Wier sind ein Betrieb aus dem Garten und Landschafs Bau und arbeiten im Winter im Winterdienst.
Es kommt vor das bei uns die 11 Stunden Ruhepause nicht eingehalten werden können,
das ist für mich ein Kurzerwecksel , muß unser Betieb uns dafür extra vergüten oder ist dieses nicht nötig?