Arbeitszeit kurzfristig geändert
Hallo zusammen Wir sind ein Betrieb mit drei Niederlassungen für die wir,als BR,verantwortlich sind. Gestern haben wir zufällig erfahren das einige MA in einer anderen Niederlassung statt von 6.00 -14.00 Uhr von 4.00 -12.00 Uhr gearbeitet haben. Soweit so gut, aber hätte der BR nicht vorab darüber informiert werden müssen?
Community-Antworten (4)
10.08.2021 um 20:35 Uhr
Er hätte mitbestimmen müssen, wenn nicht eine bestehende BV dem AG einen Spielraum einräumt. Aber das müsstet ihr ja wissen.
11.08.2021 um 14:26 Uhr
Zitat Claudinha : Soweit so gut, aber hätte der BR nicht vorab darüber informiert werden müssen?
Grundsätzlich ja. Allerdings gibt es betriebliche Notsituationen, indem eine vorherige INFO an den BR nahezu unmöglich ist. Danach aber hätte der AG den BR UNVERZÜGLICH unterrichten müssen.
11.08.2021 um 16:39 Uhr
Eine Notsituation zwei Stunden vor dem normalen Arbeitsbeginn? Diese wird dann sicher auch am Vortag bekannt gewesen sein und der BR hätte schon vorher informiert werden können.
11.08.2021 um 22:15 Uhr
Danke für eure Antworten.
Heute wurde uns der vorläufige Schichtplan für die kommende Woche zugesendet,dort steht die "neue" Schicht für (drei MA) diesmal drauf ,aber mitgeteilt wurde uns vom AG nichts.
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