Sozialen Belange
Hallo Kollegen Hat es die AG zu interessieren das die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen
Streitpunkt ist eine bestimmte Arbeitszeit die nicht erwünscht ist wobei es auch dies mit Neueinstellung gelöst werden könne und Personal auch notwendig ist
wie weit können wir hier gegensteuern
wie oben zitiert unser AG ist und bleibt bei seiner allg. Meinung Ihm interessieren die sozialen Belange der Belegschaft nicht
Wer kann mir hier Rat geben Danke
Community-Antworten (4)
30.05.2010 um 09:59 Uhr
unerfahren, siehe § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
30.05.2010 um 11:00 Uhr
@unerfahren, bei der Festsetzung der Arbeitszeit müssen AG, soweit als möglich auch die familiären Belange der MA erücksichtigen.
ein wenig Info dazu......
http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitszeit
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht202/arbeitsrecht202.html
30.05.2010 um 13:46 Uhr
@ pirat schon mal vom Direktionsrecht gehört. Ersetze mal müssen durch soll oder kann.
siehe hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitszeit.html
30.05.2010 um 15:17 Uhr
Forentroll, müssen, soll und kann..... Und Dein Direktionsrecht findet im Arbeitsvertrag seine Grenzen. Von daher sollte der Inhalt zu prüfen sein. Neben der rechtsgeschäftlichen Leistungspflicht nach § 611 BGB gibt es auch die Pflicht zur Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB.
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