Erstellt am 13.07.2013 um 07:17 Uhr von Hoppel
@ AkteX
"(Sorry wegen der Verbwiederhohlung :) )..."
Die Wiederholung sei Dir verziehen, aber für die Grammatik gibt´s trotzdem einen Punktabzug ... :-))
Die Antwort auf Deine Frage hält dieser BAG Beschluss bereit >> BAG, Beschluss vom 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/00
"Nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG iVm. § 37 Abs. 2 BetrVG ist der Betriebsrat berechtigt, Betriebsratsmitglieder zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen zu entsenden, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Diese Berechtigung steht dem Betriebsrat grundsätzlich nicht nur hinsichtlich seiner ordentlichen Mitglieder, sondern auch hinsichtlich der Ersatzmitglieder zu, die lediglich vorübergehend nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten.
Zwar enthält das Betriebsverfassungsgesetz anders als das Recht der Schwerbehindertenvertretung insoweit keine ausdrückliche Regelung.
Dies rechtfertigt jedoch nicht den (Umkehr-) Schluß, die Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats sei generell ausgeschlossen. Vielmehr kann sie im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich sein."
Erstellt am 13.07.2013 um 08:13 Uhr von gironimo
Wir haben uns mit dem AG darauf verständigt, dass er ohne zu murren den ersten beiden Ersatzmitgliedern der Listen die Grundseminar BetrVG I + 2 unterschreibt.
Erstellt am 13.07.2013 um 11:28 Uhr von Hartmut
Hallo @AkteX:
Das mit der Verbwiederholung ist kein Problem. Ich persönlich mag so etwas sehr gerne von Leuten, die das selbst sehen, sehen. :)
Im Ernst. So wie es gironimo schildert, ist es auch bei uns. Unser BR setzt sich zusammen aus Vertretern zweier Wahllisten. Die jeweils Ersten dieser Listen, die _nicht_ direkt in den BR gewählt wurden, sprich die ersten Ersatzmitglieder, dürfen bei uns mit zur Schulung.
Erstellt am 13.07.2013 um 14:37 Uhr von Brigachkatz
Wir sind ein BR mit 7 BRM. Nur zwei davon waren schon vorher im BR. Auch sämtliche Ersatzmitglieder waren neu. Wir haben dann BetrVG und Arbeitsrecht alles als Inhouse-Seminare gemacht und zwei Ersatzmitglieder dabei gehabt. Unsere GL hat dem ohne Probleme zugestimmt.