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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialen Belange

U
unerfahren
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen Hat es die AG zu interessieren das die sozialen Belange der Arbeitnehmer zu berücksichtigen

Streitpunkt ist eine bestimmte Arbeitszeit die nicht erwünscht ist wobei es auch dies mit Neueinstellung gelöst werden könne und Personal auch notwendig ist

wie weit können wir hier gegensteuern

wie oben zitiert unser AG ist und bleibt bei seiner allg. Meinung Ihm interessieren die sozialen Belange der Belegschaft nicht

Wer kann mir hier Rat geben Danke

1.16604

Community-Antworten (4)

R
ridgeback

30.05.2010 um 09:59 Uhr

unerfahren, siehe § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

P
pirat

30.05.2010 um 11:00 Uhr

@unerfahren, bei der Festsetzung der Arbeitszeit müssen AG, soweit als möglich auch die familiären Belange der MA erücksichtigen.

ein wenig Info dazu......

http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitszeit

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht202/arbeitsrecht202.html

F
Forentroll

30.05.2010 um 13:46 Uhr

@ pirat schon mal vom Direktionsrecht gehört. Ersetze mal müssen durch soll oder kann.

siehe hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitszeit.html

R
ridgeback

30.05.2010 um 15:17 Uhr

Forentroll, müssen, soll und kann..... Und Dein Direktionsrecht findet im Arbeitsvertrag seine Grenzen. Von daher sollte der Inhalt zu prüfen sein. Neben der rechtsgeschäftlichen Leistungspflicht nach § 611 BGB gibt es auch die Pflicht zur Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB.

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