Erstellt am 01.05.2016 um 15:41 Uhr von Rattle
aber nicht am Arbeiter Feiertag?
schau dir mal die Geschichte vom 1. Mai an....................
Erstellt am 01.05.2016 um 17:14 Uhr von gironimo
BR-Tätigkeit findet grundsätzlich während der Arbeitszeit und im Betrieb statt. Dafür HAT Dich der Arbeitgeber freizustellen - und zwar nicht nur für die Zeit, sondern auch von der Tätigkeit. Ich habe so viel zu tun, gilt also nicht. Fordere den Freiraum ein, den Dir der Arbeitgeber gewähren muss.
Natürlich gibt es immer auch mal Ausnahmen, wenn aus betrieblichen Gründen (oft in Schichtbetrieben) es nicht anders machbar ist. Aber eben: AUSNAHMEN.
BR-Arbeit ist zwar ein Ehrenamt - aber am Feiertag, das muss nun wirklich nicht sein.
Erstellt am 01.05.2016 um 20:01 Uhr von ganther
wäre ja auch komisch wenn es anders wäre, denn dann wäre der Selbstbedienung Tür und Tor geöffnet