Hat es die AG zu interessieren das die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen
Streitpunkt ist eine bestimmte Arbeitszeit die nicht erwünscht ist wobei es auch dies mit Neueinstellung gelöst werden könne und Personal auch notwendig ist
wie weit können wir hier gegensteuern
wie oben zitiert unser AG ist und bleibt bei seiner allg. Meinung Ihm interessieren die sozialen Belange der Belegschaft nicht
Wer kann mir hier Rat geben
Danke
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht