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altersteilzeit

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okiscorpion
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen bei uns hat ein kollege vor 2 jahren altersteilzeit genehmigt bokommen,er muss noch bis jahresende arbeiten und dann beginnt seine 3 jährige ruhephase.ich habe gehört das wenn wir einen azubi einstellen, was auch der fall ist,ab(01.09.2008).das der arbeitgeber dann von arbeitsagentur die zuschüsse zurück bekommen kann.andererseits habe ich aber auch gelesen das seine stelle mit der neueinstellung besetzt werden muss damit man es überhaupt beantragen kann, könnt ihr mir da helfen was nun richtig ist.

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Community-Antworten (6)

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DonJohnson

31.03.2008 um 22:32 Uhr

Hä? Also der ältere Kollege bekommt Altersteilzeit - stimmt das soweit? Nun gebe ich zu, dass ich bei dem Thema einige Defizite habe, aber heißt nciht Altersteilzeit, dass sich ein älterer MA mit einem jüngeren einen Arbeitsplatz teilt? Meines Wissens ist es so, dass um den vollen Zuschuß der Argentur für Arbeit, oder wie auch immer der Kasperverein sich nennt, auch der junge MA ein paar Stunden mehr arbeiten darf. Wo ist also nun Dein Problem. Auszubildende sind nicht MA in diesem gemeintem Sinne, es sei denn sie werden nach der Lehre dirkt als solche übernommen. Nur kleines Beispiel: Ich verstehe das wie folgt. Azubi raus aus der Lehre - MA 60 Jahre alt macht Altersteilzeit wird genehmigt und der ausgelernte Azubi fängt da mit 75% Stunden an - für den Verlauf der Altersteilzeit. Na zumindest habe ich das so verstanden - oder irre ich mich komplett?

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okiscorpion

31.03.2008 um 23:16 Uhr

dass sich ein älterer MA mit einem jüngeren einen Arbeitsplatz teilt? das stimmt nicht,weil jeder der sein 55.lebensjahr vollendet hat einspruch auf altersteizeit,(seit 2004)die vor 1949 geboren sind.mann muss auch nicht für den arbeitsplatz jemand andern einstellen.aber es gibt da von der arbeitsagentur einige vorausstezungen damit die zuschüsse bezahlt werden können.ansonsten muss der arbeitgeber volle kosten übernehmen.diese zuschüsse belaufen sich ca.um 20%.gesetzlich gibt es 50% des bruttogehaltes aber in unsern TV gibt es da noch mal 20% von arbeitgeber.

P
Peanuts

01.04.2008 um 00:59 Uhr

"das stimmt nicht,weil jeder der sein 55.lebensjahr vollendet hat einspruch auf altersteizeit..."

Falsch!

"ich habe gehört das wenn wir einen azubi einstellen, was auch der fall ist,ab(01.09.2008).das der arbeitgeber dann von arbeitsagentur die zuschüsse zurück bekommen kann"

Fálsch!

"andererseits habe ich aber auch gelesen das seine stelle mit der neueinstellung besetzt werden muss damit man es überhaupt beantragen kann,"

Wenn jemand eingestellt wird, der zuvor arbeitslos war...

Warum zerbrichst Du Dir eigentlich den Kopf des Arbeitgebers? Der wird das Altersteilzeitgesetz sicherlich kennen!

K
Kölner

01.04.2008 um 12:45 Uhr

@peanuts Och Menno, Du bist humor- und phantasielos! Mit einem Wissen über § 3 ATG kann ein BR durchaus wuchern!

O
okiscorpion

01.04.2008 um 17:21 Uhr

peanuts

Warum zerbrichst Du Dir eigentlich den Kopf des Arbeitgebers? Der wird das Altersteilzeitgesetz sicherlich kennen!

aus dem grund weil wir eine BV über gewinnbeteiliung haben, das heisst wenn mehr in der kasse übrig bleibt,dann gibt es durchaus mehr an den kollegen zu verteilen und da denke ich sollte man schon sein kopf zerbrechen, übrigens haben wir einen neuen GF und der in lohnbüro sitzt ist auch ne anfänger. verstehst du das jetzt,warum ich es wissen wollte,. und mit deine antworten(falsch) kann hier keiner was anfangen. ich weiss es leider auch nicht besser weil wir als BR bis jetzt das thema ATZ noch nie hatten. wegen einer person brauchen wir auch nicht seminare besuchen.

L
Lotte

01.04.2008 um 19:22 Uhr

okiscorpion, der Hinweis von Kölner ist gut. Lies mal im AltersTG unter §3 nach, ob Ihr die Vorraussetzungen erfüllt, dass es mit dem Azubi hinhaut.

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