Vertrag nach Anhörung abgeändert
Hallo zusammen,
wir wurden zur Einstellung eines Mitarbeiters angehört.
Im Vertrag wurde die Arbeitszeit mit 40 Stunden angegeben. Mittlerweile ist rausgekommen, dass der Mitarbeiter mit 38 Wochenstunden eingestellt wurde, was sich am Vertrag noch geändert hat, ist uns nicht bekannt.
Auf welcher Rechtsgrundlage müssen wir erneut angehört werden, wenn sich der Sachverhalt geändert haben bzw. müssen wir überhaupt erneut angehört werden?
Liebsten Dank!
Community-Antworten (3)
31.01.2019 um 10:39 Uhr
Gar nicht würde ich sagen.
31.01.2019 um 11:19 Uhr
Spätestens wenn die Änderungen Ablehnungsgründe nach §99 BetrVG rechtfertigen würden kann man davon ausgehen, dass die Anhörung nicht korrekt erfolgte, da die Angaben des Arbeitgebers nicht korrekt / vollständig waren.
31.01.2019 um 12:37 Uhr
Dazu müsste man dann die Ablehnungsgründe kennen.
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