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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung ohne Zustimmung des BR

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

GL hat 2008 in einem gerichtl. Vergleich zugesagt, keine Mitarbeiter mehr ohne Zustimmung des BR einzustellen. Wir haben am 14.05.10 die Zustimmung zu einer neuen MA verweigert,es wurde kein Antrag bei Gericht gestellt um die Zustimmung zu ersetzen. Die MA beginnt morgen definitiv ihren Dienst. Anwalt sagt wir sollen morgen den Schriftverkehr zwischen GL und BR faxen und dann würde § 101 ins Rollen gebracht. jetzt die Frage : müssen wir die neue MA davon in Kenntnis setzen das es dazu keine Zustimmung vom BR gibt oder sonst irgendwas ?? GL ist im Urlaub Danke

4.921045

Community-Antworten (45)

L
Lotte

31.05.2010 um 23:13 Uhr

häschen, Ihr müsst nicht, aber ihr dürft.

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rainerw

01.06.2010 um 00:18 Uhr

häschen, das ist nur die logische Konsequenz eines guten Anwalts. Nun liegt es nur noch an euch den angefangenen Weg zu Ende zu gehen. Geht den Weg und ihr seid ein Schritt weiter ernst genommen zu werden.

K
Kölner

01.06.2010 um 00:23 Uhr

@all Wenn ich bedenke, wie lange sich dies u.U. mit dem § 101 BetrVG bei Gericht hinziehen kann und das alles für den AG vergleichsweise harmlos verlaufen könnte. Wenn man dann noch bedenkt, welche Konsequenzen sich - je nach Lage - aufgrund eines vll. falsch verstandenen § 99 BetrVG für den BR ergeben kann. Wenn man dann noch überlegt, was dem betroffenen AN blühen kann... ...dann bin ich ja mal gespannt, wer hier Gewinner ist!

I
Immie

01.06.2010 um 00:31 Uhr

@häschen Der Grund würden mich noch interessieren.

B
Biggy

01.06.2010 um 01:20 Uhr

Also mich würden die Gründe der Ablehnung auch interessieren. Wir wären froh unser AG würde Leute einstellen und würden bestimmt unsere Zustimmung für mehr Mitarbeiter nicht verweigern. Müssen ja schon gewichtige Gründe sein wenn ihr es auf eine Auseinandersetzung mit dem AG ankommen lässt.

D
DerAlteHeini

01.06.2010 um 01:24 Uhr

häschen Was bringt Euch der Vergleich, in dem geregelt wird, was das Gesetz eh schon vorgibt. Ein Verfahren gem:§101 BetrVG ist ein undankbarer Weg, wobei ein raffinierter AG in der Belegschaft streuen kann, dass dieser BR sich gegen Einstellungen stellt. Wobei auch die Hinweise von Kölner sehr ernst genommen werden sollten.

Hier ein Tipp, und der sollte eigentlich von dem Anwalt kommen: Mit dem Vergleich und dem neuen Verstoß lässt sich wunderbar ein Verfahren gem: § 23 BetrVG führen in dem u.a. beantragt werden soll, dass dem Arbeitgeber für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von xxxxxx angedroht werden soll. Genaueres Vorgehen sollte mit dem RA besprochen werden soll.

H
häschen

01.06.2010 um 10:14 Uhr

Hallo, das mit dem Zwangsgeld wurde bereits in dem Vergleich 2008 geregelt.

Ausgangspunkt : WBL wurde von der GL gemobbt weil unter Anderem zu Mitarbeiternah, zu kollegial, ging auf Wünsche der MA zur Dienstplangestaltung - wenn möglich - ein usw.usw. Sie ist seit Anfang des Jahres krank und auf eigenen Wunsch gekündigt,

Grund unserer Ablehnung : bis 31.08.10 ist es ihr also theoretisch möglich ihre Aufgaben wahr zu nehmen. Das Argument der GL das die Besetzung der Stelle zum 01.06.10- also heute- dringend notwendig ist haben wir bestritten. Es fand keine interne Ausschreibung statt- wurde erst nach unserem Hinweis für vier Tage ausgehangen- geeignete Bewerber gab es- wurde abgelehnt- Begründung ist nicht akzeptabel.Darum geht es aber nicht weil wir ja nicht bestimmen können das dieser oder jener MA für eine freie Stelle genommen werden soll. Es geht darum, dass die GL eine Ablehnung hat und die Stelle erst ab 01.09.10 frei ist. Wir haben Einstellungen immer zugestimmt, dies ist die erste Ablehnung.

