Erstellt am 31.03.2015 um 18:04 Uhr von Jakarta
Arbeiten und darauf achten, dass die steuerfreien Zuschläge auch korrekt angegeben werden und somit auch steuerfrei bleiben.
Für sonntägliche Arbeit bleiben zum Beispiel bis zu 50 Prozent des Tagesgrundlohns steuer- und beitragsfrei.
Bei Arbeit an Feiertagen beträgt der maximale steuerfreie Zuschlag sogar 150 Prozent des Tagesgrundlohns. Für Nachtarbeit steigen die Freigrenzen sogar nochmals an.
Ansonsten: mein Beileid!
Erstellt am 31.03.2015 um 18:26 Uhr von Olegfd
Ich habe eine fünf Tage Woche und soll diese 7tage inklusive Feiertage arbeiten. Kann ich drauf bestehen das ich Montag frei bekomm?
Erstellt am 31.03.2015 um 18:48 Uhr von Moreno
@olegfed um hier eine genaue Antwort geben zu können müssten wir wissen was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht ob es eine BV zum Thema Arbeitszeit gibt oder ein Tarif gilt. Habt Ihr keinen Betriebsrat?
Erstellt am 31.03.2015 um 18:55 Uhr von Olegfd
Ich habe eine fünf Tage Woche es gibt keine bv und auch keine Tarif Verträge
Erstellt am 31.03.2015 um 19:16 Uhr von Jakarta
Wenn Du eine fünf Tage Woche hast, dieses auch durch Arbeitsvertrag gedeckelt ist, oder hier eine betriebliche Übung greift, ist der AG in seinem Direktionsrecht nach § 106 GewO eingeschränkt und darf das so auch nicht Anweisen. Geht dann nur im beiderseitigen Einvernehmen bzw. Zustimmung des Betroffenen.
Hier wäre auch auf die Anzahl der vereinbarten oder betriebsüblichen Wochenstunden zu achten. Bis auf wirklich dringend notwendige Überstunden, allerdings im begrenzten Umfang, gilt hier das Gleiche.
Erstellt am 31.03.2015 um 21:41 Uhr von nicoline
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 31.03.2015 um 21:42 Uhr von Olegfd
Ja aber der hat nichts gemacht
Erstellt am 31.03.2015 um 21:50 Uhr von nicoline
Es ist schon so, wie moreno sagt:
*um hier eine genaue Antwort geben zu können müssten wir wissen was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht (ob es eine BV zum Thema Arbeitszeit gibt) oder ein Tarif gilt.*
Auch wenn der BR "nichts gemacht hat", solltest Du doch dort zuerst fragen warum und wie das mit dem Frei ist.
Erstellt am 01.04.2015 um 09:36 Uhr von gironimo
Wenn der BR nichts gemacht hat, kann Dir ggf. die Gewerkschaft helfen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Auch könntest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, in aller Kürze der Zeit bis Ostern etwas für Dich zu erreichen (auf eigene Kosten).