gesundheitsschutz). Der BR ist für die BR-Tätigkeit frei zu stellen - so gesehen kann er während seiner Freistellung auch keinen Arbeitszeitbetrug begehen. Falls zur Abrechnung der Zeiten eine Zeiterfassung erforderlich ist, so dann eine, die unter Beachtung der Mitbestimmung des BR zu stande kam.

Da BR-Arbeit normaler Weise nicht zu Hause sondern im Betrieb statt findet, mußt Du den AG auffordern, dem BR entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen (was man darunter versteht, findest Du in den Kommentaren zum BetrVG zu § 40; zum Beispiel im Kittner oder Däubler) und in Seminaren.

D
Dutch

16.03.2012 um 09:41 Uhr

Wieviele BR S seit ihr denn? Wir haben zwar ein schönes Büro aber ebenfalls können dort andere rein. Haben zwar abschliessbare Schränke abet als 3 Köpfiger müssen wir das leider so hinnehmen

B
blackseven

16.03.2012 um 12:52 Uhr

#zB. kein Fenster# hat,#keine Heizung# besitzt, es für andere zugänliche Zweitschlüssel gibt,#Schimmel vorweißt#,

und da habt ihr keinen Handlungsbedarf? Hier fängt die Praxis an.

P
Peanuts

16.03.2012 um 19:01 Uhr

"wir sind 29Br`s in einem GesamtBR und arbeiten in verschiedenen Filialen bundesweit verteilt. "

Was denn nu? Seid Ihr EIN BR-Gremium mit 29 BRM oder sind 29 BRM in einem GBR vertreten?

R
rainerw

16.03.2012 um 22:52 Uhr

Was eure Räumlichkeiten betrifft. Arbeitet mal ein schönes Thema aus zu dem ihr das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt einladen könnt. Die machen die Hütte dann ganz schnell dicht.

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