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Betriebliche Übung?

K
Komaus
Jan 2023 bearbeitet

Hallo. Wir hatte die letzten Jahre (ca20) im Dezember Betriebsurlaub , wobei wir für den 24. und 31. Dezember keinen Urlaubstag nehmen mussten// er wurde sozusagen,,geschenkt“ ! Ab diesem Jahr wird durchgearbeitet/ aus wirtschaftlichen Gründen// jetzt stellt sich die Frage wie verfahren mit dem 24. u. 31.?? Kann man die weiter als Feiertage durchbekommen unter Berücksichtigung der Betrieblichen Übung und wenn ja // wie können wir das durchsetzen und zu Papier bringen. Wir sind ein Pflegerischer Betrieb in dem man Wochenende// Feiertage usw arbeitet.

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Community-Antworten (3)

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Moreno

04.01.2023 um 13:15 Uhr

Kann man die weiter als Feiertage durchbekommen unter Berücksichtigung der Betrieblichen Übung und wenn ja // wie können wir das durchsetzen und zu Papier bringen....gar nicht, wenn Du mit wir, den BR meinst. Ihr müsstet individuell klagen. Der BR ist bei Entstehung und Beendung von betrieblichen Übungen nicht im Boot.

C
celestro

04.01.2023 um 13:53 Uhr

Zu Papier bringen? Wenn eine betriebliche Übung entstanden sein sollte, ist das Fakt. Es wäre nicht nötig, da etwas "aufzuschreiben". Oder meinst Du, an den AG einen Brief adressieren und ihm das "sagen"?

Halt einfach so: "sind wir der Überzeugung, das ...." aber wie moreno schon richtig sagt, durchsetzen müssen das die AN selbst.

K
Komaus

04.01.2023 um 14:14 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.
Dachte wir als BR sind in der Pflicht da was durchzusetzen. Vielleicht können wir uns ja auf nen Kompromiss einigen und in eine BV festschreiben. Eventuell halber Urlaubstag und anderweitiges.
Müssen wir uns nochmal gründlich mit befassen.

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