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Urlaubsanspruch kürzen

W
Wetzn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich arbeite in einer Seniorenpflegeeinrichtung. Wir werden nach Tarifvertrag vergütet und auch unser Urlaubsanspruch wird demnach gerichtet. Dieser wird nach Alter gestaffelt. Höchstgrenze ist 30 Tage. Unser Tarifvertrag ist ausgelaufen und noch in Nachwirkung. Unser Arbeitgeber hat sich der alten Gewerkschaft abgewandt und einer neuen Gewerkschaft angeschlossen. Unser Arbeitgeber möchte jetzt den Urlaub bei neuen Verträgen auf 26 Tage herabsetzen und erst nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit auf 28 erhöhen. Er möchte die bisherige Staffelung bis 30 Tage daher ausschalten. Wir konnten bereits erreichen, dass die vor 2012 geschlossenen Verträge von dieser Idee ausgeschlossen sind. Aber meine Frage ist, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen, obwohl kein neuer Tarifvertrag vorliegt??? Oder ist der nachwirkende trotz Wechsel der Gewerkschaft weiter gültig??? Ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Tarifvertrag ganz außer Kraft setzt??? Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (3)

K
Karly

13.07.2012 um 13:13 Uhr

Wende dich doch einfach, sofern Mitglied, an die alte Gewerkschaft.

Altersstaffelungen bei Urlaub sind sehr oft rechtswidrig da Verstoss gegen das AGG, so auch das BAG beim TV öD

R
rkoch

13.07.2012 um 13:21 Uhr

Aber meine Frage ist, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen, obwohl kein neuer Tarifvertrag vorliegt???

Für Mitarbeiter die nach dem Verbandsaustritt des AG in das Unternehmen eintreten kann keine Tarifbindung mehr entstehen. Der AG ist damit frei mit dem MA zu vereinbaren was er will, so lange er nicht gegen Gesetz verstößt. In diesem Sinne liegt auch keine "Kürzung" vor, sondern einfach eine andere Vereinbarung. Gerade das der AG keinem TV unterworfen ist gibt ihm diese Freiheit. Würde ein TV gelten, müsste er diesen anwenden, zumindest so weit der AN Mitglied der tarifschließenden GEW wäre. Dann wäre er eben nicht mehr "frei".

Unser Arbeitgeber hat sich der alten Gewerkschaft abgewandt und einer neuen Gewerkschaft angeschlossen.

Abgesehen davon, das der Verband auf Arbeitgeberseite eben "Arbeitgeberverband" heißt (und sich der AG demzufolge eben keiner "Gewerkschaft" anschließt), stellt sich die Frage, ob dieser AG-Verband seinerseits TV mit Gewerkschaften abgeschlossen hat. Falls ja, würde dieser TV gelten.

Oder ist der nachwirkende trotz Wechsel der Gewerkschaft weiter gültig???

Tja, das ist das Problem... Wie gesagt, würde durch den Wechsel ein anderer TV gelten, wäre echt die Frage was dann gilt.... Eine neue Tarifbindung könnte nur entstehen, wenn auch die AN in die entsprechende GEW wechseln würden. Falls nicht, gilt eben der alte TV weiter bis er "endet". Danach könnte der AG mit den AN neue Regeln, z.B. die des neuen TV vereinbaren. Das gesamte Drumherum (z.B. die Folgen von §3 (2) TVG bei Wechsel des TV oder die Folgen einer einzelvertraglichen Vereinbarung von TV) zu erklären würde den Rahmen hier aber sprengen - Gewerkschaft fragen bzw. Schulung besuchen.

Ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Tarifvertrag ganz außer Kraft setzt???

Nein, das nicht (vgl. §3 (3) TVG). Insofern ist das:

Wir konnten bereits erreichen, dass die vor 2012 geschlossenen Verträge von dieser Idee ausgeschlossen sind. nichts anderes als was ohnehin gilt. Aber wie gesagt, für NEUE AN gilt der alte TV grundsätzlich nicht. Insofern gibt es auch nichts "außer Kraft zu setzen".

M
martinez

13.07.2012 um 15:34 Uhr

@ betrug

ist doch super wenn es hier leute gibt die sich so für andere einsetzen und die sich so gut mit dem BetrVG und allem anderen auskennen und so tolle Antworten geben!!!!

da kann man sich solche kommentare echt sparen!!!!

Dieses Forum ist ja auch zum Austausch da... Außerdem ist es auch eine super Übung wenn man sich mit anderen problemen auseinander setzt und sich schlau macht..

ich find den Einsatz von manchen Leuten hier echt Klasse, ohne diese wäre dieses Forum nämlich wirklich nicht das was es ist!!!

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