Overheadzeiten kürzen
Hallo zusammen,
ich arbeite im Bereich der ambulanten Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Gegenüber unseren Auftraggebern sind als direkte Tätigkeiten, und somit als abrechenbare Zeiten, die Klientenkontakte, Hilfeplangespräche, Fehlkontakte und Telefonate im Fallgeschehen deklariert.
Als indirekte Zeiten gelten z.B. Fahrzeiten, Teilnahme an Arbeitskreisen, Dokumentation etc., die nicht separat erfasst werden, sondern über einen prozentualen Zuschlag auf die direkt geleisteten Tätigkeiten über unsere Zeiterfassung als Arbeitszeit gutgeschrieben werden.
Aktuell ist es so, dass wir z.B. Teamsitzungen (2x/Monat) und Supervision (8x/Jahr), separat erfassen und uns die Zeit somit als Arbeitszeit angerechnet wird.
Unsere Geschäftsführung plant nun aber, dass die Zeiten für Teamsitzungen und Supervision nicht mehr separat erfasst werden sollen. Sie sind quasi bereits in den prozentualen Zuschlägen inkludiert und waren bisher ein "Geschenk des Arbeitgebers".
Das wären im Monat durchschnittlich 5-6 Stunden, die nicht mehr erfasst werden dürfen und somit von der Belegschaft über andere, direkte Tätigkeiten, geleistet werden müssten.
Wie sieht diesbezüglich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus?
Community-Antworten (4)
25.04.2023 um 18:02 Uhr
Sind das nicht im weitesten Sinne Fragen der Zeiterfassung und somit Gegenstand von §87 Abs. 1 BetrVG?
In welcher Form sind die Regelungen denn bisher getroffen worden? Gibt es eine BV? Die müsste dann ja ohnehin beiderseitig geändert werden.
25.04.2023 um 19:11 Uhr
Ich halte diese ganzen indirekten Arbeitszeiten für sehr einfach "messbar" und in 2023 keinen Sinn darin, hier lediglich einen prozentualen Aufschlag zu verwenden. Die Dinge sollten vernünftig abgerechnet werden und dafür sollte der BR kämpfen.
26.04.2023 um 09:27 Uhr
Und im Rahmen der Umsetzung des BAG-Urteils zur Arbeitszeiterfassung, werdet ihr ohnehin die komplette Arbeitszeit erfassen müssen.
26.04.2023 um 10:26 Uhr
Die Hinweise von celestro und xyz68 würde ich in einer neu verhandelten BV berücksichtigen.
Allerdings muss der Entwurf von Hubertus Heil noch durch den Bundestag.
Falls jemand Zugriff hat: Im Handelsblatt vom 20.09.2023, Seite 9, ist der Entwurf relativ gut zusammengefasst.
Verwandte Themen
Übertarifliche Löhne auf Tariflohn kürzen - ist das zulässig?
In unserem Betrieb werden einige Arbeitnehmer "Übertariflich" bezahlt. Nun will der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebrate diese übertraflichen Löhne auf Tariflohn kürzen. Meine Frage: Darf er ohn
Lohnkürzungen - Darf der AG den Stundenlohn einfach so kürzen ?
ist es dem Arbeitgeber gestattet, den Stundenlohn zu kürzen? Darf der Arbeitgeber Überstunden in den Tarifstunden einbinden?
Übertarifliches Gehalt kürzen - Darf AG das ??
Hallo, ich habe eine Frage zur übertariflichen Bezahlung. Es geht um den Elektrogrosshandel in Niedersachsen. Die GL plant übertarifliche Gehälter zu kürzen. Diese übertarifliche Bezahlung ist nic
Gehaltskürzung - Gehälter absenken bzw. die Arbeitszeit zu kürzen wir sind tarfiflich gebunden - was wäre effektiver?
Hallo alle zusammen! Unser Unternehemen geht es wirtschaftlich nicht gut, jetzt ist die Frage aufgekommen die Gehälter abzusinken bzw. die Arbeitszeit zu kürzen. Wir sind tarfiflich gebunden. Was w
Minderstunden - kann der Arbeitgeber da den Lohn kürzen?
Hallo Leute Unser Betriebsrat ist bei der Frage was mit den angefallenden Minderstunden geschehen soll regelrecht entzweit.Mehrstunden müssen nach 12 Monaten mit 25 % bezahlt werden.Bei Minusstunde