K
Kölner

01.06.2010 um 10:31 Uhr

@häschen ...warum lehnt sich ein BR soweit aus dem Fenster, dass er sicher rausfällt? Eure Ablehnung ist so wenig vom § 99 BetrVG gedeckt, dass man sich eigentlich fragen muss, was Ihr da für ein Spiel spielt. Und Euer Anwalt spielt da mit? Gruselig!

Sachlichkeit und Gesetzestreue - das ist Euch einzig und allein zu wünschen!

I
Immie

01.06.2010 um 10:38 Uhr

@häschen Könnte es sein. das euer Anwalt finanzielle Probleme hat?

L
Lotte

01.06.2010 um 10:38 Uhr

all, warten wir doch mal ab. Der RA ist vor Ort und involviert. Häschen, berichtest Du uns wie es weitergeht? LG Lotte

H
häschen

01.06.2010 um 11:01 Uhr

Mach ich ! Mitarbeiter kennen übrigens die Sachlage und haben uns signalisiert das wir das durchziehen sollen. Wir sind einfach mal zuversichtlich.

P
Pappnase

01.06.2010 um 11:06 Uhr

@Lotte Abwarten? Was? Denkst Du auch der Arbeitsrichter trägt Mutter Teresa in sich?

@häschen Klar möchten die Kollegen lieber eigene Leute auf dieser Stelle sehen. Das wird den Richter aber nicht interessieren! Wir haben immer ja gesagt und das zehnte Mal lehnen wir ab. Was ist das für ein Spiel?

R
rabenkind

01.06.2010 um 11:42 Uhr

warum bringt sich ein BR in eine Lage in der er nur eines auf die Nase bekommen kann. Und das mit Ansage! Habt Ihr nicht gelesen was Kölner hier geschrieben hat? Am Ende wird Euch auch nicht helfen, dass ein paar kollegen Eurer Meinung waren.

Anstelle Eures AG würde ich das auch durchziehen!

G
geploeg

01.06.2010 um 11:56 Uhr

habt ich eigentlich euch schon mal in die lage des neuen mitarbeiters versetzt?

L
Lotte

01.06.2010 um 15:37 Uhr

all, nach meiner Info hat der AG den BR nicht angehört. Schlussendlich zog er den 100er aus dem Ärmel und schob eine kurzfristige interne Ausschreibung dazwischen, was den 100er ja schon fast ad absurdum führt. Der BR bezweifelt den 100er und zückt 101. Alles weitere entscheidet das Gericht. Ob da nun Mutter Theresa als Arbeitsrichter sitzt Pappnase, ist mir sowas von egal...

P
Pappnase

01.06.2010 um 17:36 Uhr

Lotte: nach meiner Info hat der AG den BR nicht angehört.

häschen: Wir haben am 14.05.10 die Zustimmung zu einer neuen MA verweigert

Diese Art der Diskussionsführung fand ich schon immer anstrengend und nervig.

