W.A.F. LogoSeminare

Betriebliche Übung

M
mueller
Jan 2018 bearbeitet

Betriebliche Übung!!!

Kurz zur Erklärung: Einige unserer Mitarbeiter bekommen seit vielen Jahren ihre Fahrkarten-Abos bezahlt. Mündliche Aussage der GF - da es soviele Dienstfahrten für diese MA gibt. Die MA benutzen diese auch privat. In diesem Jahr wollte die GF diese Farkartenzahlung für alle einstellen. Unserer Meinung nach ist da aber eine betriebliche Übung entstanden. Nun zu meiner Frage: 6 dieser MA haben an eine andere Dienststelle gewechselt (incl. ganz neuem Arbeitsvertrag), bei der es keine Dienstfahrten mehr gibt, was bedeutet, das sie die Fahrkarten nur privat nutzen. 2 MA waren jetzt über ein Jahr zuhause, weil sie ein Kind bekommen haben, und haben erst dieses Jahr wieder zu arbeiten begonnen. Die Fahrkarte haben sie in dieser Zeit nicht gekriegt, sondern auch erst wieder ab diesem Jahr.

Gilt für die oben genannten Personen überhaupt noch die Betriebliche Übung, oder fällt die weg? Der Sachgrund der Dienstfahrten wurde von der GF nie schriftlich festgehalten, sondern nur mündlich erklärt.

Alle anderen MA bekommen diese Vergünstigung nicht, und sind deswegen auch etwas empört über die momentane Situation hier. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

99601

Community-Antworten (1)

G
ganther

12.02.2011 um 00:11 Uhr

bei den 6 MA gibt es m.E. keine Chance wenn der AG es richtig gemacht hat.... kommt auf die Verträge an

bei den 2 MA gibt es eine Chance: Aber selbst wenn die Voraussetzungen der betriebl. Übung gegeben sind kann man in verschiedene Richtungen argumentieren. Was hat der AG hier denn zugesagt? Den MA immer einen Freifahrtschein zu geben oder die Mitbenutzung der ausgegebenen Fahrkarte zu gestatten... das wird nur ein Gericht klären können

Wollen die Kollegen denn gegen den AG klagen? Was sagen deren Anwälte?

Ihre Antwort