Erstellt am 18.01.2016 um 12:58 Uhr von Pickel
Die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft ist nicht ausschlaggebend dafür, ob allgemeingültige Gesetze Anwendung finden.
Erstellt am 18.01.2016 um 13:12 Uhr von ickederdicke
@ Pickel: AT ist keine Gewerkschaft
ATZ ist abhängig vom Alter und ob es der AG sich leisten kann.
AT´ler sind auch nur Angestellte und könnten ATZ beanspruchen
Erstellt am 18.01.2016 um 14:20 Uhr von gironimo
In den Tarifverträgen sind oft Grenzen definiert, wie viele AN gleichzeitig Altersteilzeit nach tariflichen Bedingungen in Anspruch nehmen können. Natürlich kann der AG aber zusätzlich auch mit weiteren AN ATZ-Regelungen treffen.