Arbeitszeit bei BR Schulungen
Hallo zusammen, muss bei BR Schulungen, die erst mittags anfangen und am letzten Tag mittags enden noch gearbeitet werden? Bei längerem Anreiseweg klar, aber wenn die Anreise nur ca. 20 Minuten dauert, wie sieht es da aus? Unser Chef besteht auf 8 Stunden Arbeitszeit, auch bei Schulungen.
Community-Antworten (4)
21.05.2010 um 17:18 Uhr
Welche Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen?
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG die Kosten tragen. Dazu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten.
Bei der Teilnahme an Seminaren muss der Betriebsrat zwar den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (d.h. in Bezug auf Dauer und Kosten die betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigen), dies bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat verpflichtet wäre, die preiswerteste Seminarvariante auszuwählen. Der Betriebsrat allein entscheidet, bei welchem Anbieter er Seminare besucht. Er muss sich nicht aus Kostengründen auf Angebote einer von Arbeitgeberseite getragenen Bildungseinrichtung beschränken; auch muss er sich nicht auf andere konkurrierende Veranstalter zu seiner Gewerkschaft verweisen lassen.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsratsmitglieder, die außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit ein Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
21.05.2010 um 17:34 Uhr
@lovecraft Sorry, lange Rede aber kein Sinn.... Die Frage ist damit nicht beantwortet.
@Rodonna Die Seminarzeit sowie die Anreise zum Seminar ist Arbeitszeit für den BR. Wenn das Seminar z.B. am Dienstag um 14.00 Uhr im Nachbargebäude stattfindet und die normale Arbeitszeit 8.00 - 16.00 Uhr ist muss der BR natürlich vorher zum AG oder aber Freizeitausgleich nehmen. Endet das Seminar um 12.00 Uhr und der Mitarbeiter/BR geht danach nach ause ist auch dies Freizeit und keine durch den A zu bezahlende Arbeitszeit.
21.05.2010 um 18:04 Uhr
@geploeg Na, wenn du es sagst, muss es ja stimmen ;-)))
Was ist denn wenn Seminarbeginn um bei deinem Beispiel zu bleiben um 12 Uhr ist und bis 17 uhr geht... usw usw usw...
21.05.2010 um 18:11 Uhr
@Rodanna 1 Seminartag = 1 Arbeitstag
Der Anbieter schreibt doch vieviele Tage das Seminar geht...
Es gibt natürlich solche und solche Anbieter - keine Frage... Aber mal ernsthaft. Schau dir mal hier die Seminare der WAF als Beispiel an - auch da bekommt man keine reine Schulung für 8 Stunden am Tag hin - das Gesetz ist da auch eindeutig. BRM dürfen nciht benachteiligt werden. Wenn eine Teilzeitkraft z.B. dann auch noch BRM ist, hat es den Anspruch auf Abfeiern der mehr geleisteten Stunden (die einer Vollzeitkraft) - auch beim Seminar!
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Schulungen (Reaktion des AG)- Wie müsste der AG jetzt reagieren, wenn er Schulungen verhindern will?
ÄlterHallo zusammen, ich habe heute unserem AG Beschlüsse zu Schulungen vorgelegt. Wir haben in diesem Jahr das Thema Schulung immer wieder verschoben weil soviel zu tun war. (Allerdings sieht es nicht
Interne Veröffentlichung der BR - Schulungskosten
ÄlterHallo zusammen, Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe, das ich meine Frage hier an die richtige Stelle bringe. Bei uns an der Arbeit ist es üblich, das die Schulungen/Fortbildungen der Arbeitne
Ablehnung Schulungen
ÄlterHallo, guten Morgen. Folgende Sachlage. Wir haben für einen Kollegen AR 1 bis 3 beschlossen. Unser Chef hat uns dann 5 Wochen später mitgeteilt, dass diese Schulungen zu diesen Zeiträumen nicht
Mitbestimmung betriebliche Berufsbildung
ÄlterHallo, ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema: Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR? Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR