W.A.F. LogoSeminare

Betriebsschliessung / Interessenausgleich / Kündigung durch AN

A
Agrep
Jan 2018 bearbeitet

Ein Betrieb wird geschlossen. Mit den BR wird ein Interessenausgleich mit Namensliste und Sozialplan ausgehandelt. Es gibt Schlüsselpositionen(z.T. 7 Monate Kündigungsfrist) die evtl bis zum ende bleiben müssten wenn betriebliche Belange dies erfordern. Aufhebungsverträge würden jedoch wohlwollend geprüft. Könnten diese AN dennoch früher gehen(kündigen) wenn sie etwas neues finden und sich ggf auf die gesetzliche Kündigungsfrist berufen?

83603

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

17.11.2017 um 07:41 Uhr

Das hätte man vielleicht besser mit in den Sozialplan geschrieben.

E
Erbsenzähler

17.11.2017 um 08:38 Uhr

Vertrag ist Vertrag, wenn die Kündigungsklausel den AGB-Kontrollen stand hält. Es geht dann nur über einen Aufhebungsvertrag, um eher aus den Vertrag zu kommen.

A
Agrep

17.11.2017 um 08:44 Uhr

Wie wäre es wenn dies so drin steht?

'Beschäftigte, die von der bevorstehenden Betriebsänderung betroffen sind, können ihr Arbeitsverhältnis mit der Arbeitgeberin durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorzeitig beenden oder mit einer 4 Wöchigen Kündigungsfrist beenden, wenn dem dringende betriebliche Erfordernisse im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Produktion nicht entgegenstehen.'

Ihre Antwort