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Einstellung ohne Arbeitsvertrag und ohne zustimmung des BR?

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Benny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Haben bei uns ein Problem mit einer Übernahme eines Mitarbeiter aus einem anderen Betrieb. Er sollte zum 1.10. durch einen Überleitungsvertrag durch Betriebsteilübernahme zu uns wechsel. Bei Gesprächen mit der GF wurde uns zugesagt das wir alle entsprechenden Unterlagen erhalten.Nun ist der 1.10 da der Mitarbeiter auch . Nach Rücksprache mit dem GF stellt sich nun herraus das der Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag in unserem Unternehmen erhalten soll .Wir sind nun der Meinung das es sich dann nicht mehr um eine Übernahme handelt und wir darauf reagieren müssen um unser Mitspracherecht nicht zu verlieren. kann uns jemand helfen. danke benny

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Community-Antworten (6)

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Lotte

02.10.2008 um 09:49 Uhr

benny, seid Ihr denn zur Übernahme angehört worden? Da der MA schon da ist, geht es nun nach § 101 BetrVG, wenn Ihr nicht angehört wurdet und noch reagieren wollt.

Einen neuen AV kann der MA ja immer unterschreiben, ob es sich dann um eine Neueinstellung/Versetzung handelt, wenn Ihr vorher schon zwecks Übernahme gehört wurdet, müsste genau geprüft werden.

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Benny

02.10.2008 um 20:00 Uhr

Hallo Lotte Danke für die Antwort Dem BR wurde mittgeteilt das bei der Betriebsteilübernahme auch die Übernahme eines Mitarbeiters festgelegt ist. Zu den Konditionen die in dem Betrieb vorlagen. Nach drängen unsererseits auf Einsicht bzw. Mitteilung zu welchen Bedingungen wurden wir vertröstet, das unsere GF noch keine Unterlagen erhalten hat und wir sie sofort bekommen wenn sie da sind. Wir sind nun der Meinung dass wir der Beschäftigung wiedersprechen sollten bis wir die Erforderlichen Unterlagen zur Einsicht haben damit wir entsprechen reagieren können.

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Lotte

05.10.2008 um 20:10 Uhr

Benny, da der betreffende Kollege schon da ist, könnte nur der 101er BetrVG zur Anwendung kommen. Aber dabei stellt sich mir die Frage, ob der AG Euch nicht doch angehört habt und Ihr die Frist, in der Ihr hättet reagieren können, nicht längst versäumt habt?

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Peanuts

05.10.2008 um 22:54 Uhr

"Er sollte zum 1.10. durch einen Überleitungsvertrag durch Betriebsteilübernahme zu uns wechsel. "

Ich würde eher davon ausgehen, dass Euer Zug schon längst abgefahren ist. Eine Betriebsteilübernahme fällt ja nicht vom Himmel.

Gehört dieser Betrieb zu Eurem Unternehmen?

Gehört dieser Betrieb NICHT zu Eurem Unternehmen? Wie sieht es aus mit dem § 613a?

Hat der andere Betrieb ebenfalls einen BR? Dann müssten doch Informationen über die Abwicklung des Teilübergangs geflossen sein.

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Benny

06.10.2008 um 00:38 Uhr

Hallo Erst mal zur zweiten A. von Lotte mit der Frist könnte es durchaus sein. Aber da es sich bis zum Tag des Beginns unserer Informatin zur folge um einen §613a handelte haben wir es auch nicht in Frage gestellt.

Der Konzern gehört nicht zu unserem Unternehmen aber er ist ein Antreilseigner an unserem Unternehmen, das zu über 50% städtisch ist. Bei dem Kollegen ist der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen, wie wir erfahren haben. Er soll nun einen Neuen erhalten zu den Konditionen des Vorherigen. Die kann uns der AG "nicht mitteilen da er sie noch nicht vom Votgänger erhalten hat"!!!! (Es handelt sich um Ortsteilübernahmen die in unser Unternehmen eingegliedert werden)

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Lotte

06.10.2008 um 13:31 Uhr

Benny, "Bei dem Kollegen ist der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen, wie wir erfahren haben." Und er arbeitet derzeit ohne schriftlichen AV? Dann hat er große Chancen auf einen unbefristeten Vertrag, guck mal ins TzBfG unter § 14 (4)

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