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Schulung für stellv. BRV abgelehnt, weil BRV selbe Schulung schon hatte

A
Andi253
Mai 2018 bearbeitet

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe. Anfang März haben wir unseren BR neu gewählt. Nach vierjähriger Stellvetretung des Vorsitzender habe ich im 7er Gremium den ordentlichen Vorsitz übernommen. 2014 war ich auf WAF Schulung BRV und Stellvertreter. Nun haben wir per Beschluss unserer neuen stellv. BRV Vorsitzenden diese WAF Schulung zukommen lassen wollen. Unser Arbeitgeber lehnt ab, da ich diese Schulung bereits in Anspruch genommen hatte.Weiter heißt es "Somit gehen wir davon aus, dass damit genügend Sachkompetenz in diesen organisatorischen Sonderkenntnissen im BR vorhanden ist." Was mache ich/wir nun?

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

03.04.2018 um 18:40 Uhr

Man kann natürlich gleich die Geschütze in Stellung bringen. Ich persönlich würde aber zuerst noch einmal dem Arbeitgeber erläutern warum der BR dies anders sieht.

K
kratzbürste

03.04.2018 um 20:22 Uhr

Ich würde ein anderes wichtiges Thema belegen. Gibt ja genug.

R
rsddbr

04.04.2018 um 13:35 Uhr

"Ich würde ein anderes wichtiges Thema belegen. Gibt ja genug." Natürlich kann man einen Lehrgang zum Stricken besuchen, wenn man eigentlich Kochen soll. Sehr hilfreich... Es geht doch nicht darum, auf Krampf Lehrgänge zu besuchen, sondern notwendige Kompetenzen zu erlangen.

J
JJähnichen

05.04.2018 um 15:01 Uhr

Mit dem Arbeitgeber reden. Der Stellvertreter braucht das Wissen, da reicht es nicht wenn der Vorsitzende das Wissen schon hat. Schließlich muss der Stellvertreter im Urlaubs-/Krankheits- etc-Fall vertreten können.

M
Mcboy88

29.04.2018 um 11:42 Uhr

Dem Arbeitgeber klar und deutlich die Erforderlichkeit darlegen. Die Aufgaben eines stellv. BRV oder eines BRV sind ohne weiteres nicht einfach durch ein Selbststudium zu erlernen. Ich bin in die zweite Legislaturperiode gewählt worden und werde nun ein Seminar für den BRV besuchen. Hier behauptet auch der AG ich solle mich von der jetzigen BRV unterrichten lassen. Nach zwei unbeantworteten Schreiben des BR, wird die Erforderlichkeit per Beschlussverfahren geklärt.

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