Erstellt am 09.06.2006 um 11:00 Uhr von Angi1
Hallo eschti,
Altersteilzeit kann auschließlich über eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt werden. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung, es sei denn, der Arbeitgeber ist zur Einführung tarifvertraglich oder durch eine BV verpflichtet.
Doch selbst mit Tarifvertrag oder BV kann es nicht zu einem automatischen Übergang in die Altersteilzeit kommen. Grund für die Regelung ist die Tatsache, dass den Arbeitnehmern lediglich die Möglichkeit zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen eröffnet wird und keine Verpflichtung geschaffen werden soll.
MfG
Angi1