Erstellt am 07.06.2010 um 09:03 Uhr von rkoch
Was der AG darf und was er tut sind zwei paar Sachen.
Was der AG bezahlen muss und was der AN leisten muss ist im Arbeitsvertrag bzw. TV geregelt. Wenn da entsprechende Regeln drin stehen (z.B. Überstunden sind mit dem Grundlohn abgegolten) bliebe höchstens zu prüfen ob diese Regeln rechtlich haltbar sind (wäre die genannte Regel i.d.R. nicht). Aber wir sind hier im Individualrecht, d.h. jeder einzelne AN müsste seinen Lohn selbst einklagen. Und da das die AN i.d.R. nicht tun, c est la vie.......
Wenn aber ein BR existiert kann dieser darauf Einfluss nehmen. Da ist der BR bezüglich der regelmäßigen Arbeitszeit und davon abweichenden längeren oder kürzeren Arbeitszeiten in der Mitbestimmung, er kann also diese zusätzliche Arbeit unterbinden (wenn er will). Auf die Bezahlung selbst kann er aber direkt keinen Einfluss nehmen. Wenn also diese Arbeiten während der regelmäßigen Arbeitszeit oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit mit Zustimmung des BR stattfinden, dann kann der AG immer noch auf die Idee kommen diese nicht zu bezahlen. Das einzige was der BR dann noch tun kann ist Mehrarbeit zukünftig nicht mehr zu genehmigen oder via Einigungsstelle die Arbeitszeiten grundlegend zu ändern bis der AG willens ist zu bezahlen.....
Erstellt am 07.06.2010 um 09:09 Uhr von pirat
@Doppelwupper,
das Mitbestimmungsrecht des BR darf auch nicht einfach dadurch umgangen werden, dass der AG ZULÄSST, dass AN"freiwillig" Überstunden leisten.
Widerspricht der BR, dürfen AN keine "freiwilligen" Überstunden mehr leisten.
Vgl. hierzu Beschluss des LAG Düsseldorf (Az: 5TaBV 43/01)
und hier....kopieren und einfügen
http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/209421/index.html