Hallo zusammen
folgendes Problem:
Ist Zustand, Vollkonti 5 Schichtsystem, sehr geringe Personaldecke(keine Springer), Blockurlaub jeweils 4 Wochen pro Schicht. Bei "kurzen Wechsel" bedingt durch Krankheitsfall gewährt der AG, dass der AN 3 Stunden früher bzw später zur Schicht erscheint. Diese Stunden werden auch bezahlt, wenn ein entsprechender Ablöser bereit ist länger zu arbeiten(auf meiner Schicht). Nur wenn ich von meiner Stammschicht in eine andere Schicht den kurzen Wechsel vollziehe und eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalte, bekomme ich diese 3 Stunden vom AG nicht bezahlt. Beispiel: mein Ablöser konnte nicht eher kommen, aber er ist um 3 Stunden länger geblieben.AG meint, dass die ausgefallenen Stunden zur Ruhezeiteinhaltung nur auf meiner Stammschicht gutgeschrieben werden. Wäre ich um 3 Stunden eher gegangen, hätte ich die Stunden bezahlt bekommen!! Wie können wir dies im BR durch eine BV am besten lösen?
Es werden jedoch auch freiwillige kurze Wechsel gemacht, diese wollen wir durch eine BV nicht einschränken. Beispiel: AN hat von MO-DO 4 Nachtschichten und dann das Wochenende frei. Zur letzten Nachtschicht wird zum größten Teil ein kurzel Wechsel vollzogen, dass heißt Schichtende Mi 06.00 Uhr nächste Schicht 14.00-22.00Uhr und man hat dadurch ein schönes langes Wochenende. Dass man die Ruhezeit von 11 Studen nicht einhält ist bekannt, aber was macht man nicht alles für angenehmere Freizet. Freiwillige Wechsel der Schichten ist von unseren AG jederzeit erlaubt, hauptsache die Stelle ist besetzt. Es besteht auch ein Vorschlag eines Abteilungsleiters, dieser meint man soll einfach zur nächsten Schicht ganz normal erscheinen( 8 Stunden Ruhezeit) und eine entsprechende Zeitgutschrift von 3 Stunden wir gewährt( 8 Stunden arbeiten- 11 Stunden bezahlt). Ist sowas möglich? Arbeitszeitgesetz!
War in unserem Gremium gestern ein Hauptthema, sind aber zu keinem Ergenis gekommen, wie wir das am besten Regeln können.
Hoffe um viele Antworten und glaube dass dies in vielen Betrieben ein leidiges Thema ist