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Altersteilzeit - kann der AN auf Altersteilzeit bestehen?

C
cat
Jan 2018 bearbeitet

Ist Altersteilzeit eine freiwillige Sache eines Unternehmens dem mitarbeiter gegenüber. Wenn der AG dies nicht möchte, kann der AN aufs Altersteilzeit bestehen. Kann der MA bei nichtgewährung dies schriftlich anfordern. Muß der AG ihm dies schriftlich geben.

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Community-Antworten (3)

M
Morgana

22.02.2008 um 09:16 Uhr

1.Wann kann der Arbeitgeber eine Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit ablehnen? Ein Beschäftigter hat ab dem vollendeten 55. Lebensjahr die Möglichkeit, Altersteilzeitarbeit zu vereinbaren. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ist ein Anspruch auf Altersteilzeitarbeit eingeräumt (§ 2 Abs. 1 und 2 TV ATZ). Der Arbeitgeber kann die Altersteilzeitarbeit jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch ablehnen. Selbst einem Beschäftigten, der grundsätzlich einen Anspruch auf Vereinbarung von Altersteilzeitarbeit hat, kann Altersteilzeitarbeit versagt werden, wenn dringende dienstliche oder betriebliche Gründe der Altersteilzeit entgegenstehen (§ 2 Abs. 3 TV ATZ)[1].

P
paula

22.02.2008 um 15:21 Uhr

@Morgana

jetzt würde mich ja mal echt interessieren woher Du weißt dass dieser TV auf das vorliegende Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt?

Wenn es keinen Tarrifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, die einen Rechtsanspruch für den MA einräumt handelt es sich um eine freiwillige Sache für den AG

M
Morgana

25.02.2008 um 09:13 Uhr

Hallo Paula, Du hast natürlich recht. Ich bin von Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgegangen. Sorry, Cat.

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