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Urlaubsgewährung soziale Gründe

K
Kerstin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, zusammen!

Wir wurden vom Betriebsrat um Vermittlung in einem "Urlaubsstreit" gebeten.

Hier der Fall: Zwei Mitarbeiter in einer Abteilung mit drei Personen wollen gleichzeitig in Urlaub. Wessen Wunsch wiegt schwerer? Mitarbeiter 1 (verheiratet, 1 schulpflichtiges und 1 kleineres Kind), Mitarbeiter 2 (verheiratet, 1 Kind aus anderer Beziehung des Ehegatten, das genau und ausschließlich während des beantragten Zeitraums in den Ferien kommen darf).

Da stellt sich für die Diskussion die Frage: Sind eheliche und im Haushalt des Mitarbeiters lebende Kinder "wertvoller" als uneheliche Kids oder Stiefkinder, die "nur" zu Mama- oder Papa-Wochenenden und Ferienterminen im Haushalt der Mitarbeiter wohnen?

Die Tendenz im BR geht eher zu der Sichtweise, als "normale" Familie kann man die Lage des Urlaubs leichter planen. Aber wie sieht's rechtlich aus? Hat da jemand eine Ahnung?

Vielen Dank für Eure Antworten

4.05706

Community-Antworten (6)

P
packer

09.01.2007 um 17:34 Uhr

beide sollten gleichzeitig in den urlaub gehen können, sagt der betriebsrat :)

da ihr MBR habt, könnt ihr dieses auch vor der einigungsstelle austragen... hammerhart, das geht ins geld...

soll doch der AG rechtzeitig für eine vertretung des einen sorgen??? oder sind sie so spezialisiert in ihrem tun, daß es da keine lösung gibt?

siehe auch kommentar Fitting 23. Aufl. §87 rdnr. 205-209

M
Maclogic

09.01.2007 um 17:38 Uhr

@Kerstin

  1. Vielleicht läßt sich doch noch mit den Parteien eine Lösung finden und man schiebt die eine oder andere Woche des Urlaubs.
  2. Wer von den beiden ist schon länger im Betrieb beschäftigt?
  3. Wie sah es denn im letzten Jahr mit der Urlaubsplanung in der Abteilung aus?
L
Lotte

09.01.2007 um 17:45 Uhr

Kerstin, ich weiß ja nicht, ob ich mich als BR so weit in die Sache reinhängen würde...;-)

Lösung 1: siehe packer Lösung 2: der BR stellt fest, dass MA mit Kindern im schulpflichtigem Alter die Möglichkeit haben sollen, ihren Urlaub in den Ferien zu verbringen. Gemeinsam mit dem AG wird vereinbart wieviele MA gleichzeitig in den Urlaub gehen können. Alles andere klären die Kollegen vor Ort, notfalls im Losverfahren.

A
Anton

09.01.2007 um 18:12 Uhr

@ Kerstin,

Heutzutage gibt es für solche Fälle immer noch Leihpersonal es sei denn es ist aufgrund der Spezialisierung nur einer abkömmlich, ist aber oft nicht mehr der Fall weil jeder AG weiß das spezialisiertes Personal unentbehrlich ist und ihm Keinen oder zumindest wenig Spielraum gibt, was wäre denn wenn Beide Krank würden, der eine beim Sport, der Andere im Verkehr? Müßtet Ihr dann schließen?

F
Fayence

09.01.2007 um 18:44 Uhr

Kerstin,

wie sah denn die Regelung in den Vorjahren aus? Hat einer der Kollegen seinen Urlaub IMMER wunschgemäß nehmen können? Dann muss man auch mal hinter den berechtigten Wünschen anderer zurückstecken!

SV3K
SSGG/Vater von 3 Kindern

10.01.2007 um 09:45 Uhr

Hallo Kerstin,

ich würde mir um die Wertigkeit der Kinder pirmär keine Gedanken machen, es wäre schlimm, wenn jemand gesetzlich bevor- bzw. benachnachteiligt wird. Auch eine zusammen lebende Familie mit mehr als 1 Kind hat Probleme, alle Termine zu vereinbaren, andererseits dürfen aktiv erziehende Väter nicht benachteiligt werden. Da es meinen Kollegen und mich auch trifft, regeln wir es so, daß wir jährlich rotierend uns die Ferien teilen. Sollte keine Einigung erzielt werden oder der AG stellt sich quer, schließe ich mich Packers Aussage an!

Davon einmal abgesehen: schlagt doch Eurem AG vor, den Kollegen mit Kindern einen Bonusurlaubstag bekommen!

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