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Kurzer Wechsel

K
Karsten
Jan 2018 bearbeitet

Wier sind ein Betrieb aus dem Garten und Landschafs Bau und arbeiten im Winter im Winterdienst. Es kommt vor das bei uns die 11 Stunden Ruhepause nicht eingehalten werden können, das ist für mich ein Kurzerwecksel , muß unser Betieb uns dafür extra vergüten oder ist dieses nicht nötig?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

20.02.2013 um 17:57 Uhr

Ihr müsst als BR - falls Du einer bist - dafür sorgen, dass die Dienstpläne so gestaltet werden, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.

Ein Anspruch auf Vergütung eines Gesetzesverstoßes gibt es nicht,

M
Marianne

20.02.2013 um 18:55 Uhr

Dem AG der gegen das ArbZG verstößt sei ein vorsätzlich oder anders drohen sehr empfindliche Ordnungsgelder.

Als BR solltet ihr Dienstpläne wleche gegen das ArbZG verstoßen ablehen!!

Wenn ihr kein BR habt, Du also AN (nur) bist, kannst auch Du dich bei Verstößen gegen das ArbZG an die Gewerbeaufsicht wenden.

W
Watschenbaum

20.02.2013 um 19:07 Uhr

weniger als 11 Std Ruhezeit muß nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen das ArbZG sein wobei es um diese Frage ja gar nicht geht

sondern um eine zusätzliche Vergütung

gibt es bei euch einen Tarifvertrag ?

K
Kölner

20.02.2013 um 21:19 Uhr

@all Wenn man bedenkt, dass die Ausnahmen der FPersV für einen solchen Winterdienst möglicherweise gelten, dann wären die Antworten von Marianne und gironimo nicht korrekt. Aber dazu müsste Karsten erklären, wie und für wen er den Winterdienst macht...

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