Ein Interessenausgleich ist lt. Gesetz nicht erzwingbar, aber der Sozialplan.
Meine frage nun:
Wenn der Arbeitnehmer keinen Interessenausgleich für nötig hält, wie kann man dann als Betriebsrat vorgehen?
Kann man eine Einigungstelle anrufen und wäre der Spruch der Einugungstelle verbindlich oder kann der Arbeitgeber immer noch sagen, er wolle keinen Interessenausgleich?
Bitte um hilfe, was man machen soll.