Erstellt am 02.10.2008 um 07:49 Uhr von Lotte
benny,
seid Ihr denn zur Übernahme angehört worden? Da der MA schon da ist, geht es nun nach § 101 BetrVG, wenn Ihr nicht angehört wurdet und noch reagieren wollt.
Einen neuen AV kann der MA ja immer unterschreiben, ob es sich dann um eine Neueinstellung/Versetzung handelt, wenn Ihr vorher schon zwecks Übernahme gehört wurdet, müsste genau geprüft werden.
Erstellt am 02.10.2008 um 18:00 Uhr von Benny
Hallo Lotte
Danke für die Antwort
Dem BR wurde mittgeteilt das bei der Betriebsteilübernahme auch die Übernahme eines Mitarbeiters festgelegt ist.
Zu den Konditionen die in dem Betrieb vorlagen. Nach drängen unsererseits auf Einsicht bzw. Mitteilung zu welchen Bedingungen wurden wir vertröstet, das unsere GF noch keine Unterlagen erhalten hat und wir sie sofort bekommen wenn sie da sind. Wir sind nun der Meinung dass wir der Beschäftigung wiedersprechen sollten bis wir die Erforderlichen Unterlagen zur Einsicht haben damit wir entsprechen reagieren können.
Erstellt am 05.10.2008 um 18:10 Uhr von Lotte
Benny,
da der betreffende Kollege schon da ist, könnte nur der 101er BetrVG zur Anwendung kommen. Aber dabei stellt sich mir die Frage, ob der AG Euch nicht doch angehört habt und Ihr die Frist, in der Ihr hättet reagieren können, nicht längst versäumt habt?
Erstellt am 05.10.2008 um 20:54 Uhr von peanuts
"Er sollte zum 1.10. durch einen Überleitungsvertrag durch Betriebsteilübernahme zu uns wechsel. "
Ich würde eher davon ausgehen, dass Euer Zug schon längst abgefahren ist. Eine Betriebsteilübernahme fällt ja nicht vom Himmel.
Gehört dieser Betrieb zu Eurem Unternehmen?
Gehört dieser Betrieb NICHT zu Eurem Unternehmen? Wie sieht es aus mit dem § 613a?
Hat der andere Betrieb ebenfalls einen BR? Dann müssten doch Informationen über die Abwicklung des Teilübergangs geflossen sein.
Erstellt am 05.10.2008 um 22:38 Uhr von Benny
Hallo
Erst mal zur zweiten A. von Lotte mit der Frist könnte es durchaus sein. Aber da es sich bis zum Tag des Beginns unserer Informatin zur folge um einen §613a handelte haben wir es auch nicht in Frage gestellt.
Der Konzern gehört nicht zu unserem Unternehmen aber er ist ein Antreilseigner an unserem Unternehmen, das zu über 50% städtisch ist. Bei dem Kollegen ist der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen, wie wir erfahren haben. Er soll nun einen Neuen erhalten zu den Konditionen des Vorherigen. Die kann uns der AG "nicht mitteilen da er sie noch nicht vom Votgänger erhalten hat"!!!!
(Es handelt sich um Ortsteilübernahmen die in unser Unternehmen eingegliedert werden)
Erstellt am 06.10.2008 um 11:31 Uhr von Lotte
Benny,
"Bei dem Kollegen ist der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen, wie wir erfahren haben."
Und er arbeitet derzeit ohne schriftlichen AV? Dann hat er große Chancen auf einen unbefristeten Vertrag, guck mal ins TzBfG unter § 14 (4)