Erstellt am 19.06.2007 um 12:53 Uhr von cgapostfach
Hallo,
Fage dazu arbeitet die Kollegin insgesamt mehr als 10 Stunden pro Tag?
Hat der Ag die Arbiet so angewiesen?
Erstellt am 19.06.2007 um 12:54 Uhr von Dummi
@bitawie19
Das Problem ist das ihr die ÜStunden genehmigt.
Das könntet ihr ja mal sein lassen.
Wieviele Stunden muss die ANin denn pro Tag arbeiten
weil ihr es zulasst?
Gruss
Erstellt am 19.06.2007 um 12:56 Uhr von Die Putze
bitawie19
würde hier jeder seinen Dreck selber weg rämmen dann hätte ich auch nicht soviel Arbeit !
Erstellt am 19.06.2007 um 13:08 Uhr von bitawie19
Hallo
Sie arbeitet insgesamt 8 stunden.
Wenn sie nachmittags kommt geht sie vormittags dementsprechend früher.
das entscheidet sie selber je nach dem verschmutzungsrad der Sanitäräume
das klappt ja auch ganz gut.
Sie macht im dem Sinne keine Überstunden hat aber dadurch 2 mal den Weg zur Arbeit und zurück.
Angewiesen ist die zeit 3.30 uhr da bis 6 uhr das Büro fertig sein muß.
und in dieser zeit arbeitet sie alleine.das ist unser problem.
Erstellt am 19.06.2007 um 13:15 Uhr von Die Putzfrau
bitawie19
Genau ich muss immer viel Laufen und warum ? Weil ich keinen Pausenraum habe, aber selbst wenn ich habe ja nicht mal eine Pause !!
Aber lauffen ja das darf ich und immer wenn ich wieder komme ist alles Dreckig !
Erstellt am 19.06.2007 um 13:22 Uhr von bitawie19
Danke
Verarschen kann Ich mich auch selber. Vergesst einfach das Ich hier eine frage gestellt habe.
Erstellt am 19.06.2007 um 13:25 Uhr von Dummi
@bitawie19
Lies mal was du ursprünglich geschrieben hast,
Denke kurz darüber nach,
dann weißt du vielleicht was dein Problem ist.
Erstellt am 19.06.2007 um 13:28 Uhr von Die Putzfra
bitawie19
ich was vergessen ? nein ! nie dann heisst es wieder ach, guck mal da hat sie wieder was vergessen !
Dummi
endlich einer der weis wo der Putzlappen hängt !
Erstellt am 19.06.2007 um 13:54 Uhr von betriebsratten
Wär schon manchmal schön wenn auch was qualifiziertes käme...Kölner, Waschbär, Mona-Lisa....wo seid Ihr?
Der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. auch der Berufsgenossenschaft vorzulegen, die auch den Punkt Alleinarbeit und die getroffenen MAssnahmen um eine Gefährdung abzuwenden enthalten muss. Diese Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung.
Erstellt am 19.06.2007 um 14:22 Uhr von docpille
Zur Zeit ist es schlimm mit den Antworten die hier gegeben werden.
Was ist mit der Arbeitssicherheitskraft.
Aber mal zur Arbeitszeit,von 3.30 - 12.00 sind 8,5 Stunden,halbe stunde Pause , ok.
Aber wenn sie dann am Nachmittag wieder zum arbeiten kommt,wird sie doch sicher weit ueber 10 Stunden arbeiten??
Erstellt am 19.06.2007 um 14:37 Uhr von bitawie19
@docpille
nein keine überstunden, ließ mal bitte Nr 65409
@betriebsratten
habe bei unserer FASI nach einer Gefährdungsbeurteilung gefragt, aber noch keine antwort
warscheinlich gibt es keine, bin mal gespannt
Erstellt am 19.06.2007 um 14:59 Uhr von docpille
@bitawie19
verstehe ich jetzt nicht ganz,lies mal deine Frage durch.Du schreibst doch sie darf die Überstunden abbummeln??
und du schreibst sie kommt nachmittags wieder
Erstellt am 19.06.2007 um 15:28 Uhr von Edelweis
@bitawie 19
Warum verlegt ihr nicht die Stunden von 3.30-6.00 Uhr in die Nachmittagsstunden, wenn die Reinigungskraft sowieso nachmittags nochmal kommt? Natürlich nur während der Vertretungszeit. Andere Alternative-Habt Ihr keinen Pförtner oder einen Wachdienst? Bei diesem könnte sie sich in bestimmten Abständen melden, wenn nicht -geht er nachsehen. Ich glaube nicht, das andere Maßnahmen wie "Tot-Mann-Schaltungen" etc. bei Euch genehmigt würden, wenn nicht einmal eine Aushilfskraft eingestellt wird.
Erstellt am 11.07.2007 um 19:56 Uhr von pepe_9
Schade, dass die Diskussion so entglitten ist. Eine eindeutige Aussage zu der Frage würde mich auch interessieren. In meinem Fall handelt es sich um eine Reinigungskraft, die alleine ein Schulgebäude nach Schulbetrieb reinigen soll. Was ist, wenn ihr etwas passiert? Vielleicht nimmt ja jemand das Thema noch mal auf.
Erstellt am 11.07.2007 um 20:06 Uhr von Lotte
bitawie,
überlege, ob der Kollegin der §6 des ArbZG weiterhelfen könnte?
pepe, bitawie
Ansonsten würde mir zusätzlich zu Edelweiß Vorschlag nur einfallen, die Kollegin mit einem Arbeitshandy zu versorgen. Die haben doch alle mittlerweile die Möglichkeit, eine Notruftaste einzustellen.