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Altersteilzeit

E
eschti
Jan 2018 bearbeitet

Und noch eine Frage: Ein Kollege hat März den Antrag auf Altersteilzeit eingereicht und bis heute keine Antwort von der Geschäftsleitung bekommen. Wir wissen offiziell gar nichts von dieser Angelegenheit! Nun ist der Mitarbeiter an uns herangetreten und fragt, was man tun kann! Ich muß allerdings sagen, daß er selber noch nicht nachgefragt hat und dieses auch nicht unbedingt tun möchte! Was können wir als BR unternehmen?

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

09.06.2006 um 13:00 Uhr

Hallo eschti,

Altersteilzeit kann auschließlich über eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt werden. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung, es sei denn, der Arbeitgeber ist zur Einführung tarifvertraglich oder durch eine BV verpflichtet. Doch selbst mit Tarifvertrag oder BV kann es nicht zu einem automatischen Übergang in die Altersteilzeit kommen. Grund für die Regelung ist die Tatsache, dass den Arbeitnehmern lediglich die Möglichkeit zum Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen eröffnet wird und keine Verpflichtung geschaffen werden soll.

MfG Angi1

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