Hallo, in unserem Unternehmen hat sich kein Mitarbeiter für den neuen Betriebsrat aufstellen lassen. Die Geschäfstführung hat Anfang diesen Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten alle Betriebsvereinbarungen und den Sozialplan/Interessenausgleich gekündigt. Ist dies rechtlich haltbar. Haben die Anfang des Jahres im Rahmen betreibsbedingter Kündigungen entlassenen Mitarbeiter einen Anspruch auf Abfindungen in Höhe der Vereinbarungen entsprechend dem Sozialplan/Interessenausgleich? Danke für die Antworten.