Soziale Aspekte - Urlaub wer hat Vorrang?
Hallo, gibt es Urteile oderRichtlinien zum Thema Sozialaspekte - Urlaub. Der Fall: In einer Abteilung mit 4 Personen, darf immer nur ein Kollege zur gleichen Zeit in Urlaub gehen. Nun möchten 3 Kollegen in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub haben. Das ist nicht möglich. Ein Kollege hat ein schulpflichtiges Kind - 8 Jahre und teilt sich die Ferien mit seiner geschiedenen Frau. Er benötigt also 3 Wochen. Ein Kollege hat 2 schulpflichtige Knder 13 und 14 Jahre alt und will mit der Familie 3 Wochen in Urlaub fahren. Eine Kollegin hat einen Partner der in der Schule als Lehrer arbeitet und dieser kann nur in den Ferien Urlaub bekommen. Gibt es hier Richtlinien wie man unter sozialen Aspekten vorgehen soll? Grüsse Spielemann
Community-Antworten (2)
10.01.2007 um 15:44 Uhr
@ spielemann ,
deine Frage kommt mir sehr bekannt vor !Warum ?
Hab´s gefunden Kerstin 09.01.07 11343 !!
10.01.2007 um 16:05 Uhr
@Bergmann, da waren es aber nur 2 von 3 KollegInnen..:-)
@spielemann, Gibt es hier Richtlinien wie man unter sozialen Aspekten vorgehen soll? BUrlG oder TV oder wenn es eine BV nach §87.1.5 zur Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze gäbe. Ansonsten, Kollegen mit Kindern gehen in den Urlaub, Kollegin mit Partner in der Schule nimmt Urlaub zu einem anderen Ferientermin, und diese KollegeInnen rotieren dann jährlich.
siehe auch: http://www.beruf-und-familie.de/index.php?c=infothek.massnahmen.info.info&empfehlen_auswahl=65
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