Hallo, ich arbeite in einer Seniorenpflegeeinrichtung. Wir werden nach Tarifvertrag vergütet und auch unser Urlaubsanspruch wird demnach gerichtet. Dieser wird nach Alter gestaffelt. Höchstgrenze ist 30 Tage. Unser Tarifvertrag ist ausgelaufen und noch in Nachwirkung. Unser Arbeitgeber hat sich der alten Gewerkschaft abgewandt und einer neuen Gewerkschaft angeschlossen. Unser Arbeitgeber möchte jetzt den Urlaub bei neuen Verträgen auf 26 Tage herabsetzen und erst nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit auf 28 erhöhen. Er möchte die bisherige Staffelung bis 30 Tage daher ausschalten. Wir konnten bereits erreichen, dass die vor 2012 geschlossenen Verträge von dieser Idee ausgeschlossen sind. Aber meine Frage ist, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch kürzen, obwohl kein neuer Tarifvertrag vorliegt??? Oder ist der nachwirkende trotz Wechsel der Gewerkschaft weiter gültig??? Ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Tarifvertrag ganz außer Kraft setzt???
Vielen Dank für die Hilfe