Erstellt am 21.05.2010 um 15:18 Uhr von lovecraft
Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG die Kosten tragen. Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten.
Bei der Teilnahme an Seminaren muss der Betriebsrat zwar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (d.h. in Bezug auf Dauer und Kosten die betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigen), dies bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat verpflichtet wäre, die preiswerteste Seminarvariante auszuwählen. Der Betriebsrat allein entscheidet, bei welchem Anbieter er Seminare besucht. Er muss sich nicht aus Kostengründen auf Angebote einer von Arbeitgeberseite getragenen Bildungseinrichtung beschränken; auch muss er sich nicht auf andere konkurrierende Veranstalter zu seiner Gewerkschaft verweisen lassen.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Erstellt am 21.05.2010 um 15:34 Uhr von geploeg
@lovecraft
Sorry, lange Rede aber kein Sinn.... Die Frage ist damit nicht beantwortet.
@Rodonna
Die Seminarzeit sowie die Anreise zum Seminar ist Arbeitszeit für den BR.
Wenn das Seminar z.B. am Dienstag um 14.00 Uhr im Nachbargebäude stattfindet und die normale Arbeitszeit 8.00 - 16.00 Uhr ist muss der BR natürlich vorher zum AG oder aber Freizeitausgleich nehmen.
Endet das Seminar um 12.00 Uhr und der Mitarbeiter/BR geht danach nach ause ist auch dies Freizeit und keine durch den A zu bezahlende Arbeitszeit.
Erstellt am 21.05.2010 um 16:04 Uhr von DonJohnson
@geploeg
Na, wenn du es sagst, muss es ja stimmen ;-)))
Was ist denn wenn Seminarbeginn um bei deinem Beispiel zu bleiben um 12 Uhr ist und bis 17 uhr geht... usw usw usw...
Erstellt am 21.05.2010 um 16:11 Uhr von DonJohnson
@Rodanna
1 Seminartag = 1 Arbeitstag
Der Anbieter schreibt doch vieviele Tage das Seminar geht...
Es gibt natürlich solche und solche Anbieter - keine Frage... Aber mal ernsthaft. Schau dir mal hier die Seminare der WAF als Beispiel an - auch da bekommt man keine reine Schulung für 8 Stunden am Tag hin - das Gesetz ist da auch eindeutig. BRM dürfen nciht benachteiligt werden.
Wenn eine Teilzeitkraft z.B. dann auch noch BRM ist, hat es den Anspruch auf Abfeiern der mehr geleisteten Stunden (die einer Vollzeitkraft) - auch beim Seminar!