Erstellt am 26.01.2015 um 19:50 Uhr von gironimo
Das sehe ich nicht unbedingt so.
Vielleicht hast Du überzeugende Argumente.
Sicherheitshalber würde ich bei der Dienstplangestaltung (Mitbestimmung) die BR-Sitzung nicht als unvorhersehbaren Störfall ansehen, sondern gleich einen Dienstwechsel ins Auge fassen, wenn es die Routinesitzung ist.
Erstellt am 26.01.2015 um 19:56 Uhr von demonio
Ja es ist bei uns halt ein Rollenplan über das ganze Jahr und eben im Einzellfall die Sitzung an einem freien Tag nach 56 h Arbeitswoche.
Erstellt am 26.01.2015 um 20:06 Uhr von Hoppel
@ demonio
Es kommt darauf an, ob in Eurem Betrieb eine BV "Dienstreise" existiert. Falls ja, gilt diese auch für BRM.
Falls eine solche Vereinbarung nicht existiert, liegst Du mit Deiner Meinung vollkommen richtig!
BAG, 16.04.2003, 7 AZR 423/01
"Grundsätzlich können auch Wege-, Fahrt- und Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Erfüllung notwendiger betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben außerhalb seiner Arbeitszeit aufwendet, einen Anspruch auf Freizeitausgleich gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG auslösen, soweit sie mit der Durchführung der entsprechenden Betriebsratstätigkeit in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen.
Allerdings dürfen Betriebsratsmitglieder gemäß § 78 Satz 2 BetrVG wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.
Für die Bewertung von Reisezeiten, die ein Betriebsratsmitglied zur Wahrnehmung von Betriebsratstätigkeiten aufwendet, können danach keine anderen Maßstäbe gelten als für die Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer sonst im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Arbeitspflicht aufwendet. Eine gesetzliche Regelung, nach der Reisezeiten wie vergütungspflichtige Arbeitszeit zu bewerten sind, besteht nicht. "
Erstellt am 26.01.2015 um 20:27 Uhr von demonio
BV Dienstreisen gibt es nicht, aber es gibt eine Reglung für Dienstreisen allgemein.
Erstellt am 26.01.2015 um 20:35 Uhr von demonio
Ich hätte also an diesem Tag im Jahresplan verbindlich frei gehabt und habe deshalb am nächsten tag abfeiern von Stunden als Ersatzfrei beantragt und genehmigt bekommen. An diesen Tag hätte ich eine Schicht von 10 Stunden gehabt welche ja nun von meinem Stundenkonto abgezogen wurden. An meinem freien Tag Betiebsrat habe ich von 7 Uhr bis 14 Uhr mit jeweils einer Stunde Fahrt geschrieben (BR. 8-13 Uhr). Da ich ja 10 Stunden verloren habe (abfeiern) und mit Fahrt nur 7 Stunden geleistet hätte, könnte es ja auch eine Benachteiligung sein !?
Erstellt am 27.01.2015 um 07:20 Uhr von Hoppel
@ demonio
Im § 37 Abs.3 BetrVG steht: "Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf ENTSPRECHENDE Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. "
Die entsprechende Zeit umfasst bei Dir 7 und NICHT 10 Stunden. Von einer Benachteiligung kann doch überhaupt keine Rede sein, wenn drei Minusstunden bei Dir hängen bleiben. Ganz im Gegenteil ... es wäre eine Bevorteilung, wenn Dir der AG auch noch die weiteren drei Stunden gutschreiben würde, die Du überhaupt nicht erbracht hast.