Einstellung und Versetzung ohne Zustimmung des BR
Hallo an Alle, Ein Konzern versetzt Mitarbeiter, ohne Zustimmung beider Betriebsräte der einzelnen Betriebe. Mitarbeiter A ist Angestellter der Betriebes A und soll, ohne Änderung des Arbeitsvertrages per Direktionrecht in Betrieb B arbeiten. Beide BR werden aussen vor gelassen. Ähnliches ein Mitarbeiter wird ohne Zustimmung des BR eingestellt. Beide BR sind sich einig, da sie wissen das auch kurzfristig die Zustimmung nicht eingeholt wird, diese Mitarbeiter nach Hause zu schicken. Da weder die Zustimmung zur Einstellung noch zur Versetzung vorliegt. Der Mitarbeiter arbeitet aber weiter, weil es ihm so angeordnet wurde. MMh, welche Mittel haben wir. Den MA einfach rausschmeissen können wir nicht und den Weg über das Beschlussverfahren ist etwas zu langwierig. Was wäre die effektivste Mehtode kurzfristig dagegen vorzugehen
Gruss Tobistef
Community-Antworten (4)
09.02.2014 um 02:46 Uhr
Ihr solltet euch nicht gegen den MA wenden. Seine Motive kennt ihr nicht. Aber schaut einfach in BetrVG §101. Das ist euer Weg. 250 ? pro Tag können ein gutes Argument sein. Viel Erfolg.
09.02.2014 um 09:19 Uhr
Euer einziger Weg ist der Rechtsweg. § 101 BetrVG.
Den müsst Ihr auch nehmen.
09.02.2014 um 11:49 Uhr
Als BR steht euch nicht das Recht zu Leute nach hause zu schicken. Der Rechtsweg wurde euch benannt.
09.02.2014 um 16:12 Uhr
Da gibt es schon mehr Möglichkeiten. Wenn der Arbeitgeber eine Versetzung von A nach B ohne die nötige Zustimmung des Betriebsrats durchführt, ist das eine Ordnungswidrigkeit gem. § 121 BetrVG. Eine solche Anzeige ist ohne formellen Krimskrams ganz einfach zu erstatten. Je nach Bundesland ist für eine solche Anzeige das Ordnungsamt, oder der Arbeitsministerium zuständig. Die Leute bei eurem Arbeitsgericht können euch das bestimmt sagen.
Nach eine solchen Anzeige - die der Betriebsrat aus taktischen Gründen - auch jederzeit zurückziehen kann, wird sich der Arbeitgeber in Zukunft überlegen, ob er sich das noch einmal antun will.
Arbeitnehmer die versetzt werden, ohne dass die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt, brauchen der Versetzung nicht Folge zu leisten. Arbeitsrechtlich kann da nichts passieren.
Vielleicht wäre auch ein Aushang ganz gut:
Aus gegebenen Anlass weißt der Betriebsrat darauf hin, dass Versetzungen nur befolgt werden müssen, wenn der Betriebsrat dieser Maßnahme zugestimmt hat. Ob dies der Fall ist, kann euch der Betriebsrat gerne im Einzelfall sagen.
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