R
rainerw

01.06.2010 um 17:49 Uhr

Liebe Kollegen von der Zunft, Ich weiß garnicht was ihr habt. Ständig wird hier auf § X und § y hingewiesen. Nun nimmt jemand den Weg den ein nach Gesetz offen steht und nun meint jeder einzelne mehr Ahnung zu haben wie ein Rechtsanwalt vor Ort? Und hat sich mal einer die Frage gestellt warum 2008 schon mal darüber geurteilt werden musste? Und das ein Rechtsanwalt Geld dafür nimmt ist doch wohl auch nur zu normal. Er ist eigener Dienstleister und kein Sozialamt. Warum hier darauf schimpfen........, wenn hier einige als BR zur Einigungsstelle rasen ist es ja auch egal wie teuer es dem AG wird. Das merkwürdige ist ja auch das dies ja eigentlich ein Nachfolgethread ist. In dem Ersten hat nie einer was gesagt, nun meint einer eine andere Sicht zu dem Thema zu haben und alle dackeln hinterher.

L
Lotte

01.06.2010 um 17:49 Uhr

Pappnase, auch was Du anstrengend und nervig findest ist mir ziemlich egal...;-) Wer hier nicht mal den A... in der Hose hat unter seinem eigentlichen Nick zu posten/zu beleidigen, hat in meinen Augen eh verloren und ist sicher ein ganz armer Wicht.

Sachverhalt ist doch: am 14.05. wurde verweigert wegen mangelnder Ausschreibung, Ausschreibung wurde nachgeschoben, BR wurde nicht nochmal angehört.

Oder habe ich den eigentlichen Fred, in dem häschen den Sachverhalt schilderte völlig falsch im Kopf?

L
Lotte

01.06.2010 um 17:50 Uhr

rainer, Danke ;-)

R
rainerw

01.06.2010 um 18:17 Uhr

@Lotte Dafür nicht, Manchmal käsen einem Dinge einfach nur an.

R
ridgeback

01.06.2010 um 18:27 Uhr

häschen, Deine Frage war: * müssen wir die neue MA davon in Kenntnis setzen das es dazu keine Zustimmung vom BR gibt oder sonst irgendwas ??*

Nein, in diesem Fall muss der Arbeitgeber die/den betreffenden Arbeitnehmer/in unverzüglich unterrichten.

P
Pappnase

01.06.2010 um 18:35 Uhr

Grund unserer Ablehnung : >bis 31.08.10 ist es ihr also theoretisch möglich ihre Aufgaben wahr zu nehmen.< Sicher, sie kann zB ihre/n Nachfolger/in einarbeiten. > Das Argument der GL das die Besetzung der Stelle zum 01.06.10- also heute- dringend notwendig ist haben wir bestritten.< Wie? geeignete Bewerber gab es- wurde abgelehnt- Begründung ist nicht akzeptabel.< Abgesehen davon, das der Arbeitgeber dies nicht begründen muß. Oder habt ihr eine BV dazu? >Darum geht es aber nicht weil wir ja nicht bestimmen können das dieser oder jener MA für eine freie Stelle genommen werden soll.< Das ist ja mal eine Erhenntnis. >Es geht darum, dass die GL eine Ablehnung hat< Mit einer rechtlich nicht haltbaren Begründung. >und die Stelle erst ab 01.09.10 frei ist.< So mancher BR wäre froh und munter, wenn Stellen so früh wie möglich wieder besetzt würden. >Wir haben Einstellungen immer zugestimmt, dies ist die erste Ablehnung.< Was soll man dazu sagen? Lotte, an welcher Stelle habe ich wen beleidigt? häschen, hör auf den Lehrer, nicht auf den Schüler;-)
R
rainerw

01.06.2010 um 19:07 Uhr

häschen, hör auf den Lehrer, nicht auf den Schüler;-) Antwort 22 Erstellt am 01.06.2010 um 16:35 Uhr von Pappnase

aber nur wenn der Lehrer näher an der Klasse sitzt wie der Schüler.

R
ridgeback

01.06.2010 um 19:19 Uhr

rainerw, man hört auch schon mal, dass es unter den Lehrern, ganz schöne Pappnasen gibt.;-))

H
häschen

01.06.2010 um 19:56 Uhr

Ich wusste ja nicht das ich hier mal soooo viele Antworten bekomme. Danke ! Nochmal als kleine Zwischenbemerkung : die neue MA wurde quasi über Nacht an den Dienstplan geschrieben ohne Info oder gar Absprache mit dem BR. Der erhielt erst EINE WOCHE später und auf Nachfrage die Mitteilung zur Einstellung. Sachlich sind wir immer gewesen und werden das auch sein,es geht ja nicht um die Person selbst. Einige die geantwortet haben, konnten sich noch gut an meine letzte Frage erinnern. Nach dem heutigen Gespräch mit Anwalt und GEW geht nun alles seinen Lauf. Wir werden sehen.

