Anhörung bei Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit
Hallo an alle, ich hätte mal eine Frage. Ein Mitarbeiter ging offiziell in Rente. Nach kurzer Auszeit arbeitet er nun wieder 2-3 mal im Monat in der Firma. Wir vom Betriebsrat haben eine Anhörung angefordert. Zur Antwort bekamen wir allerdings das: es handelte sich hierbei nicht um eine Neueinstellung und die einvernehmliche Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit betriebsangehöriger Arbeitnehmer löst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht aus – siehe BAG, Beschluß vom 25.01.2005 – 1 ABR 59/03.
Was sagt ihr dazu. Vielen Dank für die Antworten.
Community-Antworten (14)
18.06.2021 um 09:54 Uhr
Du schreibst "kurze Auszeit". Wenn der Kollege natürlich in dieser Zeit nur Urlaub hatte. Dann besteht ja das Arbeitsverhältnis nahtlos weiter.
18.06.2021 um 10:02 Uhr
Wir erhalten auch bei einer Arbeitszeitverminderung eine Anhörung. Wir haben oft, dass Kolleginnen und Kollegen die in Rente gehen, anschließend weiterarbeiten. Wir erhalten IMMER eine Anhörung. Entweder, dass diese "Neu" eingestellt werden oder dass diese eine Änderung des Arbeitsvertrages mit verminderter Stundenzahl (und entsprechend angepasstem Gehalt) erhalten. Ich würde nochmals weitersuchen, ob es nicht neuere, anderslautende Urteile gibt.
18.06.2021 um 10:31 Uhr
Ihr seid doch zumindest bei der Lage und der Verteilung der Arbeitszeit in der Mitbestimmung und benötigt somit auch eine Anhörung.
18.06.2021 um 10:44 Uhr
der Kollege ging in Rente --> AV beendet nach kurzer Auszeit? --> er ist in Rente, das ist keine Auszeit vom AV danach arbeitet er wieder 2-3x im Monat --> neues AV in Rente gehen ist keine "einvernehmliche Reduzierung der Arbeitszeit"
für mich ist das ein neues AV und somit muss der BR angehört werden.
18.06.2021 um 11:51 Uhr
@Relfe, warum endet der Arbeitsvertrag mit Rentenalter? Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss gekündigt werden, auch wenn man in Rente geht. Es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht eine Altersregelung vor. Zur Weiterbeschäftigung wäre dann eine Vetragsänderung nötig und der BR anzuhören.
18.06.2021 um 11:55 Uhr
das von Matze gesagte findet man nochmal hier:
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/nur-mit-betriebsrat-befristung-statt-rente/
18.06.2021 um 12:18 Uhr
meine Annahme beruhte auf der Angabe des Strangerstellers: Ein Mitarbeiter ging offiziell in Rente
er schrieb nicht: ein MA hat das Renteneintrittsalter erreicht.
@Celestro / @Matze ich habe gelesen:
- gilt nur für AV die automatisch enden mit Erreichen der Regelaltersgrenze
- Verlängerung muss vor Erreichen des Eintritts in die Regelaltersgrenze abgeschlossen werden
- der BR ist in der Mitbestimmung und muss rechtzeitig informiert werden
unabhängig davon: der BR ist immer in der Mitbestimmung, wenn der AV mit Erreichen des Renteneintrittsalters automatisch endet. Egal ob vorher eine Verlängerung vereinbart werden soll oder im nachhinein ein neuer AV entsteht.
18.06.2021 um 14:59 Uhr
relfe, Arbeitsverträge sind mitbestimmungsfrei. Der BR muss nicht einmal angehört werden.
18.06.2021 um 15:21 Uhr
Bin ja selber gerade Zwangsweise dabei in Rente gehen zu müssen. Mir selbst wurde von der Deutschen Rentenversicherung gesagt das ich nicht kündigen brauch wenn die Rente bewilligt wird und auch der AG muß mich nicht zwingend Kündigen. Ich würde den lediglich als Kateileiche bei dem AG enden.
18.06.2021 um 15:30 Uhr
Nach § 99 BetrVg ist der BR vor JEDER Einstellung zu unterrichten und seine Zustimmung einzufordern. Hier streiten sich jetzt BR und AG BR sagt, durch den Renteneintritt ist es zu einer Unterbrechung und Beendigung des AV gekommen. Sollte das zutreffen ist die erneute Beschäftigung eine Einstellung Der Ag behauptet, es gäbe keine Unterbrechung und Beendigung, sondern NUR eine Reduzierung der Stunden. Als BR würde ich den AG auffordern, für seine Behauptung Beweise z.B. in Form der Vorlage des AV zu erbringen. Sollte der AG dieses nicht beweisen können / wollen - kann der BR klage vor dem ArbG erheben, da muss der AG dieses dann dem Richter erklären / beweisen.
18.06.2021 um 15:55 Uhr
@Catwaelze
der Link von @celestro https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/nur-mit-betriebsrat-befristung-statt-rente/
wenn der AV bei Erreichen des Renteneintrittalters automatisch endet, dann ist der BR in der Mitbestimmung wenn der AV verlängert wird.
Entschließen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur befristeten Verlängerung, liegt darin eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG. Das bedeutet, dass der Betriebsrat hier beteiligt werden muss.
§ 41 Satz 3 SGB VI gilt nur, wenn der Arbeitsvertrag ein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Beginn des Renteneintrittsalters vorsieht.
18.06.2021 um 16:44 Uhr
Relfe, im Zuge der Vertragsfreiheit kann der Arbeitgeber Arbeitsverträge ohne BR-Beteiligung abschließen wie er lustig ist. Lediglich bei einer Einstellung muss der BR angehört werden. Von Mitbestimmung ist im 99er keine Rede. Weka mag das anders sehen. Man sollte sich überlegen ob es Sinn macht sich mit dieser Seite zu beschäftigen.
18.06.2021 um 16:53 Uhr
"Von Mitbestimmung ist im 99er keine Rede."
räusper
Überschrift des § 99 BetrVG:
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
18.06.2021 um 19:38 Uhr
Hab dazu mal was im Netz gefunden: https://rentenbescheid24.de/endet-ein-arbeitsverhaeltnis-bei-bezug-einer-rente-automatisch/
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