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Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Betriebsräten

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bea65
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Betriebsrätin mit einem 50% Arbeitsvertrag und arbeite in der Pflege. Meine Arbeitszeiten richten sich nach den einzelnen Schichten, also nicht die Tägliche Arbeitszeit ist auf 50% reduziert, sondern die monatliche Arbeitszeit. Ich nehme auch an Betriebsratsschulungen teil und bin als Betriebsratsmitglied auch im Konzernbetriebsrat tätig. Nun möchte man meine schon geleisteten Stunden von Betriebsratsschulungen und Konzernbertiebsratssitzungen(ab Januar 2007) auf täglich 3,5Std zurück rechnen, obwohl die tatsächlich geleisteten Stunden wesentlich mehr waren. Wie verhalte ich mich?

5.00705

Community-Antworten (5)

K
Kölner

30.05.2007 um 15:05 Uhr

@bea65 § 37 Abs. 2 BetrVG sollte Dir helfen. Die BR-Zeit kann sehr gerne angerechnet werden, allerdings auf die andere Tätigkeit! Allerdings wirst Du nicht mehr als Deine 50%-Stelle üblicherweise hergibt, bekommen!

P
Petrus

30.05.2007 um 15:18 Uhr

@Kölner: Zum Glück sieht dies das BAG anders. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2005 - 7 AZR 330/04 )

Zitat aus der Pressemitteilung 9/05 des BAG: "Nimmt ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit an einer für die Betriebsratsarbeit erforderlichen Schulungsveranstaltung teil, besteht nach § 37 Abs. 6 Satz 1 und 2 iVm. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ein Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich. Zu der ausgleichspflichtigen Schulungszeit zählen auch während eines Schulungstags anfallende Pausen. Der Umfang des Freizeitausgleichs nach diesen Bestimmungen ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers an dem entsprechenden Schulungstag begrenzt. Dabei ist grundsätzlich die betriebsübliche Dauer und Lage der Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers maßgeblich. "

K
Kölner

30.05.2007 um 15:41 Uhr

@Petrus Ich gebe mich diesbzgl. natürlich gerne geschlagen. Aber gemeint habe ich was anderes...

P
Petrus

30.05.2007 um 16:01 Uhr

@Kölner: Was denn? Dass Bea die Zeit nicht bezahlt kriegt, sondern "abbummeln" muss? Bzw. entsprechend weniger Dienste machen muss? Dann wären wir uns einig ...

K
Kölner

30.05.2007 um 18:50 Uhr

@Petrus Jepp. So meinte ich das...leider habe ich das sehr unprofessionell zur frühen Morgenstunde ausgedrückt!

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