Erstellt am 16.12.2013 um 12:19 Uhr von metallica
Nicht nur das, er darf auch die Höhe des Zuschlages selbst festlegen. Und wenn seine Frau Kaffee gebracht hat, bekommt die auch ne Prämie.
Jetzt mal ernsthaft: Nein, es sein irgendwas unglaublich Wichtiges im Zusammenhang mit dieser Sitzung lässt sich nur an diesem Sonntag erledigen. Und auch dann nur nach Bewertung und sicherheitshalber mit vorherigem Beschluss.
Erstellt am 16.12.2013 um 12:22 Uhr von Rapper
Damit würde der Kollege ja gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Und das als BRM.
Oh, oh :-).
Mal im Ernst. Wenn er Samstag und Sonntag frei hat, kann er sich aber auch Freitags auf Arbeit vorbereiten. Wenn er es dann aber erst am Wochenende zu Hause macht, ist es sein Bier. Das kann er der Firma nicht in Rechnung stellen, schon garnicht auf Zulagen pochen.
Erstellt am 16.12.2013 um 12:33 Uhr von nicoline
*Damit würde der Kollege ja gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.*
Nö ;-))
Erstellt am 16.12.2013 um 12:49 Uhr von tommyh
Die Frage ist sicherlich auch an welchen Tag bekommt er die Einladung zur Sitzung?
Erstellt am 16.12.2013 um 13:03 Uhr von schmitti
Rapper, es ist klar auch rechtlich und per BAG Rechtsprechung geklärt, Mandatsarbeit = Ehrenamt und damit kommt das ArbzG hier nicht zur Anwendung. Bedeutet, BR kann im Mandat ggf rund um die Uhr auch ohne Pausen und sigsr Sonntags tätig sein, betrufft NIE das ArbZG. ..... Sonst gilt Mandatsarbeit innerhalb der Arbeitszeit und § 37, 3
Erstellt am 16.12.2013 um 13:06 Uhr von schmitti
Ölsardine, für Mandatsarbeit außerhalb der Arbeitszeit sieht das BetrVG § 37,3 Freizeitausgleich vor. ABER!!! nur wenn dieses azs BETRIEBLICHEN Gründen notwrndig ist. Nicht wenn aus BR Gründen. Dieses ist hier aber aus BR Gründen, denn der BRV plant ha den Montsgstermin. Könnte ihn ja auf Dienstag legen. Fazit: Er bekommt nichts außer Dank der Belegschaft.