Erstellt am 04.01.2023 um 12:15 Uhr von moreno
Kann man die weiter als Feiertage durchbekommen unter Berücksichtigung der Betrieblichen Übung und wenn ja // wie können wir das durchsetzen und zu Papier bringen....gar nicht, wenn Du mit wir, den BR meinst. Ihr müsstet individuell klagen. Der BR ist bei Entstehung und Beendung von betrieblichen Übungen nicht im Boot.
Erstellt am 04.01.2023 um 12:53 Uhr von celestro
Zu Papier bringen? Wenn eine betriebliche Übung entstanden sein sollte, ist das Fakt. Es wäre nicht nötig, da etwas "aufzuschreiben". Oder meinst Du, an den AG einen Brief adressieren und ihm das "sagen"?
Halt einfach so: "sind wir der Überzeugung, das ...." aber wie moreno schon richtig sagt, durchsetzen müssen das die AN selbst.
Erstellt am 04.01.2023 um 13:14 Uhr von Komaus
Vielen Dank für Eure Antworten.
Dachte wir als BR sind in der Pflicht da was durchzusetzen. Vielleicht können wir uns ja auf nen Kompromiss einigen und in eine BV festschreiben. Eventuell halber Urlaubstag und anderweitiges.
Müssen wir uns nochmal gründlich mit befassen.