Ein Betrieb wird geschlossen. Mit den BR wird ein Interessenausgleich mit Namensliste und Sozialplan ausgehandelt.
Es gibt Schlüsselpositionen(z.T. 7 Monate Kündigungsfrist) die evtl bis zum ende bleiben müssten wenn betriebliche Belange dies erfordern. Aufhebungsverträge würden jedoch wohlwollend geprüft.
Könnten diese AN dennoch früher gehen(kündigen) wenn sie etwas neues finden und sich ggf auf die gesetzliche
Kündigungsfrist berufen?