Erstellt am 21.06.2014 um 11:14 Uhr von gironimo
Was wie gestempelt wird, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; Betriebsvereinbarung Zeiterfassung) - also auch, wie und ob überhaupt Abwesenheit von Arbeitsplatz als Dienstgang oder sonst etwas gestempelt wird. Dazu gehört dann auch die Abwesenheit für BR-Arbeit.
Grundsätzlich ist der BR lediglich verpflichtet, sich für die BR-Tätigkeit ab- und bei Rückkehr anzumelden. Wenn der AG wissen will, wie viel Zeit der BR in Anspruch nimmt, ist das zunächst sein Problem.
Wenn Ihr es für richtig anseht, könnt Ihr ihm natürlich im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit und anderen wichtigen Gesichtspunkten (da kann er Euch ja in der Diskussion überzeugen) entgegen kommen.
Erstellt am 21.06.2014 um 12:21 Uhr von Hoppel
@ Homebrow
Es ist nicht verboten! Bist Du das einzige BRM, dass die Zeiten so erfassen soll?