BR verweigert Zustimmung- trotzdem Einstellung
Folgende Situation : WBL wurde rausgemobbt und gekündigt (auf eigenen Wunsch )- Stelle muss neu besetzt werden- neue MA stand schon am Dienstplan bevor BR überhaupt die Bewerbung zu lesen bekam- BR stimmt der Einstellung nicht zu ,da nicht erst intern ausgeschrieben wurde. GL erkennt dies nicht an und will Zustimmung beim AG einholen, schreibt die Stelle aber nun doch intern für 4 Tage aus -daraufhin geht eine Bewerbung von einer Kollegin ein, welche die Gleichen Vorraussetzungen hat wie die, die eingestellt werden soll- Gespräch zwischen der Kollegin und GL sowie PDL fand statt. Trotz alledem gehen alle davon aus ,dass die Neue Kollegin eingestellt wird und nicht die aus dem Haus. Nun die Frage : gibt es eine Handhabe oder müssen wir dem tatenlos zusehen ohne der Kollegin die schon 9 Jahre im Haus ist eine Chance zu geben ? Danke für Antworten
Community-Antworten (14)
25.05.2010 um 13:19 Uhr
es gibt nach dem Gesetz keine Verpflichtung interne Bewerbungen vorzuziehen. Der AG kann hier alleine entscheiden. Da hat der BR nicht mitzureden.
Schaut ob es Gründe aus dem Katalog des § 99 II BetrVG gibt um abzulehnen. wird die Kollegin vielleicht aus anderen Gründen benachteiligt. Andere formelle Fehler etc. habt ihr Euch vereinbart zu den Regeln der internen Ausschreibung? Kann man daraus Honig saugen?
25.05.2010 um 13:27 Uhr
Und vergleicht die Ausschreibungen. Sie müssen identisch sein.
25.05.2010 um 13:44 Uhr
haben wir schon,die sind identisch
25.05.2010 um 13:48 Uhr
@häschen, warum erstellt ihr nicht eine BV ? haben wir auch ist ja auch für den AG ein vorteil, grade im pflegeberech, wo das personal nicht so "viel" ist und grade leute mit "mehr als nur standard" sehr schwer zu finden sind.
25.05.2010 um 14:06 Uhr
sind wir schon am basteln,dauert aber auch seine Zeit. Also summa summarum können wir nichts machen wenn zum Ersten die Neue Kollegin als WBL eingestellt wird ??!!
25.05.2010 um 15:19 Uhr
Hallo nochmal, GL hat uns gerade mitgeteilt, dass sie die Kollegin aus dem Haus definintiv nicht als WBL einstellen werde sondern die Neue, wir sollen bis Freitag zustimmen oder sie übergibt es dem AG. Und nun, sprach Zeus ??!
25.05.2010 um 17:49 Uhr
Tja, es ist die Entscheidung des Chef, wen er haben will. Und die Gründe, mit denen ihr wiedersprechen könnt, sind festgelegt. Und beim ArbG kommt er allemal weiter.
25.05.2010 um 17:59 Uhr
@häschen, vieleicht könnt ihjr dagen nichts mehr machen, ABER ggf könnt ihr das nutzen um eine BV durch zu bekommen, der AG hat es ja auch lieber vernüftig ohne das der BR Bockt ...? (kopplungssverträge)
Warum verhandelt ihr mit der GL und nicht mit dem AG ? Ist GL ermächtigt ????
25.05.2010 um 18:32 Uhr
mit AG meinte ich Arbeitsgericht. Mal sehen was morgen bei der Sitzung entschieden wird. Wir waren aber nicht beim Bewerbungsgespräch dabei und die Konditionen zu denen die neue WBL eingestellt werden soll, wurden uns auch nicht mitgeteilt. Alles doof.
25.05.2010 um 18:48 Uhr
Ihr habt auch keion Anrecht darauf, bei Bewerbungsgesprächen dabei zu sein!
Die Widerspruchsgründe sind im 99er ja abschließend mitgeteilt. Wenn ihr was für euch findet, gut - so oder so solltet ihr die Zeit ausschöpfen - hier geht es um iene Machtdemonstration des AG - wenn er die Party bezahlen will, soll er... Kein scherz - ist doch sein Geld - schreibt ihm, dass ihr um alles zu prüfen die Zeit die der Gesetzgeber verlangt auch benötigt. Habt ihr wirkliuch alle Informationen erhalten? usw usw - macht jeden Tag Sitzungen um zu beraten - lasst ihm zeigen, dass er das will und er die Party bezahlt ;-)
Das ist mein Vorschlag ;-)
Aber wie gesagt, teilt ihm auch mit, dass ihr auf Einhaltung der Frist besteht - alles selbstveraständlich schriftlich ;-)
Ok???
25.05.2010 um 18:59 Uhr
Wir waren aber nicht beim Bewerbungsgespräch dabei
dafür gibt's auch kein Teilnahmerecht des BR
die Konditionen zu denen die neue WBL eingestellt werden soll, wurden uns auch nicht mitgeteilt.
Soll das heißen, euch wurden
- die erforderlichen Bewerbungsunterlagen unvollständig vorgelegt
- unzureichende Auskünfte über die Person der Beteiligten bzw. über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme erteilt?
- Insbesondere wurde die vorgesehene Eingruppierung nicht mitgeteilt?
Ein Verstoß gegen §99(1) ist doch ein prima Grund für eine Ablehnung. Zwar werdet ihr die Einstellung von außen dauerhaft nicht wirklich verhindern können, aber die Chancen für den ArbGeb, eine Zustimmung des ArbGer nach §100 zu kriegen, halte ich bei unvollständiger Anhörung eher für schlecht. Ob sich die externe Bewerberin wirklich darauf einlässt? Mit der Perspektive könnt ihr gut dem Vorschlag vom Waschbären folgen und eine BV raushandeln...
25.05.2010 um 20:31 Uhr
@häschen Ich lese hier ein wenig Resignation ......nach dem Motto,warum wiedersprechen ,wenn sie über den 100er doch die Möglichkeit hat die Maßnahme durchzuführen. An diesem Punkt solltet ihr umdenken. Trefft eine schriftl. Regelabsprache mit dem AG. In Dieser soll stehen das der AG sich verpflichtet sich innerhalb eines Zeitraums von xy mit dem BR konstruktiv über eine BV verhandelt mit einem Endergebnis die eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung. Im Falle einer Nichteinigung bis Datum XY entscheidet die Einigungsstelle. Das lasst ihr euch unterschreiben. Mündlich teilt ihr dem AG mit das ihr der Einstellung im Gegenzug zustimmen werdet. So läuft das Geschäft nun mal, es ist immer ein Geben und Nehmen. Auf dieser Art könnt ihr dann den Punktsieg auf eure habenseite gutschreiben. Denn oftmals ist nicht das Ergebnis entscheidend ist (im vorliegendem Fall das die Kollegin die sich intern beworben hat dei Stelle nicht bekommt), sondern wer am Ende ganz oben steht. ( das wären dann die , die es in der Zukunft betrifft. Und das mit der BV bekommt ihr schon hin, denke ich doch mal.
26.05.2010 um 11:57 Uhr
Danke an alle " alten Hasen "
26.05.2010 um 23:26 Uhr
Nicht Danken. Umsetzen!
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