Muß ein Br Mitglied ein vom Arbeitgeber gestelltes Büro nutzen ,wenn dieses zB. kein Fenster hat,keine Heizung besitzt, es für andere zugänliche Zweitschlüssel gibt,Schimmel vorweißt,oder das Büro zeitgleich von anderen MA genutzt wird???? Wie wird Arbeitszeit aufgezeichnet,wenn sie nicht in diesem Büro sondern z.B vom Büro zu Hause oder unterwegs verrichtet wird?? Kann dies Grund einer Kündigung sein wg. z.B Arbeitszeitbetrug?***


Kleiner Nachtrag****

wir sind 29Br`s in einem GesamtBR und arbeiten in verschiedenen Filialen bundesweit verteilt. Einige Freigestellte haben Büros die aber -jedes für sich-einen Mangel aufweisen-und sei es der Zweitschlüssel,denn anschließbare Schränke gibt es nicht. Für Ausschüße, Br Sitzungen ect. fallen wöchentlich/mtl. extreme Fahrzeiten an . Jetzt wurden natürlich auch Mitarbeiteranrufe mal von zu Hause aus bearbeitet(Geschäftszeiten bei uns 9°°Uhr bis z.T. 22°°Uhr) ,weil das Handy fast immer an ist und die Leute meist erst anrufen ,wenn sie selber zu Hause sind. Dieser "Rund um die Uhr Einsatz" wird jetzt als Arbeitszeitbetrug und Arbeitsverweigerung bewertet und als Bevorteilung anderen MA gegenüber,die ja auch nicht von zu Hause arbeiten können.
vertrauensvolle Zusammenarbeit?
auf einer Augenhöhe?? Warum sind Theorie und Praxis nur sooo weit auseinander ... :-(









@peanuts : ALso wir sind ein Gesamt BR -29 Mitglieder und alle zusammen sind wir "das Gremium" ,warum fragst du?