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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Alleine im Betrieb arbeiten

B
bitawie19
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum Mein Problem ist heute unsere Reinigungsfachkraft. Normalerweise haben wir in unserer Firma 2 Damen die unser Büro, Wasch, Dusch und Toilettenräume reinigen. DAs sind: ca 30 Büroplätze ca 20 Duchen ca 50 Waschbecken ca 20 toiletten dazu kommen noch die Füßböden das sind mehrere 100 m² Und das für ca zurzeit 160 Mitarbeiter, davon 30 aushilfen. Arbeitsbeginn ist um 3.30 Uhr Feierabend 12.00 uhr Seit ca 5 Wochen ist eine Dame mal wieder krank, und die andere macht alles alleine. Diese Arbeit ist aber nicht alleine zuschaffen. Das heißt Sie macht 12 uhr Feierabend, geht nach Hause versorgt ihre Kinder und geht dann nochmal zur Arbeit damit sich von den Kollegen niemand beschwert das die Wasch und Duschräume schmutzig sind oder Mülleimer im Büro nicht geleert werden. Wenn Sie dann Feierabend hat geht sie wieder nach Hause,setzt sich aufs Sofa und schläft sofort ein. Die überstunden kann sie abbummeln Soweit so gut. Das Problem ist sie bekommt keine Aushilfe weil man ja nicht weiß wann die andere wieder gesund ist. Mein Problem ist das sie von 3.30-6.00 alleine Arbeitet. das heißt wenn sie einen unfall hat oder aufgrund der überarbeitung mit dem Kreislauf hat und zusammenbricht,wird sie erst um ca 6 uhr gefunden. Sie hat sich bis jetzt nicht beschwert, aber das kann man doch nicht so hinnehmen oder ?

Darf diese Kollegin alleine Arbeiten? Wer ist verantwortlich wenn etwas passiert?

5.672015

Community-Antworten (15)

C
cgapostfach

19.06.2007 um 14:53 Uhr

Hallo,

Fage dazu arbeitet die Kollegin insgesamt mehr als 10 Stunden pro Tag? Hat der Ag die Arbiet so angewiesen?

D
Dummi

19.06.2007 um 14:54 Uhr

@bitawie19 Das Problem ist das ihr die ÜStunden genehmigt. Das könntet ihr ja mal sein lassen. Wieviele Stunden muss die ANin denn pro Tag arbeiten weil ihr es zulasst? Gruss

DP
Die Putze

19.06.2007 um 14:56 Uhr

bitawie19

würde hier jeder seinen Dreck selber weg rämmen dann hätte ich auch nicht soviel Arbeit !

B
bitawie19

19.06.2007 um 15:08 Uhr

Hallo Sie arbeitet insgesamt 8 stunden. Wenn sie nachmittags kommt geht sie vormittags dementsprechend früher. das entscheidet sie selber je nach dem verschmutzungsrad der Sanitäräume das klappt ja auch ganz gut. Sie macht im dem Sinne keine Überstunden hat aber dadurch 2 mal den Weg zur Arbeit und zurück. Angewiesen ist die zeit 3.30 uhr da bis 6 uhr das Büro fertig sein muß. und in dieser zeit arbeitet sie alleine.das ist unser problem.

DP
Die Putzfrau

19.06.2007 um 15:15 Uhr

bitawie19

Genau ich muss immer viel Laufen und warum ? Weil ich keinen Pausenraum habe, aber selbst wenn ich habe ja nicht mal eine Pause !!

Aber lauffen ja das darf ich und immer wenn ich wieder komme ist alles Dreckig !

B
bitawie19

19.06.2007 um 15:22 Uhr

Danke Verarschen kann Ich mich auch selber. Vergesst einfach das Ich hier eine frage gestellt habe.

D
Dummi

19.06.2007 um 15:25 Uhr

@bitawie19 Lies mal was du ursprünglich geschrieben hast, Denke kurz darüber nach, dann weißt du vielleicht was dein Problem ist.

DP
Die Putzfra

19.06.2007 um 15:28 Uhr

bitawie19

ich was vergessen ? nein ! nie dann heisst es wieder ach, guck mal da hat sie wieder was vergessen !

Dummi endlich einer der weis wo der Putzlappen hängt !

B
betriebsratten

19.06.2007 um 15:54 Uhr

Wär schon manchmal schön wenn auch was qualifiziertes käme...Kölner, Waschbär, Mona-Lisa....wo seid Ihr?

Der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und ggf. auch der Berufsgenossenschaft vorzulegen, die auch den Punkt Alleinarbeit und die getroffenen MAssnahmen um eine Gefährdung abzuwenden enthalten muss. Diese Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung.

D
DocPille

19.06.2007 um 16:22 Uhr

Zur Zeit ist es schlimm mit den Antworten die hier gegeben werden.

Was ist mit der Arbeitssicherheitskraft.

Aber mal zur Arbeitszeit,von 3.30 - 12.00 sind 8,5 Stunden,halbe stunde Pause , ok. Aber wenn sie dann am Nachmittag wieder zum arbeiten kommt,wird sie doch sicher weit ueber 10 Stunden arbeiten??

B
bitawie19

19.06.2007 um 16:37 Uhr

@docpille nein keine überstunden, ließ mal bitte Nr 65409

@betriebsratten habe bei unserer FASI nach einer Gefährdungsbeurteilung gefragt, aber noch keine antwort warscheinlich gibt es keine, bin mal gespannt

D
DocPille

19.06.2007 um 16:59 Uhr

@bitawie19

verstehe ich jetzt nicht ganz,lies mal deine Frage durch.Du schreibst doch sie darf die Überstunden abbummeln?? und du schreibst sie kommt nachmittags wieder

E
Edelweis

19.06.2007 um 17:28 Uhr

@bitawie 19 Warum verlegt ihr nicht die Stunden von 3.30-6.00 Uhr in die Nachmittagsstunden, wenn die Reinigungskraft sowieso nachmittags nochmal kommt? Natürlich nur während der Vertretungszeit. Andere Alternative-Habt Ihr keinen Pförtner oder einen Wachdienst? Bei diesem könnte sie sich in bestimmten Abständen melden, wenn nicht -geht er nachsehen. Ich glaube nicht, das andere Maßnahmen wie "Tot-Mann-Schaltungen" etc. bei Euch genehmigt würden, wenn nicht einmal eine Aushilfskraft eingestellt wird.

P
pepe_9

11.07.2007 um 21:56 Uhr

Schade, dass die Diskussion so entglitten ist. Eine eindeutige Aussage zu der Frage würde mich auch interessieren. In meinem Fall handelt es sich um eine Reinigungskraft, die alleine ein Schulgebäude nach Schulbetrieb reinigen soll. Was ist, wenn ihr etwas passiert? Vielleicht nimmt ja jemand das Thema noch mal auf.

L
Lotte

11.07.2007 um 22:06 Uhr

bitawie, überlege, ob der Kollegin der §6 des ArbZG weiterhelfen könnte?

pepe, bitawie Ansonsten würde mir zusätzlich zu Edelweiß Vorschlag nur einfallen, die Kollegin mit einem Arbeitshandy zu versorgen. Die haben doch alle mittlerweile die Möglichkeit, eine Notruftaste einzustellen.

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