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Minusstunden bei geänderter Arbeitszeit

M
michaelsuermann
Jun 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage, bezüglich verkürzter Arbeitszeiten:

Eine Kollegin hat zum Ende des Monats gekündigt. Aktuell sind wir noch in Kurzarbeit mit 60 %.

Zusätzlich wurden die Arbeitszeiten geändert: Vorher Mo-Do. von 8-17 Uhr (inkl. 45 Min. Pause), Fr. 8-14 Uhr (inkl. 30 Min. Pause), also insgesamt 38,5 Stunden/Woche. Jetzt: Mo.-Do. 9-16 Uhr (inkl. 30 Min. Pause), Fr. 9-13 Uhr (inkl. 15 Min. Pause), also insgesamt 29,75 Stunden/Woche.

Die Kollegin soll jetzt bis Ende des Monats jeden Tag arbeiten, die fehlenden Stunden aufgrund der verkürzten Arbeitszeit werden ihr als Minusstunden angerechnet.

Kann der Arbeitgeber das so machen? Sie stellt ja ihre Arbeitskraft zur Verfügung, darf es aber nicht.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

09.06.2021 um 12:56 Uhr

was soll denn mit den Minusstunden nachher passieren?

Davon abgesehen, schau mal hier:

https://www.wbp-hh.de/kuendigung-waehrend-der-kurzarbeit/

M
michaelsuermann

09.06.2021 um 13:37 Uhr

Die Stunden sollen dann mit der Abrechnung verrechnet werden, also weniger Gehalt.

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