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Arbeitszeit Betriebsrat

S
sabi
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es eine gesetzliche Grundlage wieviele Wochenarbeitsstunden ein Betriebsratmitglied (nicht hauptamtlich tätig) für die Betriebsrattätigkeit aufwenden darf.

4.00903

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

22.08.2007 um 15:57 Uhr

Wenn es sein muss, bis zu 40 Stunden bei einer 40 Stunden-Woche :)

Nein, es gibt keine Ober- oder Untergrenzen, falls Du das meinst. Die BRMitglieder erledigen ihre BR-Arbeit je nach Notwendigkeit - die BR-Aufgaben haben per Gesetz Vorrang vor den arbeitsvertraglichen Pflichten.

M
matze83

22.08.2007 um 15:58 Uhr

Ein nicht freigestelltes BRM darf so viel Arbeitsstunden für BR Arbeit aufbringen, wie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben erforderlich. Siehe dazu §37 BetrVG

DAH
Der alte Heini

22.08.2007 um 23:02 Uhr

sabi fragt: ---Gibt es eine gesetzliche Grundlage wieviele Wochenarbeitsstunden ein Betriebsratmitglied (nicht hauptamtlich tätig) für die Betriebsrattätigkeit aufwenden darf.--- Antwort: Nein, so eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Der Gesetzgeber spricht nur von notwendiger Betriebsratsarbeit.

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