Hallo,

in §102 ist die Mitbestimmung (Anhörung des BR) bei Kündigung geregelt.
Wie verhält es sich denn bei einem befristeten Arbeitsvertrag?? Gibt es da auch eine Anhörung??
Und wie sieht es bei einem Ausbildungsvertrag aus (ist ja auch zeitlich begrenzt)???

Vielen Dank für Eure Antwort.