ich habe eine Frage zum Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder:

Bei der letzten Wahl wurde ich (bei einem 9-köpfigen BR) auf PLatz 12 gewählt, bin also Ersatzmitglied. Bedingt durch Mutterschaft, Urlaub, Krankheit etc. nahm ich seitdem an etwa 60% der Sitzungen teil und dies wird wohl so bleiben. Ich habe deshalb die Teilnahme an einem Seminar zum Thema "Arbeitsrecht"beantragt.

Dieses wurde mir von der (wiedergewählten) BR-Mehrheit verweigert mit der Begründung, es bestehe erstens kein Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder, so lange die Arbeitsfähigkeit des BR nicht gefährdet sei. Außerdem habe man Zweifel an meiner Zuverlässigkeit. Hierzu ist zu sagen, dass ich bereits im vorhergehenden BR Ersatzmitglied war, aus persönlichen Gründen aber vor über 3 Jahren zurückgetreten bin, damit ein damals vorhandener Konflikt mit einem anderen BR-Mitglied nicht die Arbeit des BR behindert.

Zu dieser wahrscheinlich seltenen Situation, dass nicht der Arbeitgeber, sondern der BR selber eine an sich notwendige und berechtigte Schulung eines seiner Mitglieder aus rechtlich falschen bzw. sachfremden Gründen ablehnt, benötige ich Euren Rat, da ich nach wie vor von Schulungsanspruch und -notwendigkeit ausgehe. Was kann ich gegen diesen Beschluss tun, um an einem Seminar teilzunehmen?