L
Lotte

01.06.2010 um 21:48 Uhr

Pappnase, ich würde mich gerne weiter mit Dir geistig duellieren, aber ich sehe: Du bist unbewaffnet.

K
Kulum

02.06.2010 um 12:05 Uhr

im übrigen ist auch ein verlorenes verfahren vor gericht für den betriebsrat nicht umsonst. es werden immer kosten verursacht die den ag beim nächsten mal überlegen lässt ob es ihm/ihr das wert ist. nicht der feinste weg, aber auch einer um seinem ziel näher zu kommen. es gibt da auch gar nichts zu deuten, der br hat einen standpunkt, die gl hat einen anderen, also klärt jetzt ein unparteiischer dritter (üblicherweise der arbeitsrichter) wer recht hat und was zu geschehen hat. kurzfristig darf der neue ma vermutlich die arbeit nnicht antreten hat aber dennoch anspruch auf entlohnung, da er/sie einen rechtsgültigen vertrag hat. kein grund gleich ausfallend zu werden - alle beide ;)

D
DonJohnson

02.06.2010 um 17:21 Uhr

@all Eigentlich ist alles gesagt und ich habe den Fred nciht mal verfolgt - warum auch. Folgende Aussage finde ich allerdings sehr sehr interessant:

"Nochmal als kleine Zwischenbemerkung : die neue MA wurde quasi über Nacht an den Dienstplan geschrieben ohne Info oder gar Absprache mit dem BR. "

häschen, das ist aber nun nciht wirklich dein ernst, oder.....?

H
häschen

02.06.2010 um 20:29 Uhr

Doch mein lieber,sie stand einfach dran, morgens Früh um sechs. Ich weiß... Mitbestimmung - Dienstplan, wir haben ja auch nachgefragt was das soll und bekamen dann ne knappe Woche später die Einstellung . Der Rest ist bekannt.

K
Kölner

02.06.2010 um 20:32 Uhr

@häschen ...umso wichtiger wäre es, wenn der BR 'erst' einmal seine Hausaufgaben machen würde.

H
häschen

02.06.2010 um 21:53 Uhr

Jeder ist lernfähig und wir haben enorm gelernt in den vergangenen Wochen, nicht zuletzt auch durch einige von hier.

R
rainerw

02.06.2010 um 22:04 Uhr

@kölner Wenn ein neuer BR kurz nach der Wahl mit so etwas konfrontiert wird und es auch noch schafft den retlichen weg exakt einzuhalten. Wo bitte haben sie dann die Hausaufgaben nicht gemacht? Dies könnte man wohl dem Gremium mit ankreiden das die letzte Amtsperiode inne hatte, aber nicht einem Neuen der gerade mal dabei ist sich zu finden. Deshalb halte ich diese Aussage für etwas dahergeholt. Oder aber kläre uns mit klaren Worten auf was Du speziell meinst.

K
Kölner

02.06.2010 um 22:44 Uhr

@rainerw Naja, nachdem Du mich so abgebügelt hast, fällt es mir jetzt schon schwer deutlich zu werden. Aber ein Satz: Mit dem § 87 BetrVG - gerade bei Dienstplänen - kann man doch viel heftigere 'Schmerzen' beim AG verursachen als ein Verfahren nach § 101 BetrVG...

