W.A.F. LogoSeminare

Overheadzeiten kürzen

E
Eisbaer1984
Apr 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich arbeite im Bereich der ambulanten Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Gegenüber unseren Auftraggebern sind als direkte Tätigkeiten, und somit als abrechenbare Zeiten, die Klientenkontakte, Hilfeplangespräche, Fehlkontakte und Telefonate im Fallgeschehen deklariert.

Als indirekte Zeiten gelten z.B. Fahrzeiten, Teilnahme an Arbeitskreisen, Dokumentation etc., die nicht separat erfasst werden, sondern über einen prozentualen Zuschlag auf die direkt geleisteten Tätigkeiten über unsere Zeiterfassung als Arbeitszeit gutgeschrieben werden.

Aktuell ist es so, dass wir z.B. Teamsitzungen (2x/Monat) und Supervision (8x/Jahr), separat erfassen und uns die Zeit somit als Arbeitszeit angerechnet wird.

Unsere Geschäftsführung plant nun aber, dass die Zeiten für Teamsitzungen und Supervision nicht mehr separat erfasst werden sollen. Sie sind quasi bereits in den prozentualen Zuschlägen inkludiert und waren bisher ein "Geschenk des Arbeitgebers".

Das wären im Monat durchschnittlich 5-6 Stunden, die nicht mehr erfasst werden dürfen und somit von der Belegschaft über andere, direkte Tätigkeiten, geleistet werden müssten.

Wie sieht diesbezüglich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus?

22404

Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

25.04.2023 um 18:02 Uhr

Sind das nicht im weitesten Sinne Fragen der Zeiterfassung und somit Gegenstand von §87 Abs. 1 BetrVG?

In welcher Form sind die Regelungen denn bisher getroffen worden? Gibt es eine BV? Die müsste dann ja ohnehin beiderseitig geändert werden.

C
celestro

25.04.2023 um 19:11 Uhr

Ich halte diese ganzen indirekten Arbeitszeiten für sehr einfach "messbar" und in 2023 keinen Sinn darin, hier lediglich einen prozentualen Aufschlag zu verwenden. Die Dinge sollten vernünftig abgerechnet werden und dafür sollte der BR kämpfen.

X
XYZ68

26.04.2023 um 09:27 Uhr

Und im Rahmen der Umsetzung des BAG-Urteils zur Arbeitszeiterfassung, werdet ihr ohnehin die komplette Arbeitszeit erfassen müssen.

M
Muschelschubser

26.04.2023 um 10:26 Uhr

Die Hinweise von celestro und xyz68 würde ich in einer neu verhandelten BV berücksichtigen.

Allerdings muss der Entwurf von Hubertus Heil noch durch den Bundestag.

Falls jemand Zugriff hat: Im Handelsblatt vom 20.09.2023, Seite 9, ist der Entwurf relativ gut zusammengefasst.

Ihre Antwort