Erstellt am 14.02.2010 um 21:03 Uhr von nicoline
cerberus
*Wie verhält man sich nun als BR, wenn die gesamte restliche Belegschaft an diesem System festhalten möchte? *
gesetzeskonform:
§ 80 BetrVG Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
§ 5 ArbZG Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
Erstellt am 14.02.2010 um 21:13 Uhr von pirat
@cerberus,
*dass die ruhezeiten, da er eine längere fahtzeit hat, nicht ausreichend.*
nur so am Rande....die Fahrtzeit zur Arbeitsstätte gilt als Ruhezeit.
Erstellt am 14.02.2010 um 21:36 Uhr von erwin
@cerberus,
>>> nur so am Rande....die Fahrtzeit zur Arbeitsstätte gilt als Ruhezeit.
Das auch weil wie viele Autofahrer vielleicht auch schon feststellen konnten, viele noch am Steuer schlafen oder viele Schlafmützen am Steuer sitzen .-))
Erstellt am 14.02.2010 um 21:57 Uhr von nicoline
*Das auch weil wie viele Autofahrer vielleicht auch schon feststellen konnten, viele noch am Steuer schlafen oder viele Schlafmützen am Steuer sitzen .-))*
das viele Lesen und Wissen, wo man was nachsehen kann, scheint der Verständlichkeit im Geschriebenen nicht wirklich immer zu nützen!
Erstellt am 14.02.2010 um 23:23 Uhr von kriegsrat
bei so einem schichtwechsel habt ihr 8 stunden bzw. 8:45 stunden ruhezeit
das wäre eventuell nur durch § 7 ArbZG gedeckt, wenn die entsprechenden vorausetzungen hierfür vorliegen würden
ihr braucht eigentlich nur euer schichtsystem, was im übrigen auch den arbeitsmedizinischen erkenntnissen mehr entsprechen würde, ändern auf 3xfrüh - 3xspät - 3xfrei
und das problem mit dem übergang wäre weg
interessant wäre ja, wenn wirklich mal ein arbeitsunfall/wegeunfall bei so einem kurzen übergang passiert, was wohl die BG dazu dem AG sagen würde