R
rainerw

02.06.2010 um 22:55 Uhr

@kölner das mit dem 87er ist ja unbestritten, aber in wie fern treffe ich da den AG auf dem Nerv?! Nach DJ´s Antwort habe ich mich auch erst gefragt ob man die betreffende PDL einsperren sollte zu hause über Nacht damit sie so ein Blödsinn nicht verzapfen kann. Und offensichtlich schert der AG sich einen Dreck um die Mitbestimmungsrechte des BR´s, denn sonst wäre es schon seinerzeit nicht zu einem richterlichem Urteil oder Vergleich gekommen. So ist es dann nun mal das letztendlich nur der Weg des 101er oder 23er bleibt. Und Beides ist in Prüfung bei einem Rechtsanwalt der die Angelegenheit genauestens durchleuchten wird.

K
Kölner

02.06.2010 um 23:07 Uhr

@rainerw Kennst Du auch nur einen RA in diesem unserem Lande, der nicht gerne Geld verdient? Ich fast nicht! Seine MBR als BR durchzusetzen ist doch vergleichsweise effizienter und (finanziell) schmerzhafter für den AG, als wenn man sich mal eben um den § 101 BetrVG kümmert und dann im Herbst/Winter ein Urteil bekommt

R
rainerw

02.06.2010 um 23:24 Uhr

@kölner Ich sag ja auch nicht das das Gremium dort nun den 87er in den Mülleimer werfen soll. Dieser ist jetzt und in Zukunft weiterhin anzuwenden und nach Möglichkeit auch einzufordern um umzusetzen. Der 23 er oder der 101er ist dann auch nur eine Versüssung für den AG. Ich rechne nicht damit das der AG dort nun für die Zukunft, im Falle einer Verurteilung, die Mitbestimmungsrechte des BR´s beachten wird. Irgendwann einmal, wenn der dortige BR seine Arbeit konsequent durchführt, wird auch beim AG der Lerneffekt eintreten.

I
Immie

03.06.2010 um 00:07 Uhr

Sorry, aber finde es einfach nur gruselig für die Kollegin, die nichts für diese ganze Sache kann, vielleicht froh war einen neuen Job zu habe und jetzt bei schönstem Wetter im Regen steht. Und das ganze Ausmass kann man dann bewundern, wenn die Kollegin dann doch anfängt, sich so richtig willkommen fühlt und vertrauensvoll mit den Kollegen zusammenarbeitet, die sie so herzlich begrüsst haben.

Ich denke, man sollte als BR bei solchen Aktionen den Nutzen gegen den Schaden abwägen. Vielleicht eine Faust in der Tasche machen und andere Mittel und Wege nutzen. Und bei solch einem Arbeitgeber wird es an Gelegenheiten nicht mangeln.

Auch finde ich die Frage, ob man mit und von einem solchen Anwalt gut beraten ist, vollkommen berechtigt.

R
rainerw

03.06.2010 um 00:32 Uhr

@Immie Ich denke mal keiner hier kann sich anmassen zu beurteilen was dies für ein Anwalt ist der das Gremium evtl. vertreten wird. Woran bitte machst Du das fest....... weil er dem Gremium das sagt was man auf Lehrgängen lernt? Oder aber weil er Geld für seine Tätigkeiten nimmt um sich und seine Familie zu ernähren. Ich glaube ich sollte ein guter Mensch werden und meinem AG morgen sagen das ich umsonst arbeiten komme. Lasst doch einfach mal den Anwalt aus dem Spiel und konzentriert euch auf die Sache. Und wenn ihr Häschens ersten Thread dabei nehmt, geht die Sache chronologisch durch; und seht nicht das was ihr sehen wollt. Und welcher Schaden wäre letztendlich größer, der das diese Bewerberin nicht eingestellt wird oder aber der das Mitbestimmungsrechte weiterhin mit Füssen getreten werden und der AG mit allen MA macht was er will. Man muss immer bedenken: Mache ich eine Sache lösst sie eine Andere aus. Mache ich aber eine Sache nicht, kann sie nicht das auslösen was ich mir für alle wünsche.

