Erstellt am 20.02.2013 um 16:57 Uhr von gironimo
Ihr müsst als BR - falls Du einer bist - dafür sorgen, dass die Dienstpläne so gestaltet werden, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.
Ein Anspruch auf Vergütung eines Gesetzesverstoßes gibt es nicht,
Erstellt am 20.02.2013 um 17:55 Uhr von Marianne
Dem AG der gegen das ArbZG verstößt sei ein vorsätzlich oder anders drohen sehr empfindliche Ordnungsgelder.
Als BR solltet ihr Dienstpläne wleche gegen das ArbZG verstoßen ablehen!!
Wenn ihr kein BR habt, Du also AN (nur) bist, kannst auch Du dich bei Verstößen gegen das ArbZG an die Gewerbeaufsicht wenden.
Erstellt am 20.02.2013 um 18:07 Uhr von Watschenbaum
weniger als 11 Std Ruhezeit muß nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das ArbZG sein
wobei es um diese Frage ja gar nicht geht
sondern um eine zusätzliche Vergütung
gibt es bei euch einen Tarifvertrag ?
Erstellt am 20.02.2013 um 20:19 Uhr von Kölner
@all
Wenn man bedenkt, dass die Ausnahmen der FPersV für einen solchen Winterdienst möglicherweise gelten, dann wären die Antworten von Marianne und gironimo nicht korrekt.
Aber dazu müsste Karsten erklären, wie und für wen er den Winterdienst macht...