Hallo, zusammen!

Wir wurden vom Betriebsrat um Vermittlung in einem "Urlaubsstreit" gebeten.

Hier der Fall: Zwei Mitarbeiter in einer Abteilung mit drei Personen wollen gleichzeitig in Urlaub. Wessen Wunsch wiegt schwerer? Mitarbeiter 1 (verheiratet, 1 schulpflichtiges und 1 kleineres Kind), Mitarbeiter 2 (verheiratet, 1 Kind aus anderer Beziehung des Ehegatten, das genau und ausschließlich während des beantragten Zeitraums in den Ferien kommen darf).

Da stellt sich für die Diskussion die Frage: Sind eheliche und im Haushalt des Mitarbeiters lebende Kinder "wertvoller" als uneheliche Kids oder Stiefkinder, die "nur" zu Mama- oder Papa-Wochenenden und Ferienterminen im Haushalt der Mitarbeiter wohnen?

Die Tendenz im BR geht eher zu der Sichtweise, als "normale" Familie kann man die Lage des Urlaubs leichter planen. Aber wie sieht's rechtlich aus? Hat da jemand eine Ahnung?

Vielen Dank für Eure Antworten