Hallo,
gibt es Urteile oderRichtlinien zum Thema Sozialaspekte - Urlaub.
Der Fall: In einer Abteilung mit 4 Personen, darf immer nur ein Kollege zur gleichen Zeit in Urlaub gehen. Nun möchten 3 Kollegen in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub haben. Das ist nicht möglich. Ein Kollege hat ein schulpflichtiges Kind - 8 Jahre und teilt sich die Ferien mit seiner geschiedenen Frau. Er benötigt also 3 Wochen.
Ein Kollege hat 2 schulpflichtige Knder 13 und 14 Jahre alt und will mit der Familie 3 Wochen in Urlaub fahren.
Eine Kollegin hat einen Partner der in der Schule als Lehrer arbeitet und dieser kann nur in den Ferien Urlaub bekommen.
Gibt es hier Richtlinien wie man unter sozialen Aspekten vorgehen soll?
Grüsse
Spielemann