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durch arbeiten

O
olegfd
Jan 2018 bearbeitet

Ich soll jetzt 7 Tage am Stück arbeiten und da sind die ganzen Osterfeiertage drin , ws soll ich tun?

1.57209

Community-Antworten (9)

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Jakarta

31.03.2015 um 20:04 Uhr

Arbeiten und darauf achten, dass die steuerfreien Zuschläge auch korrekt angegeben werden und somit auch steuerfrei bleiben.

Für sonntägliche Arbeit bleiben zum Beispiel bis zu 50 Prozent des Tagesgrundlohns steuer- und beitragsfrei. Bei Arbeit an Feiertagen beträgt der maximale steuerfreie Zuschlag sogar 150 Prozent des Tagesgrundlohns. Für Nachtarbeit steigen die Freigrenzen sogar nochmals an.

Ansonsten: mein Beileid!

O
olegfd

31.03.2015 um 20:26 Uhr

Ich habe eine fünf Tage Woche und soll diese 7tage inklusive Feiertage arbeiten. Kann ich drauf bestehen das ich Montag frei bekomm?

M
Moreno

31.03.2015 um 20:48 Uhr

@olegfed um hier eine genaue Antwort geben zu können müssten wir wissen was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht ob es eine BV zum Thema Arbeitszeit gibt oder ein Tarif gilt. Habt Ihr keinen Betriebsrat?

O
olegfd

31.03.2015 um 20:55 Uhr

Ich habe eine fünf Tage Woche es gibt keine bv und auch keine Tarif Verträge

J
Jakarta

31.03.2015 um 21:16 Uhr

Wenn Du eine fünf Tage Woche hast, dieses auch durch Arbeitsvertrag gedeckelt ist, oder hier eine betriebliche Übung greift, ist der AG in seinem Direktionsrecht nach § 106 GewO eingeschränkt und darf das so auch nicht Anweisen. Geht dann nur im beiderseitigen Einvernehmen bzw. Zustimmung des Betroffenen. Hier wäre auch auf die Anzahl der vereinbarten oder betriebsüblichen Wochenstunden zu achten. Bis auf wirklich dringend notwendige Überstunden, allerdings im begrenzten Umfang, gilt hier das Gleiche.

N
nicoline

31.03.2015 um 23:41 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

O
olegfd

31.03.2015 um 23:42 Uhr

Ja aber der hat nichts gemacht

N
nicoline

31.03.2015 um 23:50 Uhr

Es ist schon so, wie moreno sagt: um hier eine genaue Antwort geben zu können müssten wir wissen was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht (ob es eine BV zum Thema Arbeitszeit gibt) oder ein Tarif gilt. Auch wenn der BR "nichts gemacht hat", solltest Du doch dort zuerst fragen warum und wie das mit dem Frei ist.

G
gironimo

01.04.2015 um 11:36 Uhr

Wenn der BR nichts gemacht hat, kann Dir ggf. die Gewerkschaft helfen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).

Auch könntest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, in aller Kürze der Zeit bis Ostern etwas für Dich zu erreichen (auf eigene Kosten).

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