Erstellt am 10.02.2020 um 13:15 Uhr von Moreno
Ende vom befristeten Vertrag oder Ausbildungsende ist ja keine Kündigung also muss der BR auch nicht angehört werden.
Erstellt am 10.02.2020 um 13:15 Uhr von Kratzbürste
Wenn ein Vertrag ausläuft, wird ja niemand gekündigt. Also kein § 102 BetrVG.
Erstellt am 10.02.2020 um 13:20 Uhr von rtjum
sollte ein befristeter Vertrag innerhalb der Laufzeit gekündigt werden ist eine Anhörung fällig.
edit: Und im TzBefG ist die vorzeitige Kündigung nur ausserordentlich möglich
Erstellt am 10.02.2020 um 17:04 Uhr von nicoline
rtjum
*Und im TzBefG ist die vorzeitige Kündigung nur ausserordentlich möglich*
nicht ganz!
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
Erstellt am 11.02.2020 um 09:15 Uhr von rtjum
nicoline,
immer diese Ausnahmen... ;-)
Erstellt am 11.02.2020 um 10:13 Uhr von nicoline
rtjum
Tja, c'est la vie ;-))
Erstellt am 11.02.2020 um 10:17 Uhr von rtjum
frage mich bloß, welcher AG das in befristeten Verträgen berücksichtigt...
Erstellt am 11.02.2020 um 10:20 Uhr von moreno
Erstellt am 11.02.2020 um 11:07 Uhr von rtjum