Uns beschäftigt momentan eine Frage bezüglich Altersteilzeit. Muss der BR eigentlich darüber informiert werden, wenn mit einem Kollegen eine Vereinbarung getroffen wurde??
Wenn ja, wo steht das??
Hi Starsearcher,
der Informationsstand des BR's hat dem des AG zu entsprechen - unabhängigi davon, ob ein Mitsprache oder Mitbestimmungsrecht vorhanden ist. (§ 80 Abs.1 und 2 BetrVG)
Weiterhin viel Erfolg bei der BR Arbeit.