Erstellt am 09.01.2007 um 16:34 Uhr von packer
beide sollten gleichzeitig in den urlaub gehen können, sagt der betriebsrat :)
da ihr MBR habt, könnt ihr dieses auch vor der einigungsstelle austragen... hammerhart, das geht ins geld...
soll doch der AG rechtzeitig für eine vertretung des einen sorgen???
oder sind sie so spezialisiert in ihrem tun, daß es da keine lösung gibt?
siehe auch kommentar Fitting 23. Aufl. §87 rdnr. 205-209
Erstellt am 09.01.2007 um 16:38 Uhr von Maclogic
@Kerstin
1. Vielleicht läßt sich doch noch mit den Parteien eine Lösung finden und man schiebt die eine oder andere Woche des Urlaubs.
2. Wer von den beiden ist schon länger im Betrieb beschäftigt?
3. Wie sah es denn im letzten Jahr mit der Urlaubsplanung in der Abteilung aus?
Erstellt am 09.01.2007 um 16:45 Uhr von Lotte
Kerstin,
ich weiß ja nicht, ob ich mich als BR so weit in die Sache reinhängen würde...;-)
Lösung 1: siehe packer
Lösung 2: der BR stellt fest, dass MA mit Kindern im schulpflichtigem Alter die Möglichkeit haben sollen, ihren Urlaub in den Ferien zu verbringen. Gemeinsam mit dem AG wird vereinbart wieviele MA gleichzeitig in den Urlaub gehen können. Alles andere klären die Kollegen vor Ort, notfalls im Losverfahren.
Erstellt am 09.01.2007 um 17:12 Uhr von Anton
@ Kerstin,
Heutzutage gibt es für solche Fälle immer noch Leihpersonal es sei denn es ist aufgrund der Spezialisierung nur einer abkömmlich, ist aber oft nicht mehr der Fall weil jeder AG weiß das spezialisiertes Personal unentbehrlich ist und ihm Keinen oder zumindest wenig Spielraum gibt, was wäre denn wenn Beide Krank würden, der eine beim Sport, der Andere im Verkehr? Müßtet Ihr dann schließen?
Erstellt am 09.01.2007 um 17:44 Uhr von Fayence
Kerstin,
wie sah denn die Regelung in den Vorjahren aus? Hat einer der Kollegen seinen Urlaub IMMER wunschgemäß nehmen können? Dann muss man auch mal hinter den berechtigten Wünschen anderer zurückstecken!
Erstellt am 10.01.2007 um 08:45 Uhr von SSGG/Vater von 3 Kindern
Hallo Kerstin,
ich würde mir um die *Wertigkeit* der Kinder pirmär keine Gedanken machen, es wäre schlimm, wenn jemand gesetzlich bevor- bzw. benachnachteiligt wird. Auch eine zusammen lebende Familie mit mehr als 1 Kind hat Probleme, alle Termine zu vereinbaren, andererseits dürfen aktiv erziehende Väter nicht benachteiligt werden.
Da es meinen Kollegen und mich auch trifft, regeln wir es so, daß wir jährlich rotierend uns die Ferien teilen.
Sollte keine Einigung erzielt werden oder der AG stellt sich quer, schließe ich mich Packers Aussage an!
Davon einmal abgesehen: schlagt doch Eurem AG vor, den Kollegen mit Kindern einen Bonusurlaubstag bekommen!