Unentgeltliches Arbeiten im eigenen Betrieb wird durchgeführt.
Hallo, ich bin neu hier. Jetzt habe ich da ein Problem, wo ich zur Zeit nicht so richtig weiß wie es weitergehen soll. Wir sind ein 9-köpfiges Gremium mit einigen "alten Hasen" und einigen "Neuen". Wir wollen auf jeden Fall transparenter Arbeiten und auch unsere Rechte durchsetzen. Seit ca. einem Jahr wird Belegschaft anfangs gefragt, dann gedrängt und zum Schluss genötigt "ehrenamtlich" also unentgeltlich zu arbeiten. Z.B. am Wochenende bei Verkaufs-/ Präsentationsveranstaltungen. Das "ehrenamtliche haben wir schon abgeschafft, so darf es nicht mehr genannt werden. Jetzt heißt es freiwillig. Die Belegschaft ist so verängstigt das viele dieses tun. Obwohl sie eigentlich dagegen sind. Jetzt meine Frage:
Wir haben öffentlich gegenüber der GL erklärt, dass wir unentgeltlicher Arbeit nicht zustimmen werden. Morgen ist eine Veranstaltung, die Hauptsächlich mit Freiwilligen durchgeführt wird. Wir wurden nicht nach Zustimmung gefragt. Für eine einstweilige Verfügung oder Beschluss ist es zu spät. Wie kann ich durchsetzen dass die Kollegen vom Wochenende ihre Stunden kriegen?
Gibt es eine Rechtslage die unentgeltliches Arbeiten im eigenen Betrieb untersagt?
Ist das nicht sogar Schwarzarbeit oder geht das nicht in die Richtung?
Ich möchte noch sagen, dass ich wüßte, was ich gestern oder heute früh gleich getan hätte aber wie gesagt, wir sind neun im BR.
Danke
Community-Antworten (2)
04.06.2010 um 15:56 Uhr
Ohne Beschluss etwas zu unternehmen geht natürlich gar nicht. Die erste Frage hierzu geht in die Richtung ob es sich um Überstunden handelt, die damit ohne Genehmigung des Betriebsrates durchgeührt werden. Die zweite Frage, gibt es eine BV die hierzu etwas ausführt. Die Problemstellung läuft darauf hinaus, daß der Arbeitgeber auf diese Art und Weise geleistete Stunden nicht annehmen darf. Da es jetzt möglicherweise für eine einstweilige Verfügung zu spät ist, gibt es fat nur die Möglichkeit in der Hauptsache Klage zu erheben und vor der nächsten "freiwilligen Arbeitsleistung" die Einstweilige zu beantragen.
Der Rechtsanwalt der per Beschluß mit der Klageerhebung in der Hauptsache betraut wird, kann dann auch um Rat zur Ausgestaltung der evtl. erforderlichen Einstweiligen befragt werden.
04.06.2010 um 22:58 Uhr
Hey cheetah! erst mal danke für deine Antwort. Es gibt eine BV zum Thema Arbeitszeit. Dort ist geregelt das mit Genehmigung des BR die Rahmenarbeitszeit auf Veranstaltungen am Wochenende ausgeweitet werden darf. Dasbesagt § 87 BetrVG aber doch auch, oder? Dann ist es so, dass der Arbeitgeber fordert, dass jeder mindestens einen Tag unentgeltlich arbeitet. Anfangs haben wir gesagt, ok. wer es denn freiwillig macht. Dann wurden die Leute gedrängt und dann noch genötigt. Außerdem haben Kollegen am Wochenende mit An-/Abfahrt 15 Std. gearbeitet. Jetzt haben wir am 20.05. beschlossen und auch allen mitgeteilt, dass wir unentgeltlichen Veranstaltungen nicht zustimmen werden. Also haben sie uns nicht gefragt. Wäre das erste MAl das wir einen Beschluß oder ne ienstweilige Verf. holen. Muss ich dem Arbeitgeber denn vorher informieren dass wir einen Anwalt einschalten. Wegen der Kosten?
Gruß Doppelwupper
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