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Überstunden kürzen

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Marco612
Sep 2019 bearbeitet

Guten Tag, darf mein Arbeitgeber mir meine Überstunden von der Ausbildung nach der Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis kürzen um somit den lohnunterschied ausgleichen?

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Community-Antworten (3)

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Marco612

18.09.2019 um 19:08 Uhr

""Pech" hat der AG, wenn die 20 Stunden erst nach Übernahme in Freizeit auszugleichen sind ... dann hat jede Stunde Freizeitausgleich halt einen höheren Wert! Auch scheidet die Möglichkeit aus, dann aus 20 Stunden z.B. nur 10 Stunden zu machen. Würde u.U. sogar gegen das ArbZG oder einenn TV verstoßen.". könnte mir jemand zufällig sagen in welchem Paragraph das steht?

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kratzbürste

19.09.2019 um 09:59 Uhr

Wenn der AG geleistete Arbeitszeiten einfach streicht und nicht vergütet, nennt man das Arbeitszeitbetrug - ein vom AG erfundener Begriff, den man auch auf den AG anwenden kann.

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