L
Lotte

03.06.2010 um 00:53 Uhr

Immie, dass es der Kollegin nicht gut geht muss letztendlich nicht der BR sondern der AG verantworten. häschen hat eigentlich nur gefragt, ob sie die Kollegin informieren müssen. Das Verfahren läuft, der Beschluss dazu wurde sicher im Gremium gefasst. Die Frage nach dem 87er von Kölner ist sicherlich berechtigt und wird wahrscheinlich gerade schon bearbeitet. Vielleicht wird es hier irgendwann eine Einigungsstelle geben. Ansonsten geht hier ein Gremium einen Weg dessen Ergebnis abzuwarten bleibt.

I
Immie

03.06.2010 um 01:22 Uhr

Was soll man noch sagen, wenn das Gegenüber nicht versteht oder nur das, was es verstehen will?

R
rainerw

03.06.2010 um 06:37 Uhr

@Immie Das Problem hier, ist die Einstellunge einer Kollegin ohne das die Regularien eingehalten werden. Dies sagt doch auch schon aus wie hier der Dienstplan erstellt wird. Und mal Vermutungsmodus an. Der AG wird bestimmt auch bei anderen Dingen Sachen machen ohne den Betriebsrat vorab zu informieren. Vermutungsmodus aus. Hier geht es für ein Neues Gremium gleich von Anfang an darum sich durchzusetzen. Und ich ziehe meinen Hut vor dem Gremium das dies gleich so durchzieht. Das dies für die zu unrechteingestellte Person nicht gerade schön ist, ist unbestritten, aber egal was und wie man hier handeln würde, der BR wird hier eh als der Buhmann hingestellt werden. Hier wäre es nur gut wenn die AG verurteilt würde für jeden Tag der Zuwiederhandlung einen Betrag von 250 € zu leisten.. Wenn sie dann für die Zukunft mal kapiert hat das es ein Betriebsrat und ein Betriebsverfassungsgesetz gibt, kann man sich über ein nehmen und geben zwischen AG un BR unterhalten

L
Lotte

03.06.2010 um 10:31 Uhr

Immie, da hast Du sowas von Recht...

H
häschen

03.06.2010 um 10:53 Uhr

@all der neuen Kollegin geht es gut , sie ist ein ein super Team gekommen das mit Menschen arbeitet und inzwischen sehr gut gemerkt hat : wenn der BR nicht eingreift dann sind wir hier Spielball und werden verheizt. Keiner würde das was hier läuft an einer neuen Kollegin auslassen !! Niemand kann sagen wie das hier ausgeht aber wir sind gut vorbereitet und wissen für die Zukunft was an Erster Stelle steht. Beispiel Dienstplan : gestern Abend rief eine Kollegin an die um zwei mit Dienst begonnen hat, um acht schaute sie in der Pause an den Plan und hatte plötzlich für nächste Woche zwei Dienste mehr dran. Keine Seite wurde gefragt,nichtmal die Kollegin selbst !!!! Danke nochmal an Alle das ihr Euch hier so Mühe gebt.

L
Lotte

03.06.2010 um 11:02 Uhr

häschen, vielleicht solltet Ihr gleich einen 23er hinterherschieben, denn das eigentliche Problem scheint ja zu sein, dass Euer AG die MB des BR grundsätzlich nicht einhält und nicht mal bereit ist, den 87er auch nur ansatzweise anzuerkennen... Falls wir hier noch weiter diskutieren wollen, sollten wir vielleicht einen neuen Fred dafür eröffnen? Das scrollen nervt allmählich...;-))

P
Pappnase

03.06.2010 um 12:47 Uhr

zu posten/zu beleidigen Antwort 18 Erstellt am 01.06.2010 um 15:49 Uhr von Lotte

Pappnase, ich würde mich gerne weiter mit Dir geistig duellieren, aber ich sehe: Du bist unbewaffnet. Antwort 26 Erstellt am 01.06.2010 um 19:48 Uhr von Lotte

Wenn der Versuch, mit Sprüchen die andere auf der Brust vor sich hertragen oder gerne zitieren, zu beleidigen, Dir so viel gibt - dann Bitte.

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