Erstellt am 16.03.2012 um 08:32 Uhr von gironimo
Dieses Büro muss niemand benutzen (Arbeits- und Gesundheitsschutz).
Der BR ist für die BR-Tätigkeit frei zu stellen - so gesehen kann er während seiner Freistellung auch keinen Arbeitszeitbetrug begehen. Falls zur Abrechnung der Zeiten eine Zeiterfassung erforderlich ist, so dann eine, die unter Beachtung der Mitbestimmung des BR zu stande kam.
Da BR-Arbeit normaler Weise nicht zu Hause sondern im Betrieb statt findet, mußt Du den AG auffordern, dem BR entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen (was man darunter versteht, findest Du in den Kommentaren zum BetrVG zu § 40; zum Beispiel im Kittner oder Däubler) und in Seminaren.
Erstellt am 16.03.2012 um 08:41 Uhr von Dutch
Wieviele BR S seit ihr denn? Wir haben zwar ein schönes Büro aber ebenfalls können dort andere rein. Haben zwar abschliessbare Schränke abet als 3 Köpfiger müssen wir das leider so hinnehmen
Erstellt am 16.03.2012 um 11:40 Uhr von petrus
@erlemaga:
Da gibt es wohl nur den einen Weg: Ihr haltet Euch an die Regeln und zwingt den ArbGeb, sich ebenfalls an die Regeln zu halten. Konkret:
> sei es der Zweitschlüssel, denn anschließbare Schränke gibt es nicht.
Auf eines davon hat aber der BR einen Rechtsanspruch: Entweder ein BR-Büro, für das nur BR-Mitglieder einen Schlüssel haben - oder sicher (!) verschließbare Schränke (und sicher sind die "handelsüblichen" Schrank-/Bürocontainer-Schlösser nicht - da muss schon was anderes her). Notfalls muss das der BR eben einklagen.
> Mitarbeiteranrufe mal von zu Hause aus bearbeitet
Wie Gironimo schon schrieb: BR-Arbeit hat im Normalfall im Betrieb stattzufinden. Wenn es keinen _betriebsbedingten_ Grund dafür gibt, dass die BR-Arbeit zwingend außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfinden _muss_, dann muss der ArbGeb die auch nicht bezahlen. Deine Mitarbeiter zu Hause nach Feierabend ist also Freizeit und Ehrenamt.
Wenn ihr alle ständig unterwegs seit - und damit für die ratsuchenden Kollegen "schwer greifbar", solltet ihr überlegen, ob die Einrichtung von festen Sprechstunden während der üblichen Arbeitszeit nicht sinnvoll wäre. An dem Tag sind dann eben keine Ausschusssitzungen, etc. Und bei euren Arbeitszeiten muss es dann wohl 2 oder 3 Sprechzeiten am gleichen Tag geben, damit alle MA die Chance haben, ein BRM während ihrer bezahlten Arbeitszeit (!) "zu erwischen". Da müssen dann die BRM auch mal schichten.
Erfordert ein wenig Planung des Betriebsrats - aber machbar.
> "Rund um die Uhr Einsatz" wird jetzt als Arbeitszeitbetrug ... bewertet
Wenn ihr das Ehrenamt in der Freizeit als Arbeitszeit verbucht habt, könnte man das so sehen. Siehe oben: Verlegt es in die Arbeitszeit.
Hat dann eben gegebenenfalls die Konsequenz, dass Cheffe für 2x 1h "rumsitzen in der BR-Sprechstunde" bezahlen muss, statt für 3x 10 min Auskunftsanruf am Abend im Monat. Wenn er es so will, muss er das so bezahlen.
> und als Bevorteilung anderen MA gegenüber,die ja auch nicht von zu Hause arbeiten können.
Dann eben im Betrieb. Räumlichkeiten und Zeit hat der ArbGeb zur Verfügung zu stellen.
> Warum sind Theorie und Praxis nur sooo weit auseinander ... :-(
Och sind sie oft gar nicht. Ihr könnt ja die Theorie "probeweise" zu Eurer Praxis machen.
Manchmal stellt sich dann schnell die Einsicht ein, ob ein eher pragmatischer Mittelweg nicht doch die bessere Lösung für alle Beteiligten wäre
Erstellt am 16.03.2012 um 11:52 Uhr von blackseven
#zB. kein Fenster# hat,#keine Heizung# besitzt, es für andere zugänliche Zweitschlüssel gibt,#Schimmel vorweißt#,
und da habt ihr keinen Handlungsbedarf? Hier fängt die Praxis an.
Erstellt am 16.03.2012 um 18:01 Uhr von peanuts
"wir sind 29Br`s in einem GesamtBR und arbeiten in verschiedenen Filialen bundesweit verteilt. "
Was denn nu? Seid Ihr EIN BR-Gremium mit 29 BRM oder sind 29 BRM in einem GBR vertreten?
Erstellt am 16.03.2012 um 21:52 Uhr von rainerw
Was eure Räumlichkeiten betrifft. Arbeitet mal ein schönes Thema aus zu dem ihr das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt einladen könnt. Die machen die Hütte dann ganz schnell dicht.