Hallo an alle,
ich hätte mal eine Frage.
Ein Mitarbeiter ging offiziell in Rente. Nach kurzer Auszeit arbeitet er nun wieder 2-3 mal im Monat in der Firma. Wir vom Betriebsrat haben eine Anhörung angefordert. Zur Antwort bekamen wir allerdings das:
es handelte sich hierbei nicht um eine Neueinstellung und die einvernehmliche Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit betriebsangehöriger Arbeitnehmer löst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht aus – siehe BAG, Beschluß vom 25.01.2005 – 1 ABR 59/03.

Was sagt ihr dazu.
Vielen Dank für die Antworten.