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Altersteilzeit

S
Starsearcher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Uns beschäftigt momentan eine Frage bezüglich Altersteilzeit. Muss der BR eigentlich darüber informiert werden, wenn mit einem Kollegen eine Vereinbarung getroffen wurde?? Wenn ja, wo steht das??

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Community-Antworten (1)

P
Pappnase

19.05.2010 um 18:15 Uhr

Hi Starsearcher, der Informationsstand des BR's hat dem des AG zu entsprechen - unabhängigi davon, ob ein Mitsprache oder Mitbestimmungsrecht vorhanden ist. (§ 80 Abs.1 und 2 BetrVG) Weiterhin viel Erfolg bei der BR Arbeit.

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