Erstellt am 18.09.2019 um 16:48 Uhr von esci
Lies dir mal das hier durch:
https://www.arbeitsrechte.de/azubi-ueberstunden/
Auch hier wurde dies bereits diskutiert:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/57208/ueberstunden-von-der-ausbildung-mit-in-die-richtige-anstellung-nehmen
Erstellt am 18.09.2019 um 17:08 Uhr von Marco612
""Pech" hat der AG, wenn die 20 Stunden erst nach Übernahme in Freizeit auszugleichen sind ... dann hat jede Stunde Freizeitausgleich halt einen höheren Wert! Auch scheidet die Möglichkeit aus, dann aus 20 Stunden z.B. nur 10 Stunden zu machen. Würde u.U. sogar gegen das ArbZG oder einenn TV verstoßen.". könnte mir jemand zufällig sagen in welchem Paragraph das steht?
Erstellt am 19.09.2019 um 07:59 Uhr von Kratzbürste
Wenn der AG geleistete Arbeitszeiten einfach streicht und nicht vergütet, nennt man das Arbeitszeitbetrug - ein vom AG erfundener Begriff, den man auch auf den AG anwenden kann.